Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1611 6. Wahlperiode 14.03.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Ausländische Ärzte und Sprachprüfungen und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Drucksache 6/1571. In der Antwort zu Frage 7 bemerkt die Landesregierung, dass es in Mecklenburg -Vorpommern „keine formalisierten Sprachprüfungen für ausländische Ärzte“ gibt, „weil die Bundesärzteordnung solche Sprachprüfungen für die Erteilung einer Approbation nicht vorsieht.“ Weiter heißt es in der Antwort zu Frage 7: „Jeder, der in Mecklenburg-Vorpommern eine ärztliche Approbation beantragt, hat mindestens einmal im Landesprüfungsamt für Heilberufe beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Rostock persönlich zu erscheinen und hat seine Kenntnisse der deutschen Sprache anhand eines dort geführten Gesprächs und der von ihm erworbenen Sprachzertifikate nachzuweisen.“ Und abschließend ist besagter Antwort zu entnehmen, dass die Landesregierung, „um den Patientenschutz zu erhöhen und die Integration ausländischer Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern zu erleichtern“, sich in Gesprächen mit der Ärztekammer des Landes befindet, „mit dem Ziel, zu klären, welchen Beitrag fachspezifische Sprach-schulungen und Sprachprüfungen dazu leisten können.“ 1. Wie ist der genaue Ablauf bzw. was ist der genaue Inhalt eines Gesprächs im Landesprüfungsamt für Heilberufe beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Rostock? Im Landesprüfungsamt für Heilberufe wird ein allgemeines Gespräch mit dem Ziel geführt, sich von der Richtigkeit des vorgelegten Sprachabschlusses zu überzeugen beziehungsweise vorhandene Deutschkenntnisse zu bestätigen. Dazu werden sowohl umgangssprachliche Probleme erörtert als auch auf typischerweise im täglichen Krankenhausablauf zu beherrschende Fragestellungen, wie zum Beispiel Aufbau des Krankenhauses und Behandlungsspektrum , eingegangen. Drucksache 6/1611 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie ist die weitere Verfahrensweise, wenn sich während des Gesprächs, das im Landesprüfungsamt für Heilberufe geführt wird, bei dem ausländischen Arzt Mängel bei der Beherrschung der deutschen Sprache herausstellen? In diesem Falle wird die Möglichkeit eröffnet, nach einem bestimmten Zeitintervall (zum Beispiel ein halbes Jahr) erneut im Prüfungsamt vorzusprechen, um eine Verbesserung der Sprachkenntnisse nachzuweisen. Wenn es nach Lage des Einzelfalles angezeigt erscheint, werden Sprachgutachter der Volkshochschule für eine Überprüfung eingesetzt. Dabei wird die Beherrschung der freien Rede ebenso überprüft, wie auch die textliche Wiedergabe bestimmter Sachverhalte in Wort und Schrift nachzuweisen ist. Zur Sicherung der Durchführung besteht ein Vertrag mit der Volkshochschule. Im Falle des Nichtbestehens besteht die Möglichkeit zur Wiederholungsprüfung. 3. Wie alt dürfen die von dem ausländischen Arzt vorgelegten Sprachzertifikate allerhöchstens sein? Um welche Zertifikate handelt es sich dabei? Bei den Sprachzertifikaten handelt es sich um solche des Goethe Instituts auf dem Niveau von B2 gegebenenfalls C1. Deren Gültigkeit ist zeitlich nicht begrenzt. 4. Hält die Landesregierung das derzeitige Procedere für ausreichend (Antwort bitte begründen)? Die Landesregierung geht davon aus, dass das aufgezeigte Procedere ausreichend aber auch erforderlich ist, um die für den Arbeitsalltag eines Arztes notwendige sprachliche Verständigung sicherzustellen. Sowohl mittels der vorzulegenden Zertifikate als auch durch das Engagement der Mitarbeiter des Landesprüfungsamtes bei der Überprüfung der Sprachkenntnisse vergewissert man sich der Deutschkenntnisse der künftig hier tätigen Ärzte. Auf diesem Wege wird sichergestellt, dass die Kenntnisse auf einem auf einheitlichen Standards beruhenden, zertifizierten Niveau erworben wurden und aktuell in ausreichendem Maße beherrscht werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1611 3 5. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die Verankerung formalisierter Sprachprüfungen für ausländische Ärzte in der Bundesärzteordnung einzusetzen? a) Wenn ja, wann soll ein entsprechender Vorstoß erfolgen? b) Wenn nicht, aus welchen Gründen geschieht dies nicht? Zu 5 und a) Ein solcher Vorstoß ist derzeit nicht beabsichtigt. Zu b) Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Wann ist bezogen auf die Gespräche, die die Landesregierung mit der Ärztekammer des Landes im Hinblick auf fachspezifische Sprachschulungen und Sprachprüfungen führt, mit Ergebnissen zu rechnen? Mit Ergebnissen dieser Gespräche ist zu rechnen, wenn rechtskonforme Lösungen gefunden worden sind, die den Interessen aller Beteiligten entsprechen. 7. Inwieweit ist mit der Antwort zu Frage 7 (Satz 3) auch gemeint, dass der Patientenschutz im Hinblick auf die Anstellung ausländischer Ärzte bislang nicht vollumfänglich gewährleistet war bzw. derzeit nicht vollumfänglich gewährleistet ist? Die Antwort zu Frage 7 (Satz 3) beinhaltet eine derartige Intention nicht. 8. Wie beurteilt die Landesregierung den offensichtlichen Tatbestand, dass einerseits überwiegend deutsche Ärzte das Land verlassen haben, andererseits deren Stellen nunmehr unter anderem durch ausländische Ärzte eingenommen werden? Vorrang hat, dass die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger durch qualifizierte und gute ausgebildete Ärztinnen und Ärzte sichergestellt wird. Der Landesregierung ist es dabei besonders wichtig, allen Ärztinnen und Ärzten, die in MecklenburgVorpommern berufstätig sein möchten, eine Kultur des Willkommenseins zu bieten.