Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1627 6. Wahlperiode 03.04.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern - letter of intent und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche theatertragenden Kommunen haben den „letter of intent“ zu welchem Zeitpunkt mit welchen Modellvorschlägen und inhaltlichen Änderungen unterzeichnet (bitte die Änderungen im jeweiligen Wortlaut angeben)? Bisher hat keine theatertragende Kommune den letter of intent unterzeichnet. 2. Ist die Landesregierung bereit, sich an den Kosten, die den Trägern der Theater und Orchester aufgrund der Umstrukturierungsprozesse und/oder notwendiger Investitionen entstehen werden, zu beteiligen? a) Wenn ja, in welcher Höhe und aufgrund welcher vertraglichen Vereinbarungen? b) Wie hat die Landesregierung hierfür finanzielle Vorsorge getroffen und aus welchem Haushaltstitel wird die Finanzierung erfolgen? c) Wenn nein, warum nicht? Zu 2, 2 a), 2 b) und 2 c) Die Fragen 2, 2 a), 2 b) und 2 c) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/1627 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Landesregierung ist gemäß Entwurf des letter of intent unter der Maßgabe, dass tragfähige Strukturveränderungen erreicht werden, bereit, eine Beteiligung an Umstruktu- rierungskosten und Investitionen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sollen mit dem Doppelhaushalt 2014/2015 geschaffen werden. 3. Wie wird seitens der Landesregierung sichergestellt, dass das Prinzip der Gleichbehandlung für alle theatertragenden Kommunen durch- gesetzt werden kann? Dieses Prinzip wird dort zum Tragen kommen, wo wesentlich Gleiches rechtlich gleich zu behandeln ist. Im Verlauf der weiteren Untersuchung durch die METRUM Management- beratung GmbH werden die Theaterträger als Mitglieder einer Steuerungsgruppe eng beteiligt sein. Hierbei wird zu verhandeln sein, an welchen Stellen möglicherweise Ungleiches, seiner Eigenart entsprechend, rechtlich auch ungleich zu behandeln ist. 4. Wie wird vonseiten der Landesregierung sichergestellt, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für die Beschäftigten der Theater und Orchester von den Trägern tatsächlich gezahlt werden kann bzw. langfristig am Tarif orientierte Löhne und Gehälter gezahlt werden können? Die vielfältige Theaterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist nach der Koalitionsverein- barung 2011 bis 2016, Ziffer 232, „im Kern zu bewahren, fortzuentwickeln und im Rahmen der verfügbaren Mittel langfristig zu sichern“. Dazu gehört auch, Strukturen so zu entwickeln und auszugestalten, dass künftig eine entsprechende Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich ist. 5. In welcher Höhe erwartet die Landesregierung weitere Kosten für die Beratungsleistungen zur Ausarbeitung eines Modells und zur Klärung von Detailfragen, inklusive der vertieften Untersuchung des Modells, weiterer betriebswirtschaftlicher Berechnungen und Erarbeitung einer beispielhaften Musterspielzeit und von welchem zeitlichen Rahmen zur Erfüllung dieser Leistungen geht die Landesregierung aus? Dies ist abhängig von den noch ausstehenden Verhandlungen mit den Theaterträgern. Hierbei werden neben der Anzahl der zu untersuchenden Modelle auch mögliche Modifizierungen festgelegt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1627 3 6. Aus welchem Haushaltstitel wurden und werden die Kosten für die Leistungen des Beratungsunternehmens METRUM GmbH in welcher Höhe beglichen? Die Leistungen an die METRUM Managementberatung GmbH wurden und werden aus Kapitel 0701 Titel 537.01 „Bildungs- und Kulturdialog“ beglichen. Im Haushaltsjahr 2012 wurden Mittel für das Gutachten zur Theater- und Orchesterreform im Land Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 95.836,64 Euro verwendet. Für 2013 werden nach Vorlage der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und in Abhängigkeit der weiteren Auftragsvergabe an METRUM entsprechende Mittel bereitgestellt. 7. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann die Landesregierung von den Trägern der Theater und Orchester die Herausgabe personenbezogener Daten verlangen? Die Firma METRUM Managementberatung GmbH wird in Abstimmung mit den jeweiligen Projektkoordinatorinnen und Projektkoordinatoren der Theaterträger unter anderem Einblick in die Stellenpläne der Theater und Orchester zur vertieften Untersuchung nehmen müssen. Eine Passage im letter of intent dient der Sicherstellung des vertraulichen Umgangs mit diesen Daten. 8. Wann sind welche Personen durch welchen Träger der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern als Projektkoordinatoren benannt worden, um den erforderlichen Datentransfer und die Terminkoordination zwischen den Beraterinnen und Beratern der METRUM GmbH und den Leitungen/ Geschäftsführun- gen/Intendanzen zu gewährleisten? Am 18. März 2013 wurde Herr Joachim Kümmritz, Generalintendant des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin, als Projektkoordinator für die Landeshauptstadt Schwerin als Theaterträgerin des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin benannt. Es ist beabsichtigt, dass jeder teilhabende Theaterträger eine Projektkoordinatorin beziehungsweise einen Projektkoordinator benennt. Drucksache 6/1627 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 9. Ist eine gemeinsame Steuergruppe aus Vertretern der Träger und der Landesregierung (Staatskanzlei, Ministerium für Inneres und Sport, Finanzministerium, und Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur) gebildet worden, um einen ausgewogenen Diskussions- und Dokumentationsprozess der Zwischenergebnisse und Empfehlungen der Berater gewährleisten zu können? a) Wenn ja, wann wurde diese gebildet und welche natürlichen Personen gehören ihr an? b) Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies (noch) nicht geschehen? Zu 9, 9 a) und 9 b) Die Fragen 9, 9 a) und 9 b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Steuerungsgruppe wird nach Unterzeichnung des letters of intent gebildet.