Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1700 6. Wahlperiode 29.04.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen und Ziegen gegen Übergriffe von Wölfen und ANTWORT der Landesregierung In Mecklenburg-Vorpommern leben derzeit drei Wölfe. In den letzten Jahren kam es zu einigen Übergriffen dieser Wölfe auf Schaf- und Ziegenhalterbetriebe. Um diese Übergriffe zu minimieren, werden in den als Wolfsgebieten ausgewiesenen Regionen des Landes Präventionsmaßnahmen gefördert. Dabei handelt es sich vor allem um bauliche Maßnahmen , wie die Errichtung elektrischer Zäune, den Einbau von Untergrabungsschutz und optische Verstärkung von Zäunen durch Flatterband. Außerdem wird die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden gefördert. Es wird eine Förderung von bis zu 75 % der Anschaffungskosten , oberhalb einer Bagatellgrenze von 500,00 €, gewährt. 1. Erfolgt über die Bereitstellung der Fördergelder hinaus eine Beratung und Betreuung der Schaf- und Ziegenhalter in den Wolfsgebieten? Im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz haben das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) und die Landeslehrstätte für Naturschutz und nachhaltige Entwicklung (LLS) bereits Beratungen für Nutztierhalter im Wolfsgebiet angeboten beziehungsweise entsprechende Informationsveranstaltungen für Schaf- und Ziegenhalter durchgeführt. Dies wird je nach Bedarf weiterhin regional beziehungsweise landesweit fortgesetzt. Eine Beratung der Nutztierhalter ist auch Bestandteil des Antragsverfahrens der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in MecklenburgVorpommern (Förderrichtlinie Wolf - FöRiWolf M-V). Drucksache 6/1700 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Werden auch die beim Einbau des Untergrabungsschutzes oder Errichtung eines Elektrozauns notwendigen baulichen Maßnahmen gefördert? Zuwendungsfähig sind diejenigen Ausgaben, die über den im Managementplan für den Wolf Mecklenburg-Vorpommern definierten Grundschutz hinausgehen. Dazu zählt auch der Einbau eines Untergrabschutzes bei festen Zäunen beziehungsweise die Schaffung der Voraussetzung für den Betrieb eines leistungsfähigen Elektrozaunes. 3. Welche Beratungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es bei einer geplanten Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden? Die LLS hat in Kooperation mit dem Landesschaf- und Ziegenzuchtverband MecklenburgVorpommern e. V., dem Bilse-Institut, dem World Wide Fund For Nature (WWF) und dem Freundeskreis freilebender Wölfe bereits Praxisseminare zum Thema Herdenschutz durchgeführt. Dies soll in loser Folge je nach Bedarf fortgesetzt werden. Weiterhin vermittelt das LUNG auf Anfrage Kontakte zu Schäfern, die bereits erfolgreich mit Herdenschutzhunden arbeiten, und auch zur Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde e. V. 4. Könne den Tierhaltern geeignete Züchter oder Organisationen genannt werden, bei denen Herdenschutz-Rassen erworben werden? Eine Empfehlung für konkrete Züchter gibt das Land nicht. Es werden auf Anfrage Kontakte zu erfahrenen Schäfereibetrieben vermittelt, die mit Herdenschutzhunden arbeiten. Im Rahmen des derzeit im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie laufenden Forschungsprojekts des Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverbandes e. V. sollen Erfahrungen zu Züchtung, Einsatz und Umgang mit Herdenschutzhunden zusammengetragen werden. Die so ermittelten Daten und Erfahrungen sollen nach Abschluss des Projektes in Form eines Leitfadens interessierten Schaf- und Ziegenhaltern zur Verfügung gestellt werden (siehe hierzu: http://www.wolfsregion-lausitz.de/aktuelles/ nutztierschaeden). 5. Wie erfolgt die Ausbildung? Informationen hierzu können beispielsweise der Broschüre „Herdenschutzhunde“ der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. (www.gzsdw.de) entnommen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1700 3 6. Wann ist mit der Einrichtung des geplanten Kompetenzzentrums Herdenschutz zu rechnen? Die Errichtung des Kompetenzzentrums in Mecklenburg-Vorpommern ist in Zusammenarbeit mit dem geplanten Carniversum des Natur- und Umweltparks in Güstrow geplant. Hierfür wird eine Machbarkeitsstudie erstellt. 7. Ist es vorstellbar, dieses Kompetenzzentrum gemeinsam mit einem anderen Bundesland, z. B. Brandenburg, aufzubauen? Brandenburg plant die Einrichtung einer Herdenschutzstelle bis Ende 2013. Eine enge Zusammenarbeit wird angestrebt.