Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1708 6. Wahlperiode 17.04.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Demografiesensible Wohnungspolitik und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch schätzt die Landesregierung den tatsächlichen Förderbedarf für die Schaffung altengerechten Wohnraums mit und ohne Betreuungsangebot sowie den Förderbedarf für die Nachrüstung von Personenaufzügen an Wohngebäuden bis 2030 ein? Auf welche Berechnungen und statistischen Erhebungen bzw. Prognosen stützt sich diese Einschätzung? Der tatsächliche Förderbedarf bis 2030 ist der Landesregierung gegenwärtig nicht bekannt. Eine Forschungsarbeit des Bundes geht von bundesweit gegenwärtig circa 2,7 Millionen Haushalten als Zielgruppe für Anpassungsbedarf aus (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ausgabe „Forschungen“ Heft 147, Seite 53). Zwar wird eine deutliche Steigerung dieses Anteils der Bevölkerung bis 2030 erwartet, aber die mit Hochaltrigkeit einhergehende Pflegebedürftigkeit kann in ihrer Größenordnung laut der Studie wesentlich ungenauer vorhergesagt werden als die Bevölkerungsentwicklung. Drucksache 6/1708 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Auf welche Finanzierungsgrundlagen stützt sich die derzeitige Förderung altengerechten Wohnens und wie wird die Landesregierung die notwendige weitere Förderung vor dem Hintergrund einer sich verändernden Finanzkulisse (etwa dem Auslaufen des Solidarpakt II oder der Reduzierung der Städtebauförderung) in Zukunft sicherstellen ? Die Förderung des Landes stützt sich im Wesentlichen auf Kompensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz. Darüber hinaus stehen weitere Fördermöglichkeiten, etwa der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zur Verfügung. 3. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit der Schaffung und Bereitstellung von altengerechtem Wohnraum in ländlichen Räumen, d. h. auch in Städten und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktionen? Wenn nicht, warum nicht? 4. Wie begründet die Landesregierung vor dem Hintergrund des in der Koalitionsvereinbarung formulierten Bekenntnisses „zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum“, dass sie derzeit die Wohnraumförderung und damit auch die Förderung für altengerechtes Wohnen ausschließlich auf Städte und Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen und mit mehr als 10.000 Einwohnern konzentriert? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Schaffung beziehungsweise Bereitstellung von altersgerechtem Wohnraum orientiert sich aus der Sache heraus vornehmlich an der mittel-/langfristigen demografischen Entwicklung. Im Hinblick auf Städte und Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion werden altersgerechte Wohnraumangebote stärker nachgefragt, die besser durch Infrastruktur flankiert werden, beispielsweise Arztpraxen und öffentlichen Personennahverkehr. Gleichwohl sind Förderkonditionen nicht statisch zu betrachten. Vielmehr wird regelmäßig eine Anpassung unter Bedarfsgesichtspunkten geprüft (siehe auch Antwort zu Frage 1). 5. Hat die Landesregierung Kenntnis über den Bedarf an Anreiz- und Förderstrukturen für die Schaffung altengerechten Wohnraums für bislang nicht berücksichtigte Zuwendungs-empfänger wie Privat- und Kleineigentümer, Projekt- und Immobilienentwickler, Selbst- und Zwischennutzer? a) Wenn ja, wie hoch ist dieser? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1708 3 Zu den Bedarfen wird allgemein auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der beispielhaft genannte Personenkreis ist nach den Modernisierungsrichtlinien des Landes grundsätzlich von der Förderung nicht ausgeschlossen. Es erfolgt keine derart spezifizierte Ermittlung. 6. Wie viele Anträge auf Förderung nach den Modernisierungsrichtlinien zur Förderung des barrierefreien oder Barrieren reduzierenden Umbaus von Miet- und Genossenschaftswohnungen, zur Nachrüstung von Personenaufzügen von Miet- und Genossenschaftswohnungen, zur Schaffung von altengerechten Miet- und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangebot im Bestand wurden seit 2010 gestellt (bitte regional nach Antragsstellenden, Förder-/Maßnahmenbereichen und Förderhöhe aufschlüsseln)? Nach welchen Auswahlkriterien wurden diese bewilligt? Zur Zahl und zu Einzelheiten der Anträge siehe nachfolgende Tabelle. Die Auswahl der Förderobjekte orientiert sich an einer ausgewogenen Berücksichtigung aller Landesteile. Darüber hinaus wurde in jedem Einzelfall geprüft, welche Infrastruktur im unmittelbaren Umfeld des Förderobjektes vorhanden ist. Es war die Einhaltung der Förderbedingungen , einschließlich des Nachweises der notwendigen Bonität, Voraussetzung. Drucksache 6/1708 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Tabelle: barrierefreier oder Barrieren reduzierter Umbau, Nachrüstung von Personenaufzügen, Schaffung von Miet-und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangebot seit 01.01.2010 La nd kr ei s Antragsteller/ Aktenzeichen Datum Antragstell . W E be an tr ag t Summe beantragt in EUR W E be w ill ig t Summe bewilligt in EUR W E be an tr ag t Summe beantragt in EUR W E be w ill ig t Summe bewilligt in EUR W E be an tr ag t Summe beantragt in EUR W E be w ill ig t Summe bewilligt in EUR Summe bewilligt Gesamt in EIR 03 Baugenossensch. Neptun e.G. MD-0300-0001-10 22.06.2010 20 80.000,00 20 80.000,00 80.000,00 03 Baugenossensch. Neptun e.G. MD-0300-0001-11 18.04.2011 20 80.000,00 20 80.000,00 80.000,00 03 Wohnungsgenoss. WARNOW e.G. MD-0300-0002-10 15.07.2010 50 200.000,00 50 200.000,00 200.000,00 03 Wohnungsgenoss. UNION Rostock e.G. MD-0300-0005-10 26.07.2010 11 40.000,00 Verzicht auf Bew illigung 03 Wohnungsgenoss. UNION Rostock e.G. MD-0300-0005-10 26.07.2010 11 40.000,00 11 40.000,00 40.000,00 03 Wohnungsgenoss. UNION Rostock e.G. MD-0300-0005-10 26.07.2010 11 40.000,00 11 40.000,00 40.000,00 123 480.000,00 112 440.000,00 440.000,00 04 Schw eriner Wohnungsgenoss . eG MD-0400-0001-10 12.07.2010 15 40.000,00 15 40.000,00 40.000,00 04 WGS Wohnungsgesell . Schw erin mbH MD-0400-0005-11 27.04.2011 78 1.286.779,00 78 1.286.779,00 78 40.000,00 78 40.000,00 1.326.779,00 04 Schw eriner Wohnungsgenoss . eG MD-0400-0006-11 28.04.2011 21 529.200,00 Antrag zurückgezogen 04 Schw eriner Wohnungsgenoss . eG MD-0400-0008-11 28.04.2011 15 341.334,00 15 333.270,00 15 40.000,00 15 40.000,00 373.270,00 04 Landeshauptstadt Schwerin 93 1.620.049,00 108 108 120.000,00 1.740.049,00 71 Neuw oges Neu- brandenburger Wohnungsgesell. mbH MD-0200-0004-10 21.07.2010 10 232.489,00 10 232.489,00 232.489,00 71 Neuw oges Neubrandenburger Wohnungsgesell. mbH MD-0200-0005-10 07.10.2010 4 45.360,00 Antrag zurückgezogen 71 BLW Betreutes Leben und Wohnen Seniorenzentrum GmbH MD-0200-0005.11 21.04.2011 17 80.000,00 Antrag abgelehnt 71 Petra Schulz MD-0200-0006-11 21.04.2011 8 40.000,00 Antrag abgelehnt 71 Gemeinnützige Wohnungsbaugen. Neustrelitz eG MD-5500-0001-11 28.03.2011 8 40.000,00 8 40.000,00 40.000,00 71 Thomas Witt MD-5500-0006-11 13.10.2011 6 40.000,00 6 38.466,00 38.466,00 barrierefreier oder Barr.reduz. Umbau Nachrüstung von Personenaufzügen Schaffung von Miet-und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangebot 03 Hansestadt Rostock Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1708 5 7. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um eine zielgruppengerechte Ansprache zu den aktuellen Fördermöglichkeiten zu gewährleisten? Die Aufrufe zur Teilnahme an den Wohnraumförderprogrammen werden über die Landkreise und kreisfreien Städte, das Landesförderinstitut (LFI), die Verbände der Wohnungswirtschaft, Haus und Grund, den Deutschen Mieterbund e. V. (DMB) sowie über Informationen an die Presse veröffentlicht. Die Förderrichtlinien, die sich an Wohnungsgesellschaften und Eigentümer von Einzelobjekten richten, sind im Internet eingestellt. Darüber hinaus sind Themen der Wohnraumförderung regelmäßig Inhalt von Pressemitteilungen des Hauses. Auch das LFI betreibt eine aktive Informationspolitik. 8. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um eine marktgerechte Ausrichtung der derzeitigen Förderinstrumente sicherzustellen? Die für die Wohnraumförderung gegenwärtig geltenden Modernisierungsrichtlinien vom 30. April 2003 (AmtsBl. M-V S. 566) wurden zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 26. Juni 2012 (AmtsBl. M-V S. 578) geändert und haben sich in der Förderpraxis bewährt. Damit gewährleistet ist, dass die Richtlinien den Anforderungen der künftigen Entwicklung des Wohnungsmarktes im Land entsprechen, werden sie stetig an sich ändernde Rahmenbedingungen sowie wohnungspolitische Schwerpunktsetzungen angepasst. 9. Hält die Landesregierung eine zukünftige kleinteilige Ausrichtung der Förderung des altengerechten Umbaus für zielführend? Wenn nicht, warum nicht? Die Modernisierungsförderung des Landes richtet sich, auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, auf einzelne Wohnungen. Dies soll auch dem siedlungspolitischen Ziel eines gemischten und generationenübergreifenden Wohnens dienen. Sofern unter kleinteiliger Ausrichtung eine ausschnittsweise Förderung lediglich einzelner Elemente einer Wohnung verstanden werden, wird auf andere Förderung, etwa der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), verwiesen. Drucksache 6/1708 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 10. Wie viele Maßnahmen zur Wohnraumanpassung nach § 40 Abs. 4 SGB XI wurden in Mecklenburg-Vorpommern 2010/2011/2012 jährlich beantragt und wie viele dieser Anträge wurden in welcher Höhe durchschnittlich bewilligt? Die rechtliche Zuständigkeit für die Umsetzung des § 40 Absatz 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) liegt bei den Pflegekassen. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Anzahl und zur Bewilligungshöhe vor.