Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1602 6. Wahlperiode 13.03.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Akkreditierung von Studiengängen und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen nehmen Bezug auf die Drucksache 6/1465. 1. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung die dezentrale Organisation des deutschen Akkreditierungssystems „für angemessen und sinnvoll“? 2. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen eine vom Staat bestimmte Organisation der Akkreditierung? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Hochschulsysteme haben in der heutigen Zeit eine Komplexität erreicht, bei der sie kaum mehr mittels klassischer staatlicher Direkteingriffe zu steuern sind. Parallel dazu hat das Konzept der Hochschulautonomie an Bedeutung gewonnen. Autonome Hochschulen sind der Öffentlichkeit, so auch der Politik, in einem höheren Maße rechenschaftspflichtig. Hieraus ergibt sich auch die Verpflichtung, die Qualität regelmäßig extern begutachten und zertifizieren zu lassen. Drucksache 6/1602 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Argumente sprechen gegen eine Übertragung der in der Schweiz gewählten Verfahrensweise, bei der sich mit dem „Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung“ eine staatliche, dessen ungeachtet aber unabhängige Agentur um die Zulassung von Studiengängen kümmert, auf die Bundesrepublik Deutschland? Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 „Vereinbarung zur Stiftung ,Stiftung Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland‘“ (zu finden unter: http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Sonstige/KMK_System_Stift ung_Vereinbarung.pdf), Ziffer 2 Satz 1 spricht gegen eine Änderung des Verfahrens.