Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1610 6. Wahlperiode 20.03.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE DDR-Geschiedene und ANTWORT der Landesregierung 1. Was hat sich für die in der DDR geschiedenen Frauen getan, seitdem der Bundesrat Ende des Jahres 2010 die Bundesregierung aufgefordert hat, „eine befriedigende Lösung“ herbeizuführen? Mit Beschluss des Bundesrates vom 24. September 2010 wurde die Bundesregierung gebeten, zur Erarbeitung und Festlegung konkreter Lösungen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten und die beschlossenen Maßnahmen sodann unverzüglich umzusetzen. Aus der Stellungnahme der Bundesregierung vom 3. März 2011 zu dieser Entschließung geht hervor, dass die Einsetzung einer neuen Arbeitsgruppe nicht für sachdienlich gehalten wird. Für eine zusätzliche Leistung neben der Rente und der Grundsicherung wird auf Bundesebene kein Spielraum gesehen. 2. Wie groß ist die Zahl der in der DDR geschiedenen Frauen in Mecklenburg-Vorpommern? 3. Zu welchen Alterskohorten gehören diese Frauen zumeist? 4. Wie hoch sind die Rentenzahlbeträge für diese Frauen im Durch- schnitt? 5. Wie viele von den in der DDR geschiedenen Frauen in MecklenburgVorpommern beziehen Grundsicherung im Alter? Drucksache 6/1610 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Fragen 2, 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 6. Wie beabsichtigt die Landesregierung nach der Entscheidung des Bundesrates für die in der DDR geschiedenen Frauen tätig zu werden? Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Regelungen zur Alterssicherung von in der ehemaligen DDR Geschiedenen um Bundesrecht handelt, für das die Gesetzgebungskompetenz bei der Bundesregierung liegt. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten mehrfach für eine bessere Versorgung der in der DDR geschiedenen Frauen eingesetzt. Auf Initiative des Landes wurde auch der Beschluss des Bundesrates vom 24. September 2010 gefasst, wonach die Bundesregierung ausdrücklich gebeten wurde, eine befriedigende Lösung für die im Beitrittsgebiet geschiedenen Ehegatten herbeizuführen. Die Bundesregierung hat mit Stellungnahme vom 3. März 2011 die Einrichtung einer entsprechenden Arbeitsgruppe abgelehnt. Daher werden weitere Initiativen im Bundesrat derzeit nicht verfolgt.