Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1576 6. Wahlperiode 01.03.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD 20 F 115/12 und ANTWORT der Landesregierung In dem oben genannten Verfahren des Amtsgerichts Schwerin bean- tragten die Großeltern ein Umgangsrecht für ihren Enkelsohn. Zudem befürchten die Großeltern eine Kindswohlgefährdung. 1. Wie stellt sich der Sachverhalt, der dem obigen Verfahren zugrunde liegt, aus Sicht der Landesregierung dar? Ist das Urteil des Amtsgerichts Schwerin mittlerweile rechtskräftig bzw. wurden gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt? Bei dem genannten Verfahren 20 F 115/12 handelt es sich um ein nicht abgeschlossenes Gerichtsverfahren. Das Verfahren ist aufgrund des eingelegten Rechtsmittels bei dem Oberlandesgericht anhängig, das Urteil des Amtsgerichts Schwerin mithin nicht rechtskräftig. Eine Beurteilung des Sachverhaltes durch die Landesregierung verbietet sich, da zu einem schwebenden Verfahren grundsätzlich keine Angaben gemacht werden können. Drucksache 6/1576 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Anhaltspunkte gibt es für eine Kindswohlgefährdung? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Maßnahmen hat das zuständige Jugendamt ergriffen, um einer möglichen Kindswohlgefährdung zu begegnen bzw. auszuschließen? Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfüllen die Aufgaben nach dem Sozial- gesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) weisungsfrei als eigene Angelegenheit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Demzufolge liegen der Landesregierung diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.