Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1670 6. Wahlperiode 19.04.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterrichtsversorgungsverordnung 2012/2013 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie bewertet die Landesregierung die Stundenvergabe für selbst- ständige Klassen an Grundschulen mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ im Grundbedarf mit dem Faktor 3,315 sowie im Zusatzbedarf der Einzelschule mit nochmals dem Faktor von 0,1 im Gegensatz zur Zuweisung im Zusatzbedarf von 1,0 Stundenanteilen bei Kindern, die mit dem gleichen Förder- schwerpunkt im Gemeinsamen Unterricht an Regelgrundschulen unterrichtet und gefördert werden? In den selbstständigen Klassen an Grundschulen mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ werden Kinder beschult, die aktuell einen besonders umfänglichen sonderpädagogischen Förderbedarf beziehungsweise gravierende Beeinträchtigungen in diesem Förderschwerpunkt aufweisen. Diese Kinder bedürfen insofern einer erhöhten Stundenzuweisung, um sie auf die spätere integrative Beschulung, im Gegensatz zu den Kindern, die bereits im Gemeinsamen Unterricht beschult werden, vorzubereiten. Gleichzeitig ist es aufgrund der Lerngruppengrößen erforderlich, dass durch den Landeshaushalt eine höhere Lehrerwochenstundenzahl zur Verfügung gestellt wird. Die Stundenzuweisung für selbstständige Klassen an Grundschulen mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ ermöglicht es, dass sowohl die sich aus der Stundentafel der Grundschulen ergebenden Erfordernisse als auch die Erfordernisse der sonderpädagogischen Förderung erfüllt werden können. Drucksache 6/1670 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Auf welcher Grundlage erfolgt die in Frage 1 genannte differenzierte Vergabe bei gleichen Förderschwerpunkten? Gemäß Nummer 6.2 der Verwaltungsvorschrift „Die Arbeit in der Grundschule“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 10. August 2009 können Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“, die in ihren Bildungs- Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich der emotionalen und sozialen Entwicklung, des Erlebens und der Selbststeuerung so beeinträchtigt sind, dass es nicht möglich ist, sie im gemeinsamen Unterricht der allgemein bildenden Schule mit sonderpädagogischer Unterstützung hinreichend zu fördern, an bestimmten Grundschulen in selbstständigen Klassen unterrichtet werden. Über die Einrichtung entscheidet die zuständige Schulbehörde. Die Eingliederung in eine selbstständige Klasse mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ nach Nummer 6.2 erfolgt gemäß Nummer 6.3 im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens, in dem der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt worden ist. Die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ umfasst die Jahrgangsstufe 2 bis 4. Ab der Jahrgangsstufe 4 werden die Schülerinnen und Schüler verstärkt auf den Unterricht in einer Regelklasse an der allgemein bildenden Schule vorbereitet. Der aufnehmenden Schule sind auf der Grundlage der individuellen Förderpläne Förderempfehlungen für die weitere Arbeit zu geben. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Anrechnung von 6 Lehrer- wochenstunden im Kontingent der Ausbildungsschulen von Referen- darinnen und Referendaren? Die Anrechnungsstunden von sechs Lehrerwochenstunden im Kontingent der Ausbildungs- schulen von Referendarinnen und Referendaren ist im Kontext der Intention zu sehen, die Ausbildung im Vorbereitungsdienst deutlich praxisnäher zu gestalten. Der bedarfsgerechte Unterricht ist Bestandteil der Ausbildung der Referendarinnen und Referendare. Mit Blick auf bundesweite Vorgehensweisen hat Mecklenburg-Vorpommern hier eine sehr effiziente Lösung geschaffen. Die Referendarinnen und Referendare übernehmen frühzeitig Verant- wortung für Lerngruppen und werden so effizient an das facettenreiche Berufsfeld von Lehrerinnen und Lehrern herangeführt, das perspektivisch den Berufsalltag bestimmen wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1670 3 4. Wie gewährleistet die Landesregierung durch die in Frage 3 genannte Regelung die Bereitschaft der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, Ausbildungsschulen zu werden? Die Bereitschaft und Motivation der Schulen sind unabdingbare Voraussetzungen für eine hohe Ausbildungsqualität im Vorbereitungsdienst. Dem wird zum einen Rechnung getragen durch eine enge Begleitung der Mentorinnen und Mentoren durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Das Institut qualifiziert die Mentorinnen und Mentoren auf der Grundlage eines modularisierten Fortbildungskonzepts und thematisiert im Kontext dieser Veranstaltungen auch aktuell anstehende Probleme der Zielgruppe. Zum anderen sieht die Landesregierung im Rahmen des 50-Millionen-Euro-Programms vor, die Attraktivität der Mentorierung zu erhöhen und damit die Bereitschaft der Schulen, Ausbildungsaufgaben wahrzunehmen, zu steigern. Außerdem schafft die Beendigung des Lehrerpersonalkonzepts zum Schuljahr 2014/2015 mit dem Ausstieg aus der Maßnahme Teilzeit weitere Anreize für die Schulen, Referendarinnen und Referendare auszubilden. 5. Wie gewährleistet die Landesregierung die hohe Qualität der Ausbildung der Referendarinnen und Referendare, wenn die Referen- dare aufgrund der in Frage 3 erfolgten Stundenanrechnung nicht ausreichend methodisch und pädagogisch durch die Mentorinnen und Mentoren während des Unterrichts begleitet werden können? Die hohe Qualität der Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in der Zweiten Phase der Lehrerausbildung ist in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet. Die didaktisch- methodische Begleitung erfolgt nicht nur durch die Mentorinnen und Mentoren, sondern auch und vor allem durch die Studienleiterinnen und Studienleiter an den Seminarschulen, die in regelmäßigen Intervallen seminaristische Veranstaltungen durchführen und den Unterricht der Referendarinnen und Referendare durch Hospitation begleiten. Das zweite wesentliche Ausbildungselement im Vorbereitungsdienst ist neben der schulisch-praktischen Betreuung durch das pädagogische Personal an den Seminar- und Ausbildungsschulen die kontinu- ierliche Begleitung durch die Fachleiterinnen und Fachleiter des Instituts für Qualitäts- entwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 6/1670 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wie bewertet die Landesregierung die Höhe der Anrechnungsstunden für Schulleitungen an Gymnasien im gegenwärtigen Schuljahr und welche Gründe sind für die Höhe der Anrechnungsstunden maßgebend? Wie auch in den Vorjahren ergeben sich aus der Verwaltungsvorschrift „Festsetzung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte für das Schuljahr 2012/2013“ die Höhe der Anrechnungsstunden für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben nach einer einheitlichen Berechnungsvorschrift unter Berücksichtigung eines gleichen Sockel- und gleichen Faktorbetrages und der entsprechenden Schülerzahl. Diese einheitliche Berechnung ergibt sich aus den grundsätzlich gleichen Leitungsaufgaben für alle Schulen gemäß § 101 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Aufgaben aus untergesetzlichen Regelungen sowie gemäß der personalrechtlichen Befugnis der Schulleitungen und den Geschehen und Handlungen des täglichen Schulalltages. Somit sind alle Schularten unter Berücksichtigung der Schülerzahlen gleich mit Anrechnungs- stunden für den Leitungspool versorgt. Für die Gymnasien erfolgt bei der vorgenannten Berechnung ein addierter Zuschlag von vier Stunden für den Aufgabenbereich der gymnasialen Oberstufe. Unter alleiniger Betrachtung der Gymnasien ist dieser Zuschlag gerechtfertigt und angemessen. Erhöhte Leitungs- und Koordinierungsaufgaben ergeben sich in der gymnasialen Oberstufe aus folgenden Aufgabenfeldern: - erhöhter Verwaltungsaufwand durch Besonderheiten der gymnasialen Oberstufe (Anträge zur Verweildauer, Prüfungen zur besonderen Lernleistung und den Projektfacharbeiten), - antragsgemäße Verwaltungsprüfungen zum schulischen Teil der Fachhochschulreife sowie - Prüfungen von Angelegenheiten und Organisation von Leistungsüberprüfungen für aus dem Ausland rückkehrende Schülerinnen und Schüler. Die Höhe der Anrechnungsstunden spiegelt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler und die damit verbundene Intensität der zu erledigenden Aufgaben wider. 7. Welche Änderungen plant die Landesregierung im Bereich der Anrechnungsstunden für Schulleitungen und speziell an Abend- gymnasien mit der Unterrichtsversorgungsverordnung für das Schul- jahr 2013/2014 und welche Gründe sind dafür maßgebend? Die Landesregierung plant in der Unterrichtsversorgungsverordnung für das Schuljahr 2013/2014 keine Änderungen bezüglich der Vergabe von Anrechnungsstunden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die vorgesehenen Regelungen im Entwurf der Arbeitszeitverordnung beziehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1670 5 Der Sockel des Leitungspools für das Abendgymnasium soll von 26 Stunden auf 13 Stunden abgesenkt werden. Dies ist mit Blick auf die Größe der Abendgymnasien im Vergleich zu den Gymnasien gerechtfertigt. In der Anlage zu § 6 wird im Ergebnis der Anhörung die Leitungspoolberechnung für das Abendgymnasium im Faktorbereich angepasst. Es erfolgt eine Erhöhung des Faktors von 0,015 Lehrerwochenstunden auf 0,025 Lehrerwochenstunden, um die unterschiedlichen Größen der einzelnen Abendgymnasien bei der Leitungspoolberechnung zu berücksichtigen. Gleichzeitig soll auf eine Mindestschülerzahl bis zu der ein Abendgymnasium nur den Leitungspoolsockel erhält von 200 Schülerinnen und Schüler verzichtet werden. Diese Änderung führt dazu, dass die Größe der Abendgymnasien stärker als bisher Auswirkungen auf die Höhe der Leitungspoolausstattung haben wird. Die Anpassung der Regelungen für den Leitungspool an Abendgymnasien führt zu mehr Ausstattungs- gerechtigkeit im Vergleich zu den Gymnasien und trägt gleichzeitig dem Unterschied bei den wahrzunehmenden Aufgaben einer Schulleitung in Bezug auf Eltern und Schülerinnen und Schülern an einem Gymnasium Rechnung. Vergleich Leitungspool an Abendgymnasien Name Ort Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013 (Stand vom: 19.09.2012) Schul- jahr 2012/ 2013 Entwurf Januar 2013 Schul- jahr 2013/ 2014 Entwurf März 2013 Schul- jahr 2013/ 2014 Schuljahr 2007/2008 Jahr- gans- stufe 11 Jahr- gangs- stufe 12 Jahr- gangs- stufe 13 Sum- me Leitungs- pool mit Zuschlag Koordi- nator gymnasiale Oberstufe Leitungs- pool mit Zuschlag Koordi- nator gymnasiale Oberstufe Leitungs- pool mit Zuschlag Koordi- nator gymnasiale Oberstufe Schul- leiterin/ Schulleiter stellver- tretende Schulleiterin / stellver- tretender Schul- leiter „Leitungs - pool“ (Sum- me) Abendgymna - sium Rostock 85 66 65 216 30,2 17,2 22,4 12 6 18 Abendgymna - sium Schwerin 68 33 28 129 30,0 17,0 19,2 11 5 16 Abendgymna - sium „Wolfgang Koeppen“ Greifswald Greifswald 27 25 18 70 30,0 17,0 16,8 10 4 14 Abend- gymnasium Neubran- denburg 35 25 22 82 30,0 17,0 17,1 10 4 14 Im Schuljahr 2007/2008 fand letztmalig das „Bandbreitenmodell“ Anwendung.