Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25.März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1661 6. Wahlperiode 26.03.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Landesplan pflegerische Versorgungsstruktur und ANTWORT der Landesregierung 1. Haben die Landkreise und kreisfreien Städte nach dem 31. Dezember 2010 fristgemäß ihre Bestandsaufnahme und ihre Planungen für die regionale Pflegeversorgung dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales geliefert? Die Landkreise und kreisfreien Städte haben ihre Beiträge für die regionale Pflegeversorgung dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales überwiegend innerhalb der gesetzlichen Frist von neun Monaten vorgelegt. 2. Bis wann gingen Zulieferungen beim Ministerium ein? Siehe Antwort zu Frage 1, einzelne Beiträge wurden verspätet im Laufe des Jahres 2011 vorgelegt. 3. Fehlen noch Zulieferungen der Landkreise und kreisfreien Städte? Alle Landkreise und kreisfreien Städte haben Beiträge vorgelegt. Drucksache 6/1661 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Welchen Stand hat der vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales im Benehmen mit dem Landespflegeausschuss zu erstellende Landesplan mit Empfehlungen für die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur? Die „landesplanerischen Empfehlungen für die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur“ liegen im Entwurf vor. 5. Warum liegt dieser Landesplan noch nicht vor? Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales sieht es als notwendig an, die aktuelle Pflegestatistik für 2011 und die aktualisierte 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis 2030 in die „landesplanerischen Empfehlungen für die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur“ einzubeziehen. Diese Daten lagen erst Ende 2012 beziehungsweise zu Beginn des Jahres 2013 vor. Der so aktualisierte Entwurf wird in Kürze mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt. 6. Wann wird der Landesplan mit Empfehlungen für die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur vorliegen? Die Vorlage der „landesplanerischen Empfehlungen für die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur“ ist für das vierte Quartal 2013 vorgesehen. 7. Gibt es in der Landesregierung Pläne, die Zuständigkeiten bei der Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung , die in § 5 des Landespflegegesetzes geregelt sind, zu ändern? Wenn ja, wie sollen die Zuständigkeiten geändert werden? Derartige Pläne gibt es nicht.