Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1604 6. Wahlperiode 03.04.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Landkreis Rostock kritisiert Finanzpolitik der Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung Medienberichten zufolge kritisiert die Kreisverwaltung des Landkreises Rostock in ihrem jüngsten Bericht an den Kreistag „die Tatsache, dass 20 Millionen Euro zusätzlicher Mittel des Bundes für die Grundsicherung beim Land einbehalten werden. Ebenso verhalte es sich mit Finanzmitteln des Bundes zur Absicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz, die ebenfalls von Schwerin einbehalten werden sollen“ (vgl. Ostsee-Zeitung (Doberaner Zeitung) vom 25.02.2013). 1. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der o. g. Sachverhalt dar (Antwort bitte ausführlich begründen sowie unterteilen nach den Themen Grundsicherung und Kita)? Zum Themenbereich Grundsicherung: Das Land behält keine Mittel, die der Bund für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch [SGB XII]) zur Verfügung stellt, ein. Diese Mittel werden vielmehr auch 2013 ebenso wie in den letzten Jahren vollständig vom Land an die zuständigen Sozialhilfeträger (Landkreise und kreisfreie Städte) weitergeleitet. Drucksache 6/1604 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen (Bundesratsdruck- sache 452/11) ist unter III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte; A. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand in Ziffer 3, Haushalte von Ländern und Kommunen, Folgendes ausgeführt worden: „Da es aus verfassungsrechtlichen Gründen keine direkten Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen als den Trägern der Grundsiche- rung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt, kann der Bund Zahlungen nur an die Länder leisten. Es liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit eines jeden Landes, die ihm zufließende Erstattungszahlung des Bundes auf die Sozialhilfeträger im Land aufzuteilen und an diese weiterzuleiten.“ Dem trägt Mecklenburg-Vorpommern vollständig Rechnung. Nach der Systematik des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes sind jedoch Rechtsänderungen bei der Festsetzung der Finanzzuweisungen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund und um eine unzulässige Doppelfinanzierung zu vermeiden, ist die Gesamtsumme der Finanzzuweisungen nach dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz entsprechend anzupassen. Für 2013 bedeutet dies durch die erneut erhöhte Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung eine Reduzierung der Zuweisungssumme nach dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz um voraussichtlich 6,4 Millionen Euro. Die Kommunen werden darüber hinaus bei den ursprünglich überwiegend von den Städten und Landkreisen getragenen Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, für die im Jahr 2013 circa 41,2 Millionen Euro durch den Bund zur Verfügung gestellt werden, entlastet. Die vorgenannte Summe beinhaltet Mehreinnahmen von circa 35,8 Millionen Euro gegenüber 2010, die in voller Höhe an die Kommunen weitergeleitet werden. Zum Themenbereich Kindertagesförderung Auf dem „Krippengipfel“ im Jahr 2007 haben sich Bund, Länder und Kommunen darauf geeinigt, bis 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zu schaffen und zu diesem Zweck zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese zusätzlichen Mittel für den Krippenausbau sollten zunächst ausschließlich in den westlichen Bundesländern eingesetzt werden, weil hier der Nachholbedarf bei der Schaffung von Kita-Plätzen besonders groß war. Die neuen Bundesländer, die bereits mit erheblichen eigenen Investitionen eine bedarfs- gerechte Infrastruktur in der Kinder- und Tagespflege geschaffen hatten, konnten erst nach intensiven Verhandlungen erreichen, dass sie am Krippenausbauprogramm beteiligt wurden. Die auf Mecklenburg-Vorpommern dabei entfallenden Investitionsmittel in Höhe von 39.083.405,00 Euro wurden 1:1 an die Kreise und kreisfreien Städte im Land weitergereicht und vollständig umgesetzt. Im Jahr 2008 hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern aufgrund des zu diesem Zeitpunkt bestehenden guten und flächendeckenden Versorgungsangebotes bereits mit 84.115.600,00 Euro an den allgemeinen Kosten beteiligt. Im Jahr 2012 betrug die Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern 102.616.500,00 Euro. Die zusätzlichen Betriebskostenmittel des Bundes sind seit dem Jahr 2008 in diese allgemeine Förderung des Landes eingeflossen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1604 3 Der Bund stellt den Ländern zur Finanzierung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung in der Ausbauphase 2008 bis 2013 einen Gesamtbetrag von 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon stehen bis zum Jahr 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro für Investitionsmittel bereit. Die restlichen 1,85 Milliarden Euro des Bundes entlasten die Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebskosten. Die Entlastung erfolgt durch eine Änderung der Umsatz- steuerverteilung nach Maßgabe des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern. Ab 2014 beteiligt sich der Bund dann dauerhaft mit jährlich 770 Millionen Euro an der Finanzierung der Betriebskosten. Aufgrund des steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wird der Bund den Ländern auf der Grundlage des Gesetzes zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 15. Februar 2013 weitere investive Finanzhilfen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Höhe von 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Plätze für die öffentlich geförderte Betreuung von unter Dreijährigen zur Verfügung stellen. Zudem wird er den Ländern jährlich 75 Millionen Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen überlassen. Die Auszahlung der Investitionsmittel an die Länder wird über die Jahre 2008 bis 2013 auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ vollzogen. Die Umsetzung des Gesetzes zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 15. Februar 2013 erfolgt wie bisher die Umsetzung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 erfolgte. In jedem Fall reicht Mecklenburg-Vorpommern die ihm zugeordneten Investitionsmittel vollständig an die Kommunen weiter. Eine Einbehaltung der Mittel erfolgt nicht. Die Finanzmittel des Bundes aus dem Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsausbau 2008-2013“ wurden vom Land vollständig an die Landkreise und kreisfreien Städte als den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe weitergereicht. Soweit sich Bund und Länder mit der Verwaltungsvereinbarung „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ über Mittel und Wege der Finanzierung zum Ausbau der Kindertagesförderung für unter dreijährige Kinder geeinigt hatten, betrifft dies allein das Verhältnis des Landes zum Bund und nicht das Verhältnis des Landes zu seinen Kommunen und nur Investitionsmittel und nicht Umsatzsteuereinnahmen als allgemeine Haushaltseinnahmen. Die Umsatzsteueranteile, die das Land zusätzlich erhält, sind aus den Berechnungen des kommunalen Finanzausgleichs nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz herausgenommen. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel werden in Mecklenburg-Vorpommern in vollem Umfang in die finanzielle Förderung des Landes im Rahmen der Kindertagesförderung (Einzelplan 10 Kapitel 1027) einbezogen und dementsprechend an die Kommunen/Träger weitergeleitet. Auch bezüglich dieser Finanzmittel des Bundes gilt, dass das Land zu keinem Zeitpunkt Finanzmittel des Bundes einbehält. Tatsächlich behält das Land nicht nur Finanzmittel des Bundes nicht ein, sondern setzt in erheblichem Umfang Landesmittel für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Angebote an Kindertagesförderung ein. Drucksache 6/1604 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Über die allgemeine Förderung nach dem Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (KiföG M-V) beteiligt sich das Land an den allgemeinen Kosten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Dabei nimmt sich das Land nicht zurück auf einzelne Förderungsarten - anders als beispielsweise das Investitions- programm “Kinderbetreuungsausbau 2008-2013“ des Bundes und das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertages- pflege vom 15. Februar 2013, welche sich auf die einzelne Förderungsart Krippe beschränkt. Die Landesförderung erstreckt sich über alle Förderungsarten (Krippe, Kindergarten, Hort) und umfasst neben den Betriebskosten auch die Investitionskosten. Diese können in den Leistungsvereinbarungen nach § 16 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit §§ 78b ff Achtes Buch Sozialgesetzbuch anteilig berücksichtigt werden. In den Jahren 2008 bis 2012 wurden für die allgemeine Förderung nach § 18 Absatz 3 KiföG M-V, einschließlich der auf Mecklenburg-Vorpommern entfallenden Betriebskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsausbau 2008 - 2013“ des Bundes Landesmittel in Höhe von 84 115 600 Euro für das Jahr 2008, 85 798 000 Euro für das Jahr 2009, 92 514 000 Euro für das Jahr 2010, 94 363 300 Euro für das Jahr 2011 und 102 616 600 Euro für das Jahr 2012 zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus fördert das Land aus verschiedenen anderen Programmen Investitionen in Kindertageseinrichtungen, die zur Schaffung neuer und zur Sicherung bestehender Betreuungsplätze geführt haben und führen. Hier sind insbesondere zu nennen die Förderungen durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung im Rahmen der Klimaschutz-Förderrichtlinie für die Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen aus Finanzmitteln der Europäischen Union, die Förderungen durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung sowie die Förderungen durch das Ministerium für Inneres und Sport im Rahmen der Sonderbedarfszuweisungen des Landes an die Kommunen, des Konjunktur- programms II, der Kofinanzierung des Landesprogramms „Wachstum stärken - Investitionen sichern“, des Kommunalen Aufbaufonds und nach dem Zukunftsinvestitionsprogramms Mecklenburg-Vorpommern (ZIP MV). Im Ergebnis dieser gemeinsamen Anstrengungen der Ressorts der Landesregierung verfügte Mecklenburg-Vorpommern bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der maßgeblichen bundesrechtlichen Normen über ein umfangreiches Netz an Angeboten der Kindertagesförde- rung für alle Kinder im Alter von null bis zehn Jahren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1604 5 Bereits im Jahr 2006 betrug in Mecklenburg-Vorpommern die Förderungsquote bei unter dreijährigen Kindern 43,1 vom Hundert und lag damit deutlich über der im Jahre 2007 beim Krippengipfel angenommen Bedarfsquote von 35 vom Hundert, die zur Erfüllung des Rechtsanspruches zum 01.08.2013 angenommen wurde. Somit sind vor dem Zeitraum 2008 erhebliche investive Mittel von Seiten des Landes und der Kommunen in den Ausbau der Kindertagesbetreuung geflossen. Aktuelle belegt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit bei der Quote der Inanspruchnahme von Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege durch Kinder im Alter von unter drei Jahren Platz zwei. So werden in Mecklenburg-Vorpommern 76,3 Prozent aller Kinder im Alter ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in einer Kindertages- einrichtung oder in Kindertagespflege gefördert. Im Alterssegment der null- bis dreijährigen Kinder beläuft sich die Inanspruchnahmequote auf 53,6 Prozent. 2. Welche weiteren Landkreise, kreisfreie Städte oder kommunale Spitzenverbände haben nach Kenntnis der Landesregierung o. g. oder ähnliche Feststellungen getroffen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.