Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Dezember 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/158 6. Wahlperiode 19.12.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Strukturelle Zusammensetzung von geringfügiger Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Angaben des DGB waren zur Jahreswende 2009/2010 ca. 91.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt. 1. Wie hat sich die Zahl zur Jahreswende 2010/2011 entwickelt und wie stellt sie sich aktuell dar? Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit betrug die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten mit Arbeitsort Mecklenburg-Vorpommern zum Stichtag 31.12.2010 90.747 und zum Stichtag 31.03.2011 88.171. Für das Jahr 2011 sind die Daten zum 31.03.2011 die jüngsten zur Verfügung stehenden, da die Daten der Beschäftigungsstatistik zum Quartalsende und mit einer Wartezeit von 6 Monaten veröffentlicht werden. Die Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit sind für drei Jahre nach dem Stichtag vorläufig und können revidiert werden. Drucksache 6/158 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welchen Branchen kamen 2010 und 2011 in Mecklenburg- Vorpommern schwerpunktmäßig geringfügig Beschäftigte zum Einsatz (bitte in absoluten und prozentualen Zahlen darlegen)? Am häufigsten waren zum Stichtag in Mecklenburg-Vorpommern geringfügig entlohnte Beschäftigte in folgenden Wirtschaftszweigen tätig: Wirtschaftszweige (WZ 2008) 31.12.2010 31.03.2011 absolut prozentual absolut prozentual Insgesamt 90.747 100 88.171 100 darunter: Handel; Instandhaltung und Reparatur von KfZ 16.401 18,1 15.761 17,9 Gastgewerbe 12.608 13,9 12.323 14,0 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 10.372 11,4 10.068 11,4 Gesundheits- und Sozialwesen 9.000 9,0 8.946 10,1 (Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit). 3. Wie setzten sich die geringfügig Beschäftigten 2010 und 2011 geschlechtsspezifisch und alterstechnisch zusammen (bitte in absoluten und prozentualen Zahlen angeben)? Die Struktur der geringfügig entlohnten Beschäftigten ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen: Geringfügig entlohnte Beschäftigte 31.12.2010 31.03.2011 absolut prozentual absolut prozentual Insgesamt 90.747 100 88.171 100 dav. Männer 39.393 43,4 38.665 43,9 Frauen 51.354 56,6 49.506 56,1 dar. 15 bis unter 25 Jahre 12.491 13,8 11.338 12,9 25 bis unter 50 Jahre 39.123 43,1 38.265 43,4 50 bis unter 65 Jahre 29.054 32,0 28.996 32,9 (Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/158 3 4. Wie verteilt sich geringfügige Beschäftigung auf die 6 Landkreise und 2 kreisfreien Städte, wo sind Schwerpunkte derartiger Beschäftigungsverhältnisse erkennbar? Nach einer Sonderauswertung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verteilt sich die geringfügig entlohnte Beschäftigung am Arbeitsort zum Stichtag 31.12.2010 wie folgt auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Auswertung erfolgte auf Grundlage der zum Stichtag gültigen Gebietsstruktur. Daten für 2011 stehen nicht zur Verfügung. Kreise/kreisfreie Städte 31.12.2010 Greifswald, Hansestadt 4.137 Neubrandenburg, Stadt 4.819 Rostock, Hansestadt 12.960 Schwerin, Landeshauptstadt 7.536 Stralsund, Hansestadt 3.877 Wismar, Hansestadt 2.618 Bad Doberan 6.601 Demmin 3.405 Güstrow 5.042 Ludwigslust 5.885 Mecklenburg-Strelitz 3.858 Müritz 3.060 Nordvorpommern 4.686 Nordwestmecklenburg 5.194 Ostvorpommern 5.154 Parchim 5.079 Rügen 3.708 Uecker-Randow 3.128 Drucksache 6/158 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie viele geringfügig Beschäftigte übten ihren Minijob 2010 und 2011 zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Voll- oder Teilzeitstelle aus (bitte nach Voll- und Teilzeit, geschlechtsspezifisch und Altersgruppen sortiert darstellen)? Auskunft über die Zahl der im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten gibt die folgende Übersicht. Eine Gliederung, ob diese Personen in ihrer Haupttätigkeit, der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, voll- oder teilzeitbeschäftigt sind, ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich. Im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte 31.12.2010 31.03.2011 absolut prozentual* absolut prozentual* Insgesamt 22.901 100 22.246 100 dav. Männer 9.089 39,7 8.878 39,9 Frauen 13.812 60,3 13.368 60,1 dar. 15 bis unter 25 Jahre 2.884 12,6 2.541 11,4 25 bis unter 50 Jahre 13.650 59,6 13.294 59,8 50 bis unter 65 Jahre 5.986 26,1 6.048 27,2 (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). * Anteil an der jeweiligen Gesamtsumme (Spaltenprozent). 6. Wie hoch war 2010 und 2011 der Anteil jugendlicher Arbeitnehmer bis 25 Jahren, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgingen? Die Daten sind der Antwort zu Frage 3 zu entnehmen. 7. Wie viele Jugendliche ohne anerkannten Berufsabschluss gingen 2010 und 2011 einer geringfügigen Beschäftigung nach? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/158 5 8. Wie viele geringfügig Beschäftigte hatten 2010 und 2011 das gesetz- liche Renteneintrittsalter bereits erreicht und nutzten den Minijob als Zuverdienst (bitte nach Geschlecht getrennt angeben)? Nach einer Sonderauswertung der Statistik der Bundeagentur für Arbeit sind zum Stichtag 31.12.2010 9.591 Personen in der Altersgruppe 65 Jahre und älter als ausschließlich geringfügig Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern registriert. Davon sind 5.849 Männer und 3.742 Frauen. Es besteht jedoch keine Kausalität, ob diese Beschäftigten jeweils tatsächlich eine Rente beziehen. Daten für 2011 stehen nicht zur Verfügung. 9. In wie vielen Fällen machten geringfügig Beschäftigte 2010 und 2011 in Mecklenburg-Vorpommern von der Möglichkeit Gebrauch, den Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers vom Pauschalwert auf den regulären Beitragssatz aufzustocken, um z. B. einen Anspruch auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente zu erfüllen, förderberechtigt für die Riester Rente zu werden oder eine Steigerung der gesetzlichen Rentenhöhe zu erreichen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.