Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1624 6. Wahlperiode 22.03.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Zusammenarbeit der Landespolizei, der Justiz- und anderer Behörden des Landes mit ehemaligen GUS- und anderen Staaten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) ist ein Zusammenschluss von Teilrepubliken der ehemaligen Sowjetunion. Dieser existiert bis heute mit elf Mitgliedstaaten. Im Einzelnen sind dies Aserbaidschan, Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan (beigeordnetes Mitglied), Russland, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland. Georgien war bis 2008 Mitglied der GUS. Die Fragestellung wird so interpretiert, dass es um Informationen zur Zusammenarbeit Mecklenburg-Vorpommerns mit den verbliebenen GUS-Mitgliedstaaten geht. Hinsichtlich der Fragestellungen wird davon ausgegangen, dass „andere Behörden“ solche mit Bezug zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung, also nachgeordnete Behörden des Ministeriums für Inneres und Sport und des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern sind. Bei den „anderen Staaten“ geht es um solche in Osteuropa, innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. 1. Mit welchen ehemaligen GUS-Staaten bzw. Behörden in ehemaligen GUS-Staaten arbeitet die Landespolizei seit wann und in welcher Art und Weise zusammen? Eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen der Landespolizei MecklenburgVorpommern und ehemaligen GUS-Staaten beziehungsweise Behörden in ehemaligen GUS-Staaten findet nicht statt. Drucksache 6/1624 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Im internationalen polizeilichen Rechtshilfeverkehr ist dem Landeskriminalamt MecklenburgVorpommern grundsätzlich mit allen Staaten eine Zusammenarbeit im Einzelfall möglich, soweit hierfür Anlass besteht oder soweit Rechtshilfeersuchen anderer Staaten hier eingehen. 2. Mit welchen weiteren Staaten bzw. Behörden in anderen Staaten arbeitet die Landespolizei seit wann und in welcher Art und Weise zusammen? Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern führt seit 1992 im Rahmen der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit mit polnischen, baltischen und skandinavischen Polizeibehörden unter anderem im Rahmen von EU-geförderten Maßnahmen eine Vielzahl gemeinsamer Kooperationsmaßnahmen und Projekte durch. Sie dienen der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, der Kriminalprävention, gegenseitigem Kennenlernen sowie dem Informations- und Erfahrungsaustausch. Ziel ist, die operative Kooperation im Einzelfall zu verbessern. Die Zusammenarbeit erfolgt beispielsweise in der Form gemeinsamer Übungen sowie Kontrollen und Streifen im deutsch-polnischen Binnengrenzraum, gegenseitiger Hospitationen, der Durchführung internationaler Konferenzen zu sicherheitspolitischen Themen, deutsch-polnischer Präventionsmaßnahmen und regionaler Veranstaltungen zur gegenseitigen Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung. Zur Bekämpfung und Prävention grenzüberschreitender Kriminalität findet eine institutionalisierte Zusammenarbeit insbesondere mit den Polizeibehörden in den Wojewodschaften Westpommern und Pommern statt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden regelmäßige Arbeitsbesprechungen durchgeführt. Hinzu kommen das 2004 ins Leben gerufene deutschpolnische Präventionsprojekt „Sicherheit im Nachbarland“ und die seit dem Jahr 2000 etablierte internationale Sicherheitskonferenz „Danziger Gespräche“. Seit 2009 werden die zuständigen Behörden in Dänemark im Rahmen des Kooperationsverbundes „Schengen-Ost“ einbezogen. Dieser Kooperationsverbund dient dem Informationsaustausch in Sofortlagen, der Vorbereitung gemeinsamer Einsätze und dem Erfahrungsaustausch. Seit 2011 werden durch den Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow im Rahmen des Bachelorstudienganges einwöchige Studierendenaustausche mit den polizeilichen Hochschuleinrichtungen in Norwegen, Dänemark und Polen organisiert, um die Arbeitsweise der Polizeien in den Ostseeanrainer-Staaten kennenzulernen. Der Fachbereich Polizei unterstützt außerdem jährlich stattfindende trinationale Seminare mit jungen deutschen, französischen und polnischen Polizeibeamten. Die Treffen finden jährlich wechselnd in Polen (Legionowo), Frankreich (Nimes) und Deutschland (Güstrow) statt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1624 3 3. Mit welchen ehemaligen GUS-Staaten bzw. Behörden in ehemaligen GUS-Staaten arbeiten die Justiz- bzw. welche anderen Behörden des Landes seit wann und in welcher Art und Weise zusammen? Eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit Justiz- beziehungsweise anderen Behörden in ehemaligen GUS-Staaten findet nicht statt. Im internationalen Rechtshilfeverkehr ist den Gerichten und Staatsanwaltschaften grundsätzlich mit allen Staaten eine Zusammenarbeit im Einzelfall möglich, soweit hierfür Anlass besteht oder soweit Rechtshilfeersuchen anderer Staaten hier eingehen. In Auslieferungssachen ist im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten eine Zusammenarbeit der Generalstaatsanwaltschaft mit den entsprechenden Behörden der GUS-Staaten - mit Ausnahme der Staaten Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan , Turkmenistan und Usbekistan, mit denen keine Zusammenarbeit in Auslieferungssachen stattfindet - grundsätzlich möglich und erfolgt, soweit Anlass besteht beziehungsweise Auslieferungsersuchen dieser Staaten hier eingehen. Entsprechende Ersuchen werden nicht länderbezogen statistisch erfasst. 4. Mit welchen weiteren Staaten bzw. Behörden in anderen Staaten arbeiten die Justiz- bzw. welche anderen Behörden des Landes seit wann und in welcher Art und Weise zusammen? Für den internationalen Rechtshilfeverkehr mit weiteren Staaten gelten die Ausführungen zu Frage 3 entsprechend. Im Rahmen eines in den Jahren 2000 und 2001 durchgeführten Twinning-Projektes zur Stärkung des Justizsystems in Estland unterstützte das Justizministerium MecklenburgVorpommern das Justizministerium in Estland durch eine Entsendung von Rechtsexperten, ferner erfolgten Hospitationen und Seminare in Mecklenburg-Vorpommern. Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich als Koordinator an dem Projekt „Justice Cooperation Network“ (JCN), das sich mit der Wiedereingliederung von Hochrisikostraftätern in die Gesellschaft beschäftigt. Projektpartner sind das estnische Gefängnis Tallin, das finnische Justizministerium, die irische Bewährungshilfe, der italienische Bildungsträger Pixel und die Universität Greifswald. Neben diesen aktiven Partnern sind an dem Projekt fünf assoziierte Partner beteiligt: das Bundesministerium der Justiz, die Justizministerien von Belgien und der Slowakei, die Strafvollzugsverwaltung innerhalb des slowenischen Justizministeriums und die Europäische Bewährungshilfeorganisation CEP. Dieses Projekt der Europäischen Kommission - Generaldirektion Justiz - im Rahmen des Programms „Criminal Justice/Strafjustiz“ hat am 1. November 2012 begonnen und läuft 24 Monate. Drucksache 6/1624 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Seit 1997 erfolgen im Rahmen des Hospitationsprogramms der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. sowie des European Judicial Training Network (EJTN) Hospitationen von Richtern und Staatsanwälten anderer Staaten an hiesigen Gerichten und Staatsanwaltschaften bzw. hiesiger Richter und Staatanwälte an Gerichten und Staatsanwaltschaften anderer Staaten. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern arbeiten mit den Justizbehörden der Republik Polen zusammen. Zwischen dem Appellationsgericht Stettin und dem Oberlandesgericht Rostock, dem Appellationsgericht Stettin und dem Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, zwischen dem Appellationsgericht Stettin und dem Landesarbeitsgericht MecklenburgVorpommern sowie zwischen dem Bezirksgericht Stettin und dem Landgericht Rostock bestehen seit dem 8. April 2010 Gerichtspartnerschaftsvereinbarungen. Auf der Grundlage dieser Vereinbarungen erfolgen seitdem wechselseitige Delegationsbesuche und Arbeitsbesprechungen . Das Bezirksgericht Stettin und das Landgericht Rostock haben wechselseitig feste Ansprechpartner in rechtlichen Angelegenheiten benannt. Ferner bestehen seit 2011 enge Kontakte zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Rostock und der Appellationsstaatsanwaltschaft Stettin. Es finden regelmäßige Arbeitstreffen statt, die auf eine Optimierung der Zusammenarbeit in Strafverfahren abzielen. Hierbei werden auch die Staatsanwaltschaften Stralsund und Neubrandenburg sowie die Bezirksstaatsanwaltschaft Stettin eingebunden. Es erfolgen wechselseitige Hospitationen. Die Generalstaatsanwaltschaft Mecklenburg-Vorpommern initiierte im Jahr 2012 gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern und der Appellationsstaatsanwaltschaft Stettin im Rahmen des EU-Programms für lebenslanges Lernen „Leonardo da Vinci“ das Projekt „Grenzüberschreitende Kriminalität - Bekämpfungsstrategien und Strafverfolgung“ (Vorbereitungsseminar und Projektwoche).