Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1713 6. Wahlperiode 30.04.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rücklagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2011 hat das Land folgende Rücklagen gebildet: Bürgschaftssicherungs- und Schuldendienstrücklage , Rücklage Kommunaler Finanzausgleich, Hochschulrücklage , Rücklage für Besoldungs- und Tarifanpassungen, Ausgleichsrücklage , Rücklage Arbeitszeitkonten. Eine gesetzliche Definition des Begriffs Rücklage besteht nicht. 1. Um was für eine Art von Rücklage handelt es sich bei den genannten Rücklagen jeweils? Der Haushalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach kameralen Grundsätzen aufgestellt, bewirtschaftet und abgerechnet. Somit handelt es sich bei den genannten Rücklagen ausschließlich um kamerale Rücklagen. Rücklagen sind in der Kameralistik eine besondere Art des Vermögens des Landes und haben den Charakter einer finanziellen Reserve. Sie dienen unter anderem der Sicherung der Liquidität und dem Haushaltsausgleich des Landes. Drucksache 6/1713 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist der Stand der Rücklagen jeweils zum 31.12.2012? Der Bestand an Rücklagen zum Ende des Haushaltsjahres 2012 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Lfd. Nr. Rücklagen Bestand Stand: Ende Haushalts- jahr 2012 (in Euro) 1 Bürgschaftssicherungsrücklage 131.721.633,14 2 Rücklage Kommunaler Finanzausgleich 60.837.660,08 3 Hochschulrücklage 37.625.986,09 4 Rücklage für Besoldungs- und Tarifanpassungen 0,00 5 Ausgleichsrücklage 807.856.135,57 6 Rücklage Arbeitszeitkonten 2.883.344,12 Summe der Rücklagen 1.040.924.759,00 Die Bürgschaftssicherungsrücklage dient ausschließlich zur Absicherung vom Land ausgegebener Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen insbesondere im Bereich des Schiffbaus. Nach der Insolvenz der P&S Werften ist eine Inanspruchnahme der Rücklage in 2013 wahrscheinlich. Die Positionen 2 und 3 sind nicht dem Land, sondern den Kommunen beziehungsweise Hochschulen zuzurechnen. Hier werden aus haushaltstechnischen Gründen die den Kommunen und den Hochschulen zustehenden Beträge zum Ende eines Haushaltsjahres „geparkt“, weil deren Verwendung erst in den Folgejahren vorgesehen ist. Bei der Ausgleichsrücklage muss man neben einer konjunkturellen Vorsorge weitere konkrete Abzugspositionen in Höhe von rund 170 Mio. Euro berücksichtigen, die alleine den Kommunen zu Gute kommen werden. Zudem sind hieraus Einzahlungen in den Versorgungsfonds Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 29,9 Mio. Euro aufgrund der vorgesehenen Verbeamtung der Lehrer zu leisten. Die Rücklage Arbeitszeitkonten schließlich dient der Absicherung später fällig werdender Personalausgaben für bereits geleistete Arbeit. Danach stellt sich die Zuordnung und zukünftige Verwendung wie folgt dar: Angaben in Euro - Bürgschaftssicherungsrücklage 131.721.633,14 - Rücklagen zugunsten der Kommunen 230.837.660,08 - Rücklagen zugunsten der Hochschulen 37.625.986,09 - Rücklage Arbeitszeitkonten/Einzahlung Versorgungsfonds für Lehrer 32.783.344,12 - Rücklagen zugunsten des Landes 607.956.135,57 - Gesamtsumme 1.040.924.759,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1713 3 3. Wie und zu welchen Konditionen sind die einzelnen Rücklagen jeweils angelegt oder investiert? 4. In welchen einzelnen Finanzprodukten und bei welchen einzelnen Finanzinstitutionen sind die o. g. Rücklagen jeweils angelegt oder investiert? 5. Welche Erträge wurden im Jahr 2012 jeweils erzielt? 6. Welche Bewirtschaftungsgrundsätze und/oder Anlagerichtlinien werden der Bewirtschaftung zugrunde gelegt? 7. Durch welche Stelle erfolgt jeweils die Bestandsverwaltung und Mittelanlage? Die Fragen 3 bis 7 werden zusammenhängend beantwortet. Die in der Fragestellung angesprochenen Rücklagen sind vom Haushaltsgesetzgeber als nicht rentierliche, kamerale Rücklagen beschlossen worden. Mithin waren keine Bewirtschaftungsgrundsätze und/oder Anlagerichtlinien erforderlich, da keine Verzinsung der einzelnen Rücklagenbestände vorgenommen wird. Stattdessen fließen diese Rücklagen wie alle anderen im Haushalt und in anderen Sachbüchern der Kasse ausgewiesenen Bestände in vollem Umfang in das Liquiditätsmanagement des Landes ein. Primär beeinflussen die Bestände der Rücklagen je nach Kassenlage des Landes insgesamt die Höhe des Kassenkreditbedarfes oder die Höhe der Tagesgeldanlage. Gemäß § 43 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommer (LHO M-V) hat das Finanzministerium nicht sofort benötigte Kassenmittel (Liquiditätsüberschüsse) so anzulegen, dass über sie bei Bedarf verfügt werden kann (Tagesgeldanlagen). Weiterhin bestimmt gemäß § 18 Absatz 2 LHO M-V das Haushaltsgesetz, bis zu welcher Höhe das Finanzministerium bei Liquiditätsengpässen Kredite zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft (Kassenverstärkungskredite) aufnehmen darf. Zinserträge aus Einnahmeüberschüssen beziehungsweise Zinsausgaben für Kassenverstärkungskredite werden für die im Haushalt und in anderen Sachbüchern ausgewiesenen Bestände nicht ermittelt, da die Liquidität des Landes in ihrer Gesamtheit aus den oben dargestellten Prozessen resultiert. Der buchmäßige Nachweis erfolgt über den Gesamthaushalt auf Titel 1103-162.02 (Zinseinnahmen aus der vorübergehenden Anlage von Kassenbeständen ) beziehungsweise 1103-575.03 (Zinsen für Kassenverstärkungskredite). Sekundär bewirkt die Einbeziehung der Rücklagen in das zentrale Liquiditätsmanagement auch eine zeitliche Verschiebung der langfristigen fundierten Kreditaufnahme des Landes um mehrere Monate. Dieses Handeln ist wirtschaftlich, da in der Regel am Kapitalmarkt eine „normale“ Zinsstrukturkurve vorliegt und die Summe der ersparten Zinsausgaben für langlaufende Darlehen infolge verzögerter Kreditaufnahme höher ist als mögliche Zinserträge dieser liquiden Mittel.