Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1662 6. Wahlperiode 02.04.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und ANTWORT der Landesregierung 1. Wann wurden die Finanzzuweisungen an die örtlichen Träger der Sozialhilfe für das Jahr 2012 gezahlt? Die Finanzzuweisungen wurden jeweils zu Beginn eines Monats in Höhe von einem Zwölftel des für den jeweiligen örtlichen Träger der Sozialhilfe nach § 2 Absatz 1 Sozialhilfefinan- zierungsgesetz errechneten Zuweisungsbetrages des Jahres 2012 gezahlt. 2. Wurden für das Jahr 2012 262,5 Millionen Euro gezahlt, wie im Sozialhilfefinanzierungsgesetz ausgewiesen? Ja, im Jahr 2012 wurden insgesamt 262.501.209 Euro ausgezahlt. 3. Musste der für die Berechnung zugrunde liegende Basisbetrag für das Jahr 2011 angepasst werden? Ja, der Basisbetrag für das Jahr 2011 musste angepasst werden. Drucksache 6/1662 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Wenn eine Anpassung erfolgte, in welcher Höhe und was waren die Ursachen? Der Basisbetrag des Jahres 2011 wurde um 8.302.267 Euro reduziert. Dies ergab sich in Anwendung von § 1 Absatz 4 Sozialhilfefinanzierungsgesetz. Die tatsächlichen Aufwendungen der kommunalen Träger im Jahr 2011 hatten den Basisbetrag des Jahres 2011 um circa 16,6 Millionen Euro und damit um 6,1 Prozent unterschritten. Da dieser Betrag deutlich über 3 Prozent der Zuweisungssumme lag, war der Basisbetrag des Jahres 2011 für 2012 um 50 Prozent dieser Unterschreitung, also die oben genannten circa 8,3 Millionen Euro zu reduzieren. 5. Ist die Fortschreibung der Beträge für 2013 zum 1.1.2013 erfolgt? Wenn nicht, a) warum erfolgte die Fortschreibung nicht zum 01.01.2013? b) wurden bereits Abschläge auf der Basis der Zuweisungen für 2012 gezahlt? c) bis wann soll die Fortschreibung der Beiträge erfolgen? Die Fortschreibung ist bisher nicht erfolgt. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zu 5 a) Eine grundsätzliche Einigung mit den kommunalen Landesverbänden über die Fortschreibung konnte erst im Spätsommer 2012 vorbehaltlich endgültiger Daten erzielt werden. Die endgültigen Daten für 2011 lagen erst im Oktober 2012 vor. Anschließend wurde das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Zu 5 b) Seit Jahresbeginn werden die Abschläge zu Beginn eines jeden Monats auf der Basis der Zuweisungsbeträge 2012 zu jeweils einem Zwölftel gezahlt. Zu 5 c) Der Gesetzentwurf zur Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes wurde am 20. März 2013 in den Landtag eingebracht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1662 3 6. Auf welche Höhe werden die Finanzzuweisungen an die örtlichen Träger der Sozialhilfe für 2013 veranschlagt? Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht Gesamtzuweisungen in Höhe von 254.623.890 Euro vor. Zusätzlich können entsprechend dem Entwurf des neuen § 1 Absatz 6 Sozialhilfefinan- zierungsgesetz bis zu 1,5 Millionen Euro für Modellmaßnahmen zur Weiterentwicklung ambulanter Angebote in der Pflege gewährt werden. 7. Wann wurden den örtlichen Trägern der Sozialhilfe Art und Umfang der notwendigen Daten für die Überprüfung des Jahres 2012 mitgeteilt? Mit dem Runderlass 6/2009 der Abteilung Soziales des Ministeriums für Arbeit, Gleich- stellung und Soziales vom 19. März 2009 wurden Art und Umfang der zu erhebenden Daten für die Zukunft generell mitgeteilt und entsprechende Formulare übersandt. Eine Änderung hierzu gab es mit dem Runderlass 14/2010 vom 22. November 2010, mit dem der Vordruck der Anlage 2 der Meldung in einer überarbeiteten Form bekannt gemacht wurde.