Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1574 6. Wahlperiode 25.02.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales beantwortet die Kleine Anfrage für die Landesregierung wie folgt: Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfüllen die Aufgaben nach dem SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII), insbesondere auch die Aufgaben des Kinderschutzes, weisungsfrei als eigene Angelegenheit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Demzufolge hat die Landesregierung hier keine Fachaufsicht. Zu Einzelfällen, zu den jeweils erfolgten Maßnahmen und Hilfen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Seit dem Start der sogenannten „Kinderschutz-Hotline“ im Jahr 2008 sind laut offiziellen Mitteilungen bereits 1.600 Meldungen eingegangen. Im Durchschnitt verzeichnet die Kontakt- und Meldestelle beinahe eine Meldung täglich. 1. In welcher Art und Weise werden die Meldungen weiterbearbeitet bzw. geprüft? Seit Freischaltung der Kinderschutzhotline am 01.02.2008 sind insgesamt 1.627 Meldungen (Stand: 31.12.2012) eingegangen. Drucksache 6/1574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die eingehenden Meldungen werden an der Hotline mit einem Meldebogen erfasst und dem für den Einzelfall örtlich zuständigen Jugendamt zur weiteren Bearbeitung, nach telefonischer Vorankündigung, per Fax übersandt. Vom übernehmenden Jugendamt erfolgt eine Bestäti- gung des Erhalts der Meldung per Fax an die Kinderschutzhotline. Danach ist der Melde- bogen bei der Hotline datenschutzgerecht zu vernichten. Die Weiterverarbeitung und Prüfung der Meldung von der Kinderschutzhotline durch das örtlich zuständige Jugendamt erfolgt vor dem Hintergrund des § 8a SGB VIII. Eine Rück- meldung an die Kinderschutzhotline erfolgt nicht. 2. In wie vielen Fällen bestand in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 der konkrete Verdacht einer Kindswohlgefährdung (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? Welche Schritte erfolgten zur Begegnung der (möglichen) Kindswohl- gefährdung (bitte einzeln je Fall auflisten)? Die Anzahl der Fälle in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 zeigt die nachfolgende Tabelle. Bei den mit „akut“ gekennzeichneten Fällen kann nach den Angaben der Anruferin, des Anrufers eine Kindswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Jahr Meldungen akut Meldungen insgesamt 2009 217 400 2010 205 317 2011 210 309 2012 235 296 Zu den jeweils erfolgten konkreten Maßnahmen oder angebotenen Hilfen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 3. Wie viele gerichtliche Auseinandersetzungen erfolgten in 2009, 2010, 2011 und 2012 wegen des Verdachts der Kindswohlgefährdung (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? a) In wie vielen Fällen wurde den Erziehungsberechtigten, auch zeit- weise, die Erziehungsberechtigung entzogen (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? b) In wie vielen Fällen versuchten Angehörige, den Erziehungs- berechtigten die Erziehungsberechtigung, zumindest zeitweise, zu entziehen? Zu 3, a) und b) Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1574 3 4. Wie stellt sich, aus Sicht der Landesregierung, die Personalsituation in den Jugendämtern des Landes dar (bitte einzeln je Landkreis und kreisfreier Stadt auflisten)? In welcher Art und Weise unterstützt die Landesregierung die Land- kreise und kreisfreien Städte bei der Bewältigung der Personaleng- pässe? Die Personal- und Organisationsangelegenheiten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gehören zum Kernbereich ihres eigenen Wirkungskreises. Zur Personalsituation in den Jugendämtern liegen der Landesregierung keine Daten vor.