Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1615 6. Wahlperiode 20.03.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Informationsbrief und ANTWORT der Landesregierung Der Innenminister hat kürzlich den sogenannten demokratischen Fraktionen im Landtag einen „Informationsbrief“ zur Verfügung gestellt. In dem Schreiben geht der Minister auf die Ermittlungen der Sicherheitsbehörden in Sachen „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ein. 1. Welchen Wortlaut hat der „Informationsbrief“? 2. Aus welchen Gründen informierte die Landesregierung nicht alle im Landesparlament vertretenen Fraktionen über den Inhalt des Briefes? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Bei dem Informationsbrief handelt es sich nicht um eine förmliche Unterrichtung des Landtages. Insofern lag die Bestimmung des Verteilerkreises im Ermessen des Versenders. Die Wiedergabe des Wortlautes des Informationsbriefes über den Verteilerkreis hinaus ist nicht vorgesehen. 3. Hat die Landesregierung darüber hinaus den „Informationsbrief“ sonst noch für andere zugänglich gemacht, wenn ja, an wen? Der Informationsbrief wurde auch Pressevertretern übergeben. Drucksache 6/1615 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung darüber hinaus zum NSU? Ermittlungsergebnisse, die über den Inhalt des Informationsbriefes hinausgehen, unterliegen dem Veröffentlichungsvorbehalt des Generalbundesanwaltes.