Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Februar 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1578 6. Wahlperiode 27.02.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Rechtsextreme Frauengruppierungen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die vorliegende Kleine Anfrage auf die Situation in Mecklenburg-Vorpommern bezieht. 1. Wie viele und welche rechtsextremen Frauengruppierungen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern? Nach Erkenntnissen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gibt es die NPD- Frauenorganisation „Ring Nationaler Frauen“ (RNF) sowie die „Gemeinschaft Deutscher Frauen“ (GDF). Beides sind bundesweit agierende Organisationen. 2. Seit wann sind sie aktiv? Der RNF besteht seit dem Jahr 2006 als Unterorganisation der NPD. In Mecklenburg- Vorpommern waren bis zum Jahr 2011 weder Strukturen noch Aktivitäten des RNF zu verzeichnen. Die GDF ist bundesweit seit dem Jahr 2000 aktiv, allerdings bis zum gegen- wärtigen Zeitpunkt nur mit wenigen Bezügen nach Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 6/1578 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Beide Landesstrukturen haben ihren Sitz im rechtsextremistischen Szeneobjekt „Thinghaus“ in Grevesmühlen. 3. Wie viele Mitglieder sind in den rechtsextremen Frauengruppierungen aktiv? Nach Erkenntnissen der Landesregierung gehören den oben genannten rechtsextremistischen Frauengruppierungen in Mecklenburg-Vorpommern nur wenige Personen (jeweils im einstelligen Bereich) an. 4. Welche Ziele verfolgen sie? Die Idee des RNF ist es nach eigener Angabe, besonders den bereits in einem NPD-Verband aktiven Frauen ein Betätigungsfeld zu eröffnen, welches die Möglichkeit bietet, aktiv an der „Verbesserung der Lebensverhältnisse“ von Frauen und Familien mitarbeiten zu können. Bislang unpolitischen Frauen und Müttern solle das Angebot gemacht werden, beispielsweise familienpolitisch tätig zu werden. Die GDF sieht sich als „nationale Frauenkameradschaft“, in der Frauen in dauerhaften Arbeitsgruppen ihren speziellen Interessen nachgehen können. Die GDF will „Raum zum Austausch unter gleichgesinnten Frauen bieten“ und „Kameradschaft und Freundschaft“ fördern. 5. Wie ist die Altersstruktur in den rechtsextremen Frauen- gruppierungen? Das Alter der der Landesregierung bekannten Mitglieder der o. g. Strukturen liegt zwischen 20 und 60 Jahren. 6. Welche dieser Zusammenschlüsse sind eingetragene Vereine? Bei den oben genannten agierenden Zusammenschlüssen handelt es sich nicht um eingetragene Vereine. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1578 3 7. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Aktivitäten der rechtsextremen Frauengruppierungen? RNF und GDF waren in der Vergangenheit in Mecklenburg-Vorpommern nur sporadisch an rechtsextremistischen Veranstaltungen beteiligt. Beim „Tag des offenen Thinghauses“ am 6. Oktober 2012 in Grevesmühlen wurden Materialien sowohl des RNF als auch der GDF angeboten. Der RNF hielt dort zudem eine „Baby- und Kleinkinder-Kleiderbörse“ ab. Bei der Demonstration der „Junge Nationaldemokraten“ am 20. Oktober 2012 in Wismar liefen Aktivistinnen des RNF im Demonstrationszug mit. Die Bundesvorsitzende des RNF trat beim Pressefest der „Deutschen Stimme“(Parteizeitung der NPD) am 11. August 2012 in Pasewalk als Rednerin auf, auch einen RNF-Infostand gab es. Die GDF für die Region Nord, zu der auch Mecklenburg-Vorpommern gehört, spricht auf ihrer Internetseite von regelmäßigen monatlichen Treffen, „meistens bei einer Frau zu Hause“. Eigene Veranstaltungen der Frauengruppierungen mit Außenwirkung waren in Mecklenburg- Vorpommern bislang nicht zu verzeichnen. 8. Mit welchen Parteien, Vereinen oder sonstigen Organisationen haben die rechtsextremen Frauengruppierungen nach Kenntnis der Landes- regierung bisher zusammengearbeitet? Nach Erkenntnissen der Landesregierung arbeitet der RNF als Unterorganisation der NPD eng mit der NPD zusammen. Seitens der GDF bestehen durch den Sitz im „Thinghaus“ in Grevesmühlen ebenfalls Kontakte zur NPD beziehungsweise zu sonstigen rechtsextremis- tischen Vereinigungen und Personen. 9. Wie bewertet die Landesregierung die Aktivitäten von Frauen mit rechtsextremer Einstellung in Elternvertretungen, Kinder- und Jugend- gruppen sowie sonstigen Vereinen? Die Landesregierung erhebt keine Informationen zu politischen Einstellungen in der Bevölke- rung, die Rückschlüsse auf individuelle Haltungen zulassen. Bei Frauen, die rechtsextremis- tische Bestrebungen im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG M-V) verfolgen, sieht die Landesregierung mit Blick auf die oben genannten Strukturen einen eher geringen Einfluss in Elternvertretungen, Kinder- und Jugendgruppen sowie sonstigen Vereinen.