Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. März 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1663 6. Wahlperiode 28.03.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Seidel, Fraktion der CDU Denkmalgeschützes Amtsgericht Demmin und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Baumaßnahme „Unterbringung des AG Demmin“ ist mit Gesamtkosten in Höhe von 6.003,4 TEUR im Anhang 1 zum Wirtschaftsplan 2012/2013 des Sondervermögens BBL M-V veranschlagt. 1. Wie ist die Sanierung des denkmalgeschützten Bauwerkes des Amts- gerichtes Demmin vorgesehen? 2. Dieses Gebäude, dessen Eigentümer die Landesregierung ist, prägt ganz maßgeblich die Demminer Innenstadt. Im gegenwärtigen Zustand ist das Gebäude trotz vernagelter Fenster dem Verfall preis- gegeben. Wie ist die Verwendung bereits genehmigter Mittel vorgesehen? 3. Welche zeitliche Einordnung ergibt sich daraus? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Der Baubeginn der in der Vorbemerkung genannten Maßnahme erfolgte im November 2010. Mit den im Haushalt veranschlagten Mitteln waren ursprünglich die Sanierung der denkmal- geschützten Bestandsgebäude 1 und 2 und der Neubau eines Verbindungsgebäudes 3 zur Unterbringung des Amtsgerichtes Demmin vorgesehen. Drucksache 6/1663 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Sanierung des Hauses 2 und der Neubau des Hauses 3 für Gerichtszwecke sind fertig gestellt. Die Sanierung des Hauses 1 und die hierfür vorgesehenen Mittel wurden im Rahmen der Bestrebungen zur Gerichtsstrukturreform zunächst zurückgestellt. In diesem Gebäude wurden nur die Maßnahmen durchgeführt, die unumgänglich waren, um den Verbindungsbau Haus 2 anzuschließen sowie die Kelleraußenwandsanierung vorzunehmen. Darüber hinaus wurde das Gebäude gegen einen unbefugten Zutritt gesichert. Alle darüber hinaus geplanten Leistungen wurden bisher zurückgestellt und auch nicht ausgeschrieben. Gemäß Gesetzentwurf zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes und weiterer Rechts- vorschriften (Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz) soll am Standort Demmin eine Zweigstelle des Amtsgerichtes Neubrandenburg errichtet werden. Diese könnte im sanierten Haus 2 sowie im Neubau Haus 3 untergebracht werden. Die Räume im unsanierten Altbau Haus 1 würde das Amtsgericht nicht mehr benötigen. Derzeit wird die Unterbringung anderer Landesbehörden geprüft.