Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1704(neu) 6. Wahlperiode 18.04.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fördervereinbarungen Landesjugendverbände und Landesjugendring und ANTWORT der Landesregierung In der Fragestunde im Landtag am 21.03.2013 hat Frau Ministerin Schwesig ausgeführt, dass allen Beteiligten klar gewesen sein müsse, dass die Mittel im Landesjugendplan auch 2013 geringer würden und mit Kürzungen zu rechnen sei. Die Berechnung der Förderung der Landesjugendverbände für 2013 erfolgte wie in den Jahren zuvor durch den Landesjugendring. Zu Grunde gelegt wurde eine Gesamtsumme von 1,5 Mio. Euro. (seit 2005 gleichbleibend). Die Berechnung erfolgte am 19.10.2012 und wurde auch an das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales sowie an das LAGuS geschickt. Die Planungen der Landesjugendverbände für 2013 sind seit dem Herbst letzten Jahres abgeschlossen . Die Kürzungen erfolgen jetzt im laufenden Haushaltsjahr. Die Kürzungen bei den Landesjugendverbänden in 2013 werden damit begründet, dass die Verbände in den letzten Jahren durchschnittlich 85 TEUR nicht abgerufen bzw. verwendet haben. 1. Warum ist seitens des Ministeriums nicht sofort reagiert worden, sondern sind Kürzungen erst Anfang März 2013 mitgeteilt worden? Die Grundlage für die Höhe der Landesförderung ist die Altersgruppe der zehn- bis 26-jährigen der in den Gebieten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lebenden jungen Menschen. Die Anzahl der Personen in dieser Altersgruppe ist aufgrund der demographischen Entwicklung in der Vergangenheit stark zurückgegangen. Dadurch haben sich auch die Ansätze (Titel 1025-684.61 Maßnahmegruppe 61 - Jugendarbeit freier Träger) entsprechend und in nicht unerheblichem Maße für die Jugendförderung, zu denen auch die Beteiligungswerkstatt und die Jugendverbandsförderung gehören, reduziert (2007: 3.280.200 Euro inklusive 255.600 Euro Schule und Verein im Titel 1028-686.61 Maßnahmegruppe 61; 2013: 2.404.300 Euro). Drucksache 6/1704(neu) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Bis einschließlich 2012 ist es immer wieder gelungen, die zurückgehenden Mittel durch Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen so auszugleichen, dass weder die Jugendverbandsförderung noch die Beteiligungswerkstatt hiervon betroffen waren. Vielmehr wurden Modellprojekte und Großveranstaltungen überproportional belastet. Im Jahr 2013 war dies nicht mehr möglich. In diesem Zusammenhang wurde die Entscheidung getroffen, nicht einzelne Förderbereiche (wie zum Beispiel Ferienmaßnahmen) vollständig zu streichen, sondern vielmehr maßvoll eine Verteilung auf alle Förderbereiche vorzunehmen. Bei drei im Jahr 2012 stattgefundenen gemeinsamen Beratungen zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, an denen auch der Geschäftsführer des Landesjugendrings teilnahm, wurde auf eine notwendige Reduzierung des Fördervolumens hingewiesen. Durch die Beratungen mit der Arbeitsgruppe „Förderung“ der Jugendverbände in Vorbereitung der Erstellung der Zuwendungsverträge war spätestens ab Dezember 2012 ebenso zu entnehmen, dass mit Veränderung zu rechnen sei. 2. Warum wurde bei den Landesjugendverbänden nicht abgefragt, ob sie auch 2013 Mittel nicht benötigen? Auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) geht die Bewilligungsbehörde bei der Prüfung der Anträge davon aus, dass die einzelnen Verbände jeweils nur die Fördermittel beantragen, die benötigt werden und somit dem Mittelverbrauch der Vorjahre Rechnung tragen. 3. Warum wurden allen Verbänden gleichermaßen Mittel gekürzt und warum wurden nicht nur diejenigen Verbände berücksichtigt, die in den letzten Jahren Mittel nicht verwendet haben? Bei der Festsetzung der Höhe der Landeszuwendung wurden keine pauschalen Kürzungen vorgenommen. Vielmehr wurde jeder Verband einzeln betrachtet und im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens die Fördersumme unter Berücksichtigung verbandsspezifischer Besonderheiten individuell festgesetzt; entsprechend der realen Mittelverwendung in den letzten drei abgeschlossenen Förderjahren wurden Anpassungen vorgenommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1704(neu) 3 4. Welche Maßnahmen der Jugendverbände können durch die Mittelkürzungen nicht mehr durchgeführt werden und wie viele Kinder und Jugendliche sind davon betroffen (bitte getrennt nach Verbänden auflisten)? Die Verbände entscheiden über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen eigener Verantwortung; der Landesregierung sind gegenwärtig keine dementsprechenden Entscheidungen der Verbände bekannt. 5. Im Haushaltsjahr 2013 sind auch die Mittel um 10 Prozent gekürzt worden, die der Landesjugendring für die Beteiligungswerkstatt seit 2002 erhält. Der Landesjugendring erhielt hierzu einen Zuwendungsbescheid am 18. Februar 2013. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte der Landesjugendring davon ausgehen, dass auch 2013 die Mittel in voller Höhe zur Verfügung stehen, zumal es einen entsprechenden Vermerk in den Erläuterungen zum Landeshaushalt (Titel 1025-684.61 MG 61) gibt. Sieht das Ministerium hierin keine Verletzung des Vertrauensschutzes gegenüber dem Landesjugendring? Die Entscheidungen über Zuwendungen werden entsprechend der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen. 6. In der Fragestunde im Landtag am 21.03.2013 hat Frau Ministerin Schwesig ausgeführt, dass die Arbeit der Beteiligungswerkstatt nicht gefährdet sei, da mit den Kürzungen nur der Tätigkeitsanteil für die betreffenden Träger der Moderatorenstellen der Beteiligungswerkstatt gekürzt worden sei. Ist dem Ministerium bewusst, dass damit in die Autonomie der Träger eingegriffen wird? Den Trägern wurden durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales weder Vorschriften hinsichtlich der (inhaltlichen) Arbeit des Verbandes noch des Verbandslebens gemacht. Ein Eingriff in die Autonomie der Träger liegt somit nicht vor. 7. Ist dem Ministerium des Weiteren bewusst, dass es sich nur um eine Anteilsfinanzierung handelt, d. h. auch bisher 20 Prozent der Ausgaben durch Eigen- und Drittmittel aufgebracht werden mussten? Dieser Umstand ist der Landesregierung bekannt.