Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1595 6. Wahlperiode 11.03.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Zuwendungen zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen und ANTWORT der Landesregierung Die Fragen beziehen sich auf die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/1459. 1. Wie viele Familien in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen aufgrund ihres Einkommens die Voraussetzungen ihre Familienerholungsmaßnahme vom Land gefördert zu bekommen (bitte nach Eltern und alleinerziehende Eltern unterteilen)? a) Wie bewertet die Landesregierung dementsprechend die Zahl der Familien, die diese Förderung in Anspruch nehmen gegenüber den Zahlen der formal Zugangsberechtigten? b) Welche Gründe sieht die Landesregierung für die geringe Nutzung der Förderung, insbesondere im Hinblick auf die Abnahme der Antragstellungen im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr? Die Fragen 1 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Belastbare Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Demzufolge kann eine Bewertung nicht vorgenommen werden. Drucksache 6/1595 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu b) Für eine geringe Inanspruchnahme der Förderung von Familienerholungsmaßnahmen können folgende Gründe gelten: - die als Fördervoraussetzung notwendige Ableistung von Familienbildungsmaßnahmen und deren teilweise Kostenpflichtigkeit sowie eine erschwerte Erreichbarkeit im ländlichen Raum, - Begrenzung der Förderung auf Familienerholungsmaßnahmen, die in gemeinnützigen Familienferienstätten und Jugendherbergen des Deutschen Jugendherbergswerks in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden müssen, - die mit einer öffentlichen Förderung verbundene Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben, - zum Teil fehlender Bekanntheitsgrad der Förderrichtlinie trotz ständiger Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel Bonuspunkteheft, www.familienbotschaft-mv.de). Im Hinblick auf die Abnahme der Antragstellungen im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr liegen der Landesregierung keine spezifischen Erkenntnisse vor. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Zugangsvoraussetzungen und Zuschussleistungen anderer Bundesländer im Vergleich zu denen Mecklenburg-Vorpommerns? Im Bundesvergleich stellen von 16 Bundesländern neun Bundesländer Landesmittel zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen zur Verfügung. In zwei Ländern werden Erholungsmaßnahmen mit Angeboten der Eltern- und Familienbildung verpflichtend verbunden. In fünf Ländern wird deutschlandweite Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten und Jugendherbergen angeboten. Die Landesregierung wird auf Grund der Inanspruchnahme die Zugangsvoraussetzungen für Familienerholungsmaßnahmen überprüfen und mit dem nächsten Doppelhaushalt 2014/2015 neu ausgestalten und vereinfachen.