Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1697 6. Wahlperiode 11.04.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE EhrenamtsMessen und ANTWORT der Landesregierung 1. In welcher Form und mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt die Landesregierung die diesjährigen EhrenamtsMessen? Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der EhrenamtMessen im Haushalts- jahr 2013 wurde dem Deutschen Roten Kreuz Landesverband Mecklenburg-Vorpommern ein Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro in Form einer Projektförderung bewilligt. 2. Gibt es zur Durchführung der EhrenamtsMessen zwischen der Landesregierung und der Veranstalter der Messen vertragliche Verein- barungen? Wenn ja, worin bestehen diese? Es gibt keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Landesregierung und den Veran- staltern der Messen. Drucksache 6/1697 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Ist der Landesregierung bekannt, unter welchen Voraussetzungen eine Teilnahme an EhrenamtsMessen möglich ist bzw. versagt werden kann? Wenn ja, worin bestehen diese jeweils? 4. Können Veranstalter der EhrenamtsMessen Standanmeldungen von Antragstellern auch ohne Angabe von Gründen abweisen (bitte die Antwort begründen)? 5. Sind der Landesregierung Standanmeldungen von Ausrichtern bekannt, die abgewiesen wurden? Wenn ja, welche und mit welchen Begründungen? Die Fragen 3 und 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als Veranstalter der EhrenamtMessen hat Vorgaben für Standanmeldungen definiert, die unter www.ehrenamtmessen-mv.de einsehbar sind. Demnach können sich Organisationen, Vereine und Initiativen auf den EhrenamtMessen präsentieren, die sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten und nicht überwiegend, beziehungsweise ausschließlich, (partei-)politische Ziele verfolgen. Eine Prüfung, inwieweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, behalten sich die Veranstalter vor. Auf Verlangen haben Aussteller eine Demokratieerklärung zu unterzeichnen. Die Veranstalter entscheiden eigenverantwortlich über die Abweisung von Standanmel- dungen. Die Landesregierung wird hierbei nicht beteiligt. Nach Auskunft des DRK Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern wurden 2013 vereinzelt Standanmeldungen abgewiesen. Gründe hierfür waren fehlende Platzkapazitäten beziehungsweise politische und nicht originär auf das Ehrenamt bezogene Ziele von Vereinen.