Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1586 6. Wahlperiode 11.03.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Auswirkungen einer Verbeamtung von Lehrkräften auf den Landeshaushalt und ANTWORT der Landesregierung Der Koalitionsausschuss hat sich Presseberichten zufolge darauf verständigt , ab dem Jahr 2014 jährlich 40 Millionen Euro zusätzlich in den Bildungshaushalt einzustellen, um die Attraktivität des Lehrerberufes zu erhöhen. Eine Maßnahme ist dabei die geplante Verbeamtung von neuen Lehrkräften. Den bereits aktiven Lehrerinnen und Lehrern soll die Verbeamtung ermöglicht werden. 1. Wie hat sich die Anzahl der Landesbeamten im Verhältnis zu den Angestellten des Landes in den Jahren 2002 bis 2012 entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und prozentual angeben)? Die Entwicklung der Anzahl der Landesbeamten im Verhältnis zu den Angestellten des Landes stellt sich wie folgt dar: Drucksache 6/1586 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Angaben beruhen auf Analysen des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern. Diese Zahlfallangaben weichen wegen Teilzeitbeschäftigung von den Stellenzahlen gemäß Stellenplan ab. Für das Jahr 2012 liegen noch keine Statistikangaben vor. 2. Wie hat sich die Anzahl der Landesbeamten in den jeweiligen Laufbahnen in den Jahren 2012 bis 2012 entwickelt? Die Entwicklung der Anzahl der Landesbeamten in den jeweiligen Laufbahnen stellt sich wie folgt dar: Personal des Landes nach Dienstverhältnissen und Jahren Beschäftigte gesamt Anzahl Anzahl in Prozent in Prozent 2002 54 306 15 342 28,3 38 964 71,7 2003 53 202 15 353 28,9 37 849 71,1 2004 49 712 15 065 30,3 34 647 69,7 2005 48 666 15 217 31,3 33 449 68,7 2006 43 666 14 406 33,0 29 260 67,0 2007 42 989 14 313 33,3 28 676 66,7 2008 41 714 14 059 33,7 27 655 66,3 2009 40 388 13 949 34,5 26 439 65,5 2010 40 044 13 943 34,8 26 101 65,2 2011 38 768 13 913 35,9 24 855 64,1 Anteil Anzahl Jahr am 30.06. Beamte und Richter Anteil Arbeitnehmer Beamte und Richter des Landes nach Laufbahngruppen und Jahren Jahr am 30. 06. Anzahl höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst einfacher Dienst 2002 15 342 3 204 5 310 6 712 116 2003 15 353 3 120 5 480 6 639 114 2004 15 065 2 948 5 537 6 468 112 2005 15 217 3 065 5 640 6 389 123 2006 14 406 2 656 5 399 6 230 121 2007 14 313 2 614 5 449 6 129 121 2008 14 059 2 577 5 195 6 168 119 2009 13 949 2 520 5 315 5 997 117 2010 1) 13 943 2011 1) 13 913 1) Ausweis nach Laufbahngruppen erfolgt nicht mehr Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1586 3 Die Angaben beruhen auf Analysen des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern. Diese Zahlfallangaben weichen wegen Teilzeitbeschäftigung von den Stellenzahlen gemäß Stellenplan ab. Für das Jahr 2012 liegen noch keine Statistikangaben vor. 3. Bis zu welcher Altersgrenze beabsichtigt die Landesregierung, bereits beschäftigten Lehrkräften eine Verbeamtung zu ermöglichen? Die Landesregierung beabsichtigt, eine Verbeamtung von Lehrkräften bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres zu ermöglichen. 4. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung eine Kompensation für Lehrkräfte, die aufgrund ihres Alters nicht mehr verbeamtet werden können und welche finanziellen Folgen für den Landeshaushalt sind damit verbunden (bitte in der Antwort nach möglichen Maßnahmen und den jeweiligen finanziellen Mehrbelastungen differenzieren)? Für diejenigen Lehrkräfte, die aufgrund ihres Alters nicht verbeamtet werden können, gilt der bestehende Arbeitsvertrag fort. Eine unmittelbare Kompensation für diese Personalfälle ist nicht vorgesehen. Insofern entstehen auch keine finanziellen Mehrbelastungen. Allerdings ist beabsichtigt, dass die betroffenen Lehrkräfte an anderen Maßnahmen des sogenannten 50-Millionen-Euro-Maßnahmenpaketes partizipieren können, wie zum Beispiel der Höhergruppierung von Regionalschullehrerinnen und -lehrern, der Anrechnung von Klassenleiterstunden sowie einer weiterreichenden Altersanrechnung auf das Pflichtstundenmaß von Lehrkräften. Drucksache 6/1586 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Welche mittel- und langfristigen Auswirkungen erwartet die Landes- regierung durch die geplante Verbeamtung von Lehrkräften auf den Landeshaushalt (Antwort bitte ausführlich begründen)? a) In welchem Umfang sind nach Auffassung der Landesregierung bei einer Verbeamtung von Lehrkräften Zuführungen an den Versorgungsfonds erforderlich, die über die Ansätze in der mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2015 hinausgehen (Antwort bitte begründen)? b) Inwiefern wirkt sich die geplante Verbeamtung von Lehrkräften auch auf die Fortentwicklung der Versorgungsrücklage aus (Antwort bitte begründen)? Durch die geplante Verbeamtung von Lehrkräften werden mit Ausnahme der vorgesehenen Einmalzuführung an den Versorgungsfonds M-V im Jahr 2014 mittel- und langfristig keine Mehrausgaben erwartet, da die zusätzlichen Ausgaben (Zuführungen an den Versorgungsfonds M-V; Beihilfeausgaben) ab Datum der Verbeamtung durch Minderausgaben infolge des Wegfalls der Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und zur Zusatzversicherung (VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) nahezu kompensiert werden. Die mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2014/2015 für 2014 vorgesehene Einmalzuführung an den Versorgungsfonds M-V ist erforderlich, da die nach Verbeamtung vorzunehmenden laufenden Abführungen an den Versorgungsfonds M-V (20% der Bezüge) lediglich die aktive Dienstzeit versorgungstechnisch finanziell absichern. Die Höhe der aus dem Versorgungsfonds M-V später aufzubringenden Versorgungsausgaben richtet sich jedoch nicht nur nach der bis dahin erreichten Besoldungsgruppe und den aktiven Dienstzeiten bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, sondern auch nach den gegebenenfalls versorgungsrechtlich anzuerkennenden Wehrdienst-, Ausbildungs- und (Vor-) Dienstzeiten. Zu a) In der mittelfristigen Finanzplanung sind bei den Personalausgaben die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und zur Zusatzversicherung (VBL) enthalten. Wie oben ausgeführt, werden diese bei Verbeamtung betragsmäßig durch Zuführungen an den Versorgungsfonds M-V und Beihilfeausgaben kompensiert. Zu b) Infolge der geplanten Verbeamtung von Lehrkräften wird sich die Summe der Beamtenbezüge insgesamt erhöhen und die der Arbeitnehmerausgaben entsprechend vermindern. Da sich die Summe der jährlich an die Versorgungsrücklage M-V abzuführenden Beträge unter anderem aus der Summe der Beamtenbezüge ableitet, werden sich die abzuführenden Beträge entsprechend erhöhen. Dieser Effekt wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014/2015 berücksichtigt.