Der Minister für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1617 6. Wahlperiode 22.03.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umsetzung der Empfehlungen des Rundes Tisches gegen sexuellen Missbrauch und ANTWORT der Landesregierung Der Runde Tisch gegen sexuellen Missbrauch hat bereits Ende 2011 unter anderem empfohlen, einen Fonds mit einem Umfang von 100 Millionen Euro einzurichten. Dieser Fonds sollte zu gleichen Teilen durch den Bund und durch die Länder finanziert werden. Gegenüber ARD und ZDF kritisierte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmiss ¬brauchs am 20. Februar diesen Jahres, dass dieser Fonds noch nicht eingerichtet wurde. In dem entsprechenden Fernsehbericht hieß es weiter, unter anderem sei seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern die anteilige Finanzierung zugesichert worden. Das vorgesehene „Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs“ ist bisher ebenfalls noch nicht verabschiedet worden. 1. Trifft es zu, dass der Fonds bisher noch nicht eingerichtet wurde, aber Mecklenburg-Vorpommern eine anteilige Finanzierung zugesichert hat? a) Falls ja, was hat das Land Mecklenburg-Vorpommern bisher unternommen, damit andere Länder ebenfalls eine anteilige Finanzierung am Hilfefonds zusagen? b) Falls nicht, welches ist der aktuelle Sachstand? Ein Fonds für Opfer aus dem familiären Bereich wurde bisher noch nicht eingerichtet. Mecklenburg-Vorpommern hat eine anteilige Finanzierung in Aussicht gestellt. Drucksache 6/1617 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu 1 a) Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hatte bei verschiedenen Gesprächen mit den Ländern engagiert für eine Beteiligung an dem Fonds geworben. Zu 1 b) An dem Fonds wollen sich bisher die Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern beteiligen. 2. Welche Kosten entstünden für das Land voraussichtlich bei einer anteiligen Finanzierung des Fonds? Der Bund hatte vorgeschlagen, dass sich Bund und Länder die Mittel für die Einrichtung eines Fonds für die Opfer aus dem familiären Bereich in Höhe von 100 Millionen Euro hälftig teilen. Bei einem Fondsanteil von 50 Millionen Euro würde sich bei Zugrundelegung des Königsteiner Schlüssels 2012 für Mecklenburg-Vorpommern eine Beteiligung von rund 1,03 Millionen Euro ergeben. 3. Sind entsprechende Mittel im Landeshaushalt etatisiert? a) Falls ja, unter welchem Titel? b) Falls nicht, warum nicht? Die Fragen 3 und 3 a) werden zusammenhängend beantwortet. Nein, es sind noch keine entsprechenden Mittel im Landeshaushalt eingestellt. Zu 3 b) Bund und Länder haben sich bisher über die Einrichtung eines Fonds für Opfer aus dem familiären Bereich nicht verständigen können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1617 3 4. Wie verhält sich das Land zu den Bemühungen um ein neues Opfer- rechtegesetz? Der Bundesrat hat am 27. Mai 2011 eine von der Landesregierung mitgetragene Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) abgegeben (BR-Drs. 213/11). Diese Stellungnahme und die Gegenäußerung der Bundesregierung liegen derzeit dem Deutschen Bundestag vor. 5. Wie will die Landesregierung weiter vorgehen, um den Opfern von Kindesmissbrauch kurzfristig zu helfen? Die Landesregierung beteiligt sich aktiv an den derzeit laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Einrichtung eines ergänzenden Hilfesystems für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen. Außerdem unterstützt sie den Bund bei seinen Bemühungen, einen Fonds für Opfer im familiären Bereich zu errichten.