Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1579 6. Wahlperiode 11.03.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anstehende Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung für das Max-PlanckInstitut für Plasmaphysik zwischen dem Bund, Mecklenburg-Vorpommern und dem Freistaat Bayern und ANTWORT der Landesregierung Die am 24.05.1996 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern sowie dem Land Mecklenburg-Vorpommern zur Finanzierung des Aufbaus des MaxPlanck -Instituts für Plasmaphysik (IPP) einschließlich des Stellerators „Wendelstein 7-X“ in Greifswald zur Umsetzung des Rahmenvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Max-PlanckGesellschaft zur Gründung eines Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik in Greifswald vom 19.07.1994 (vgl. Drucksache 1/4571), war Gegenstand einer Unterrichtung des Landtages (Drucksache 2/1562 vom 08.05.1996) und galt gemäß § 6 der Vereinbarung „bis zum Ende der Aufbauphase, längstens bis zum Ende des Jahres 2005“. Folgeunterrichtungen des Landtages sind allerdings bisher ausgeblieben. Mit Unterrichtung vom 06.02.2013 (Drucksache 6/1559) hat die Landes-regierung nunmehr den Landtag darüber informiert, dass der Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung zur Fortführung der Finanzierung ab 2013 bis 2019 ansteht, mit der eine vorangegangene Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 2006 ersetzt werden soll. Die Landesregierung ist gemäß § 10 Absatz 5 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO M-V) verpflichtet, dem Landtag Entwürfe für derartige Vereinbarungen so rechtzeitig vor Abschluss vorzulegen, dass sie zur Abgabe einer Stellungnahme beraten werden können. Drucksache 6/1579 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie häufig wurde die Verwaltungsvereinbarung vom 24.05.1996 seit- her verlängert oder geändert? a) Wann und in welcher Form erfolgte jeweils die in § 10 Absatz 5 LHO vorgesehene Unterrichtung des Landtages? b) Wenn eine Unterrichtung des Landtages unterblieben ist, aus welchem Grund? Die Verwaltungsvereinbarung vom 24.05.1996 wurde mit Kabinettsbeschluss vom 25.04.2006 und anschließender Unterzeichnung durch den damals zuständigen Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 19.06.2006 für eine Laufzeit vom 01.01.2006 bis 31.12.2012 verlängert. Eine Verlängerung dieser Vereinbarung wurde mit Kabinettsbeschluss vom 05.02.2013 eingeleitet. Das parlamentarische Verfahren läuft derzeit noch. Zu a) und b) Die Befassung des Landtages zur ersten Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung erfolgte nach Kabinettsbeschluss vom 25.04.2006 nach § 6 Absatz 10 Haushaltsgesetz 2006/2007. Eine entsprechende Vorlage an den Finanzausschuss wurde durch das Finanzministerium im Mai 2006 (Finanzausschuss-Drucksache 4/1075) eingebracht. Bezüglich der Unterrichtung des Landtages zur zweiten Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung wird auf Drucksache 6/1559 verwiesen. 2. Welchen Inhalt hat die in der Unterrichtung auf Drucksache 6/1559 angesprochene vorrausgegangene Verwaltungsvereinbarung, die zwischen dem 21.03.2006 und dem 03.07.2006 unterschrieben wurde und wann läuft diese aus? Diese vorausgegangene Verwaltungsvereinbarung knüpft inhaltlich an die Verwaltungsvereinbarung vom 24.05.1996 an und galt grundsätzlich bis Ende 2012. Bezüglich des Inhalts der Verwaltungsvereinbarung wird auf die Finanzausschuss-Drucksache 4/1075 hingewiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1579 3 3. Seit wann liegt der Entwurf einer neuen Verwaltungsvereinbarung der Landesregierung vor und wann ist ihre Unterzeichnung seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur MecklenburgVorpommern geplant? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, eine gegebenenfalls abgegebene Stellungnahme des Landtages bei ihrer Entscheidung über den Abschluss der neuen Verwaltungsvereinbarung zu berücksichtigen? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 3, 4, 4 a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der abgestimmte Entwurf einer neuen Verwaltungsvereinbarung in seiner jetzigen Fassung liegt der Landesregierung seit dem 05.12.2012 vor. Die Unterzeichnung seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ist nach der Befassung des Landtages gemäß § 10 Absatz 5 Landeshaushaltsordnung MecklenburgVorpommern vorgesehen. Die Argumente einer gegebenenfalls abgegebenen Stellungnahme des Landtages würden in den Abwägungsprozess vor der Unterschriftsleistung auf der Basis des oben genannten Kabinettsbeschlusses der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom 05.02.2013 einbezogen. 5. Welche möglichen finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt sieht die Landesregierung darin, dass die Finanzierung durch die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) nach dem Assoziationsvertrag zwischen EURATOM und IPP im Jahr 2013 ausläuft und aktuell neu verhandelt werden muss (vgl. Fußnote 3 auf Seite 11 der Unterrichtung auf Drucksache 6/1559)? In welcher Form wurde diese Finanzierungsunsicherheit hinsichtlich der EU-Mittel für das Kernfusionsforschungsprojekt Wendelstein 7-X im Rahmen der Vereinbarung zur Fortführung der Finanzierung bis 2019 berücksichtigt? Die Finanzierungsangaben bezüglich des EURATOM-Programmes stammen vom Hauptzuwendungsgeber Bund (Bundesministerium für Bildung und Forschung) und sind nachrichtlicher Art. Eine Finanzierungsunsicherheit beziehungsweise finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt werden darin nicht gesehen. Drucksache 6/1579 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Welche mittel- und längerfristigen Planungen stellt die Landes- regierung zur Förderung der Kernfusionsforschung im Land für den Zeitraum nach 2019 an? Ist vor dem Hintergrund der in den Forschungspolitischen Vorgaben für den Forschungsbereich Energie vom Ausschuss der Zuwendungsgeber der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF) am 12.11.2012 beschlossenen Deckelung der Fördermittel für die Kernfusion auf Bundesebene auf einen maximalen Betrag von 120 Mio. Euro pro Jahr ab dem Jahr 2015 auf Landesebene ebenfalls eine zeitliche oder betragsmäßige Begrenzung der Zuschüsse für die Kernfusionsforschung vorgesehen? Der Wissenschaftsstandort Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP), Teilinstitut Greifswald, in kooperativer Vernetzung auch zur universitären Forschung und Lehre an der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald ist ein wesentlicher Faktor in der internationalen Sichtbarkeit des Plasmaforschungsstandortes Greifswald. Die Forschungsarbeiten werden langfristig wesentlich zur Energiesicherung im Grundlastbereich beitragen können. Der Forschungsgegenstand selbst - ionisierte Gase oder Plasmen (4. Aggregatzustand) und deren Magnetfeldumgebung - ist hochkomplex. Es ist also zu erwarten, dass hier gewonnene theoretische und praktische Erkenntnisse weit darüber hinaus auch in anderen Gebieten Anwendung finden werden. Die Grundlagenforschung ermöglicht bereits jetzt hochwertige wissenschaftliche und technische Arbeitsplätze in der Region mit höchster internationaler Sichtbarkeit. Die von der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft bescheinigte weltweit führende Fusionsforschung, das heißt Hochtemperatur-Plasmaforschung, in Greifswald ist einer der wenigen Faktoren, der das Land Mecklenburg-Vorpommern seit 15 Jahren sowie in den nächsten Jahren als Spitzenforschungsstandort national und international sichtbar macht. Bei der Evaluation des Sonderforschungsbereiches Transregio 24 der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Komplexe Plasmen“, Federführung Universität Greifswald, am 13. und 14.02.2013 wurde von einem internationalen Expertenteam die einmalige Situation des Netzwerkes von Hochtemperatur- und Niedertemperatur-Plasmaphysik (am Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e. V. Greifswald) sowie universitärer Physik betont. In dieser „Trias“ wird eine wissenschaftliche Leistungsstärke erreicht, die einstimmig als herausragend bezeichnet wurde. Vorrangiges Ziel für die Fusionsforschung für die Zeit ab 2014 ist die Inbetriebnahme und der Ausbau des Experiments Wendelstein 7-X als größtes und bedeutendstes Stellaratorexperiment weltweit. Kernstück der Anlage ist ein Spulensystem aus 70 supraleitenden Magnetspulen , mit denen Grundlagenforschung zur Magnetfeldoptimierung für den Plasmaeinschluss betrieben wird. Dabei stehen die fusionsbezogene Technologie- und Materialforschung sowie die Forschung zur Plasma-Wand-Wechselwirkung im Vordergrund. Nach 2019 soll der Wendelstein 7-X als wissenschaftliches Großforschungsexperiment der Grundlagenforschung in den Vollbetrieb übergehen. Die Errichtungs- und Strukturinvestitionen sind dann abgeschlossen. Es werden weiterhin laufende Investitionen zur Erhaltung und wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Anlage erforderlich sein sowie Betriebskosten anfallen. Hinsichtlich der längerfristigen institutionellen Forschungsförderung geht Mecklenburg-Vorpommern von einer Fortführung durch ein Finanzierungsmodell unter starker Beteiligung des Bundes sowie der Europäischen Union aus. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1579 5 Die aktuellen Planungen der Landesregierung zur Bereitstellung von Landesmitteln für das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Teilinstitut Greifswald, bis 2019 orientieren sich an den Werten der Verwaltungsvereinbarung und entsprechen dem Finanzierungsschlüssel 90 (Bund) zu 10 (Land). 7. Hält die Landesregierung es angesichts der Tatsache, dass die Erfüllung der Sicherheitsauflagen der Errichtungsgenehmigung für die Kernfusionsforschungsanlage Wendelstein 7-X in Greifswald bisher nicht vollständig nachgewiesen wurde für sinnvoll, vor Klärung maßgeblicher Sicherheitsaspekte Entscheidungen hinsichtlich der langfristigen Finanzierung zurückzustellen? Wird eine Aussetzung der Unterzeichnung der die weitere Finanzierung des Projektes sicherstellenden Verwaltungsvereinbarung bis zur Klärung der aufgetretenen Sicherheitsfragen in diesem Zusammenhang erwogen? Nein. 8. Gemäß § 2 des Entwurfes der neuen Verwaltungsvereinbarung (Drucksache 6/1559) wurde am 04.11.1996 eine besondere Vereinbarung zwischen dem Bund, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und dem IPP geschlossen, die die Begleitung von Aufbau-, Inbetriebnahme - und Komplettierungsphase durch einen Projektrat regelt und die zunächst bis zum Abschluss der Aufbauphase gültig bleibt. Wie lautet ihr Inhalt? Inhalt der Vereinbarung sind Regelungen der Verwaltungen des Bundes, des Landes und der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) im Binnenverhältnis zueinander. 9. Wurde der Rahmenvertrag über die „Errichtung eines Teilinstitutes des Max-Planck-Institutes für Plasmaphysik in Greifswald“ zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. aus dem Jahr 1994 (vgl. Drucksache 1/4571 vom 13.06.1994) seither aktualisiert bzw. verändert? Nein. Drucksache 6/1579 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 10. Wie stellen sich die weiteren aktuellen rechtlichen Grundlagen (auf Landes-, Bundes- sowie auf europäischer und ggf. internationaler Ebene) für die Durchführung und Finanzierung des Kernfusionsforschungsprojektes Wendelstein 7-X dar und stehen zurzeit diesbezüglich weitere Änderungen an? Weitere aktuelle rechtliche Grundlagen für die Durchführung und Finanzierung des Kernfusionsforschungsprojektes Wendelstein 7-X als die bereits genannten beziehungsweise in der Unterrichtungsvorlage befindlichen existieren nicht; von den vorhandenen stehen keine weiteren zur Änderung an.