Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1608 6. Wahlperiode 18.03.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Bonn-Berlin-Gesetz und Belastung für den Steuerzahler und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Drucksache 6/1527. 1. Inwieweit war Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 1992 bis 2001 im Bundesrat oder auf anderen politischen Ebenen mit dem Bonn-Berlin-Gesetz befasst (bitte in chronologischer Form mit den eingenommenen Standpunkten aufführen)? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat am 18. März 1994 im Bundesrat dem „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands“ zugestimmt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat am 27. September 1996 im Bundesrat dem Antrag „Sitz des Bundesrates“ zugestimmt. 2. Lässt sich der Anteil der Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern an der Finanzierung der Doppelstrukturen beziffern? Wenn ja, welche Summen zahlte das Land Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 zur Aufrechterhaltung der Doppelstrukturen (bitte in Jahresscheiben angeben)? Das Land hat in diesem Zusammenhang keine Zahlungen geleistet.