Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1582 6. Wahlperiode 04.03.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bildungsarbeit durch den Verfassungsschutz? und ANTWORT der Landesregierung Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern informiert die Verfassungsschutz- behörde die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Nach dem Verfassungsschutz- bericht für das Jahr 2011 haben Vertreter der Verfassungsschutzbehörde insgesamt 44 Veranstaltungen besucht oder ausgerichtet und in 23 Vor- trägen über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes informiert. Im Vorder- grund standen „neben Themen mit allgemeinen Bezügen zu Arbeit und Aufgaben des Verfassungsschutzes sowohl die Aufklärung über die unterschiedlichsten Gefahren, die durch den politischen Extremismus und Terrorismus drohen, als auch Aspekte und Belange des betrieblichen Wirtschaftsschutzes“. Zu den „Hauptinteressenten“ zählten, so der Verfassungsschutzbericht, „vor allem Schüler, Lehrer, Gewerbeunternehmen , Landes-/Kommunalpolitiker und Führungskräfte des Öffent- lichen Dienstes.“ 1. Wie viele Veranstaltungen haben Vertreter der Verfassungsschutz- behörde im Jahr 2012 besucht oder ausgerichtet und in wie vielen Vorträgen haben sie über die Arbeit des Verfassungsschutzes informiert? Die Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2012 34 Veranstaltun- gen besucht oder ausgerichtet und in dem Zusammenhang in 22 Vorträgen über die Arbeit des Verfassungsschutzes informiert. Drucksache 6/1582 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Haben Vertreter der Verfassungsschutzbehörde in den Jahren 2011 und 2012 im Rahmen ihrer Bildungsarbeit auch Schulklassen besucht oder Besuche von Schulklassen erhalten? Wenn ja, a) wie viele Schulklassen haben sie besucht bzw. wie viele Besuche von Schulklassen erhalten? b) auf welcher Grundlage fanden diese Besuche statt? c) wie liefen diese Besuche in Schulklassen bzw. von Schulklassen genau ab? Die Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern hat im Zeitraum von 2011 bis 2012 keinen Besuch von Schulklassen erhalten. Sie hat keine einzelnen Schulklassen besucht, wohl aber an Projektwochen, Thementagen et cetera der Schulen teilgenommen. Zu a) Im Berichtszeitraum handelt es sich um folgende Veranstaltungen: 7. April 2011 Goethe-Gymnasium in Ludwiglust, 17. April 2011 Elbe-Gymnasium in Boizenburg, 2. Februar 2012 Sportgymnasium in der Landeshauptstadt Schwerin, 8. November 2012 Gymnasium Am Sonnenkamp in Neukloster. Zu b) Die Veranstaltungen fanden im Rahmen des Informationsauftrages nach § 5 Absatz 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes auf Einladung der Schulen statt. Zu c) Es erfolgten Vorträge der Vertreter der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg- Vorpommern zu den angefragten Themen mit anschließender Diskussion. 3. Wie viele Schüler haben an den von Vertretern der Verfassungs- schutzbehörde besuchten oder ausgerichteten Bildungsveranstaltungen in den Jahren 2011 und 2012 teilgenommen? Die Landesregierung führt keine Übersichten zu den Informationsveranstaltungen der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern an Schulen, die Aufschluss über Teilnehmerzahlen geben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1582 3 4. Wie stellt die Verfassungsschutzbehörde sicher, dass die von ihr geleistete Bildungsarbeit den im Beutelsbacher Konsens festgelegten Grundsätzen für politische Bildung, insbesondere dem Gebot der Kontroversität, entspricht? Die Vortragstätigkeit der Verfassungsschutzbehörde basiert auf den Vorschriften des Landes- verfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Nichtsdestotrotz werden die Grund- sätze des Beutelsbacher Konsenses berücksichtigt. 5. Inwieweit und in welcher Form gehen die Vertreter der Verfassungs- schutzbehörde auf Fehler und Versäumnisse bei der Beobachtung rechtsextremistischer Strukturen und insbesondere auf den Umstand ein, dass die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern die Existenz rechtsterroristischer Strukturen in Deutschland bis zum Bekannt- werden des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ für wenig wahrscheinlich hielten? Die Vortragstätigkeit erfolgt ausgewogen und unter entsprechender Berücksichtigung der in der Frage genannten Aspekte.