Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1703 6. Wahlperiode 11.04.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beauftragung von Scientology-Anwälten durch das Innenministerium und ANTWORT der Landesregierung Mit Beschluss vom 24. Januar 2013 hat das Verwaltungsgericht Schwerin das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern in drei Eilverfahren vorläufig verpflichtet, den Verfassungsschutzbericht 2011 in seiner ursprünglichen Fassung nicht weiter zu verbreiten. Mit der vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald zu erhebenden Beschwerde gegen diesen Beschluss hat das Ministerium für Inneres und Sport nach einem Bericht der Ostsee Zeitung vom 16. Februar 2013 die Anwaltskanzlei Latham & Watkins beauftragt, zu deren Mandanten die Scientology- Organisation gehört. In dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2011 des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird die Scientology-Organi- sation als verfassungsfeindlich eingestuft. 1. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit dem o. g. Rechtsstreit bisher entstanden und mit welchen weiteren Kosten in welcher Höhe rechnet das Ministerium für Inneres und Sport? Für die eingelegten Beschwerden in den drei Eilverfahren hat die Kanzlei Latham & Watkins 11.391,19 Euro in Rechnung gestellt. Die zu erwartenden weiteren Kosten richten sich nach dem bei den Rechtsanwälten entstehenden Aufwand, der mit Blick auf den weiteren Verlauf der Rechtsstreitigkeiten nicht benannt werden kann. Drucksache 6/1703 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. War dem Ministerium für Inneres und Sport bei der Vergabe des Auf- trages an die Anwaltskanzlei Latham & Watkins bekannt, dass diese auch die Scientology-Organisation vertritt? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Wenn ja, warum fiel die Wahl des Ministeriums für Inneres und Sport ausgerechnet auf diese Kanzlei? Dem Ministerium für Inneres und Sport war bekannt, dass die weltweit tätige Kanzlei Latham & Watkins LLP in den Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2008 in einem Fall die Scientology-Organisation vertreten hat. Aktuell ist die Scientology-Organisation nicht Mandantin der Latham & Watkins LLP. Zu a) Entfällt. Zu b) Die Wahl des Ministeriums für Inneres und Sport fiel aufgrund der Eignung und der fach- lichen Fähigkeiten auf diese Kanzlei. 3. Wie bewertet das Ministerium für Inneres und Sport den Umstand, dass es nun in einem Verfahren gegen drei von ihm als verfassungs- feindlich eingestufte Vereine von einer Anwaltskanzlei vertreten wird, zu deren Mandanten die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestufte Scientology-Organisation gehört? Die beauftragte Niederlassung der Kanzlei Latham & Watkins LLP in Hamburg hat, wie auch die anderen Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland, in keinem Fall die Scientology-Organisation vertreten. 4. Anhand welcher Kriterien hat das Ministerium für Inneres und Sport bisher Aufträge an Anwaltskanzleien vergeben? Das Ministerium für Inneres und Sport hat Aufträge an Anwaltskanzleien nach Reputation und fachlichen Fähigkeiten vergeben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1703 3 5. Anhand welcher Kriterien wird das Ministerium für Inneres und Sport in Zukunft Aufträge an Anwaltskanzleien vergeben? Das Ministerium für Inneres und Sport wird bei der Vergabe von Aufträgen an Anwalts- kanzleien auch in Zukunft die vorgenannten Kriterien zugrunde legen.