Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1712 6. Wahlperiode 19.04.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorfälle im Zusammenhang mit einer genehmigten Mahnwache unter dem Motto „Bunt statt Braun - Güstrow nazifrei“ und ANTWORT der Landesregierung Am 23.03.2013 fand in Güstrow eine Demonstration der NPD statt. In diesem Zusammenhang gab es mehrere Aktionen und Mahnwachen unter dem Motto „Bunt statt Braun - Güstrow nazifrei“. In der Neukruger Straße wurde in unmittelbarer Nähe der angemeldeten Mahnwache die Strecke blockiert. Nachdem die NPD-Demonstration startete, konnte dieses Areal nicht mehr verlassen werden. Dies betraf auch die Menschen, die sich an der genehmigten Mahnwache aufhielten. Eine Vorwarnung und Aufklärung gab es nicht. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Platzverweise ausgesprochen und Personendaten aufge- nommen, obwohl sich die Menschen im Umkreis der genehmigten Mahnwache am Jüdischen Friedhof in der Neukruger Straße aufhielten. 1. Weshalb wurde eine von der NPD angemeldete Demonstrationsroute genehmigt, die an einem geschichtsträchtigen Ort, wie dem Jüdischen Friedhof von Güstrow in der Neukruger Straße, vorbeiführte? Eine Genehmigung ist nicht erfolgt. Durch die zuständige Versammlungsbehörde wurden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Auflagen erlassen. Drucksache 6/1712 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Warum konnten die Demonstrationsteilnehmerinnen/Demonstrations- teilnehmer der Mahnwache das Gebiet nicht mehr verlassen? Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Mahnwache war ein Verlassen des Ortes jederzeit möglich. Es wurde lediglich ein unmittelbarer Zutritt zur Aufzugsstrecke der NPD für den Zeitraum untersagt, in dem der Aufzug dort unterwegs war beziehungsweise erwartet wurde. 3. Warum wurden sie durch die Einsatzkräfte weder aufgeklärt noch über das Vorhaben informiert? Während des Einsatzes befanden sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antikonfliktteams der Polizei an der Mahnwache und der Sitzblockade. Diese waren durch ihre Westen mit entsprechender Aufschrift gekennzeichnet. Ihre Aufgabe war es, die Maßnahmen der Polizei zu kommunizieren und als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die dortigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung zu stehen. Diese Aufgabe haben sie erfüllt. 4. Was passiert mit den aufgenommen Personendaten? Es wurden nur Daten von den Personen erhoben, die die Blockade oder die Mahnwache verlassen hatten und denen für bestimmte Versammlungsräume ein Platzverbot erteilt wurde. Diese Daten sind Teil der Einsatzdokumentation. Sie sind nur durch den Einsatzbereich der Polizeiinspektion Güstrow einsehbar und werden nicht automatisiert weiterverarbeitet.