Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1710 6. Wahlperiode 19.04.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Ausgestaltung der Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der Ganztagsschulen in Mecklenburg- Vorpommern seit 2010 bis zum laufenden Schuljahr entwickelt (bitte nach Jahren sowie nach den Organisationsformen a) Ganztagsschulen in gebundener Form und b) Ganztagsschulen in offener Form gliedern)? Die Anzahl der offenen und gebundenen Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern hat sich seit dem Schuljahr 2010/2011 wie folgt entwickelt: Schuljahr offene Ganztagsschulen gebundene Ganztagsschulen 2010/2011 85 60 2011/2012 76 82 2012/2013 76 82 Gegenwärtig sind die Bemühungen der Landesregierung auf den Schwerpunkt gerichtet, bestehende Ganztagsschulen in ihrer jeweiligen derzeitigen Organisationsform qualitativ zu stärken und auszugestalten. Aus diesem Grunde sind Genehmigungen von Anträgen zur Neuerrichtung von Ganztagsschulen oder zur Umwandlung von der offenen in die gebundene Form seit dem Schuljahr 2012/2013 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden. Drucksache 6/1710 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Durch welche Kriterien unterscheiden sich Ganztagsschulen in offener Form von teilweise gebundenen Ganztagsschulen? Gemäß der Definition der Kultusministerkonferenz werden diese Formen von Ganztags- schulen wie folgt unterschieden: In der teilweise gebundenen Form verpflichtet sich ein Teil der Schülerinnen und Schüler (zum Beispiel einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen), an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzu- nehmen. In der offenen Form können einzelne Schülerinnen und Schüler auf Wunsch an den ganztägigen Angeboten dieser Schulform teilnehmen. Für die Schülerinnen und Schüler ist ein Aufenthalt, verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule, an mindestens drei Wochentagen im Umfang von täglich mindestens sieben Zeitstunden möglich. 3. Welche Gründe führt die Landesregierung an, dass teilweise gebun- dene Ganztagsschulen nicht mehr in der Verwaltungsvorschrift „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 9. August 2010 als Organisationsform existieren? Mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes Mecklenburg- Vorpommern am 1. August 2009 wurden auch die Bedingungen zum Errichten und Betreiben von Ganztagsschulen neu geregelt. Gemäß § 39 Absatz 4 des Schulgesetzes werden Ganztagsschulen in der Regel in gebundener Form auf der Grundlage des Schulprogramms errichtet und betrieben. Die Verwaltungsvorschrift „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 15. März 2006 wurde aus diesem Grunde zum Schuljahr 2010/2011 geändert und diesen neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1710 3 4. Wie stellt sich die Anzahl der vergebenen Stunden seit 2010 für den Bereich der Ganztagsschulen zur Anzahl der teilnehmenden Schüle- rinnen und Schüler dar (bitte getrennt nach Jahren den Schulamts- bereichen angeben)? Die Anzahl der vergebenen Stunden für den Bereich der Ganztagsschulen seit dem Schuljahr 2010/2011 und die Schülerzahlen stellen sich wie folgt dar: Schulamts- bereich Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2010/2011 Schülerzahl Stunden Schülerzahl Stunden Schülerzahl Stunden Greifswald 12.912,0 1.291,2 10.179,0 1.012,5 9.712,0 971,2 Neubrandenburg 8.050,0 780,0 10.463,0 921,7 9.030,0 903,0 Rostock 11.101,0 1.096,4 10.709,0 1.059,5 10.058,0 1.005,8 Schwerin 11.992,0 1.171,0 11.969,0 1.152,0 9.665,0 966,5 5. Welche Gründe führt die Landesregierung für die Fälle an, in denen der sich ergebene Faktor aus Schülerzahl und Stundenzuweisung vom Faktor von 0,1 je Schülerin/je Schüler unterscheidet? 6. Wie gestaltet sich nach Ansicht der Landesregierung an jenen Schulen der Ganztagsschulbetrieb, die keine Zuweisung in Höhe des Faktors von 0,1 je teilnehmenden Schülerinnen/je teilnehmenden Schülern zugewiesen bekommen haben? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Die Lehrerpersonalplanung für das kommende Schuljahr erfolgt auf der Grundlage der gemittelten Anzahl der am Ganztagsschulbetrieb teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu den Stichtagen 1. November und 1. April des vergangenen Schuljahres. In Einzelfällen kann die zugewiesene Lehrerstundenzahl von der tatsächlichen Schülerzahl zu Schuljahresbeginn abweichen, führt aber nicht zu gravierenden Einschränkungen. Neben den zusätzlichen Lehrerstunden stehen den Schulen auch externe Partner für die Durchführung der Ganztags- angebote zur Seite. So nutzen viele Ganztagsschulen zum Beispiel das Programm „Schule plus“ für den Einsatz und die Honorierung außerschulischer Kooperationspartner. Drucksache 6/1710 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Welche Änderungen plant die Landesregierung, um jeder Schule den Faktor von 0,1 je Schülerin/je Schüler ab dem kommenden Schuljahr zu gewähren? Die Landesregierung wird die Selbstständige Schule weiter stärken und den Schulen schrittweise, beginnend mit den vollen Halbtagsschulen zum Schuljahr 2013/2014, mittels eines Budgets die Möglichkeit zur quantitativen und qualitativen Verbesserung der den Unterricht ergänzenden Angebote eröffnen. Für die Nutzung dieses Budgets kommen ausschließlich frei werdende beziehungsweise freie und besetzbare Lehrerstellenanteile aus den für den Ganztag zur Verfügung gestellten zusätzlichen Lehrerwochenstunden infrage.