Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1715 6. Wahlperiode 08.05.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Abluftreinigung von Schweinehaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In den tierhaltungsintensiven Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurden kürzlich auf Landesebene verpflichtende Regelungen zum Einsatz von Luftwäschefiltern in Schweinehaltungsanlagen getroffen, um Schadstoffe, wie Stäube und Ammoniak sowie Gerüche, die die Nachbarschaft und die Umwelt erheblich belasten können, zu reduzieren. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Belastung von Nachbarschaft und Umwelt durch Schadstoffe, wie Stäube und Ammoniak sowie Gerüche ausgehend von großen Schweinehaltungsanlagen in unserem Land und wo befinden sich aus der Sicht der Landesregierung Schwerpunkte derartiger Belastungen? Die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung setzt unter anderem voraus, dass durch den Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen entstehen und nach dem Stand der Technik ausreichend Vorsorge gegen diese getroffen ist. Außerdem wird auch die naturschutzrechtliche Vereinbarkeit der entstehenden Immissionen geprüft. Vor dem Hintergrund der weltweit zunehmenden Anzahl großer Tierhaltungsanlagen und der zügig fortschreitenden Weiterentwicklung des Stands der Technik setzt sich die Landesregierung gegenüber dem Bund für eine Überprüfung ein, ob die derzeitigen Kriterien bei der Genehmigung von Tierhaltungsanlagen den Schutz der Anwohner, der Umweltmedien sowie des Klimas umfassend gewährleisten und gleichzeitig den Anforderungen an eine tiergerechte , nachhaltige Landwirtschaft gerecht werden. Dabei werden keine Schwerpunkte auf bestimmte Immissionen gesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Drucksache 6/1715 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Untersuchungen bzw. Forschungen gibt es dazu im Lande und welche Erfahrungen liegen evtl. im Land zum Einsatz von Abluftreinigungsanlagen im Lande vor? Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass im Land zum Einsatz von Abluftreinigungsanlagen Untersuchungen und Forschungsarbeiten durchgeführt werden. Erste Erfahrungen beim Betrieb von Abluftreinigungsanlagen liegen vor, sind aufgrund der wenigen Anlagen und relativ kurzen Betriebszeiten jedoch noch nicht umfassend ausgewertet worden. 3. Wie viele Schweinehaltungsanlagen, in der von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen genutzten Definition für große Schweineanlage ab 2.000 Mastplätzen, 750 Sauenplätzen oder 6.000 Ferkelplätzen, werden in Mecklenburg-Vorpommern derzeit betrieben und wie viele befinden sich gegenwärtig im Bau? In Mecklenburg-Vorpommern werden 59 Anlagen zum Halten von Schweinen und 40 Anlagen zum Halten von Sauen der genannten Größenordnung betrieben. Fünf weitere Mastanlagen dieser Größenordnung sind genehmigt, aber noch nicht errichtet. 4. Unterstützt die Landesregierung evtl. die Bemühungen dieser Länder (Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) zur Schaffung bundeseinheitlicher Regelungen für den verpflichtenden Einsatz von Abluftreinigungsanlagen für große Schweinehaltungsanlagen ab 2.000 Tiere und darüber hinaus auch auf andere Tierarten und Stallgrößen bezogene ähnliche Vorhaben dieser und anderer Bundesländer (bitte den Standpunkt begründen)? Ja, die Bemühungen zur Schaffung bundeseinheitlicher Regelungen werden unterstützt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1715 3 5. Welche eigenen Vorstellungen hat die Landesregierung, oder entwickelt sie derzeit, in Bezug auf die Verschärfung von Umweltauflagen für bestehende und im Bau befindliche Tierhaltungsanlagen und bei welchen Tierarten und Bestandsgrößen sollen diese evtl. in welchem Zeitraum eingeführt werden? a) Welche Regelungen auf Bundes- oder EU-Ebene sind diesbezüg- lich noch in unserem Land zu erfüllen? b) Geht die Landesregierung bei ihren Vorstellungen zur Einführung von Abluftreinigungsanlagen auch von einer Nachrüstpflicht bestehender Anlagen aus und welchen Kriterien will sie dabei anwenden? Es wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 4 verwiesen. Die Nachrüstung einer Abluftreinigungsanlage ist bei bestehenden Anlagen dann zu fordern, wenn durch den Betrieb der Anlage nachweislich schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. 6. Sieht die Landesregierung einen regional bezogenen Handlungsbedarf für die Verschärfung von Umweltauflagen für bestehende und im Bau befindliche Tierhaltungsanlagen und wenn ja, auf welche Regionen bezieht sich dieser Handlungsbedarf und worin besteht er nach Auffassung der Landesregierung? Die Landesregierung sieht keinen regional bezogenen Handlungsbedarf für die Verschärfung von Umweltauflagen für bestehende oder in Bau befindliche Tierhaltungsanlagen. 7. Welche Fördermöglichkeiten bestehen bereits oder sollen in Zukunft geschaffen werden für Landwirte, die in eine Abluftreinigungsanlage für Tierhaltungsanlagen investieren möchten, bzw. das künftig müssen? Grundsätzlich steht für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in langlebige Wirtschaftsgüter (Neubau oder Modernisierung) - also auch Investitionen in Tierhaltungsanlagen - eine Förderung aus dem Agrarinvestitionsprogramm (AFP) zur Verfügung. Unter Beachtung der aktuellen Prioritätensetzung für die Umsetzung des AFP kann derzeit auch der Einbau einer Abluftreinigungsanlage gefördert werden. Drucksache 6/1715 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirkungen, die von einer solchen, von den beiden o. g. Bundesländern geforderten Regelung ausgeht, auf die Investitionsbereitschaft einheimischer kleiner und mittlerer Betriebe? Landwirtschaftliche Betriebe, deren Tierhaltungen die Größenordnungen der Spalte 1 des Anhangs der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung unterschreiten, wären von der Regelung nicht betroffen. Eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Vorgaben zum Einbau von Abluftreinigungsanlagen verhindert Wettbewerbsverzerrungen für die Unternehmen innerhalb Deutschlands. 9. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass mit einer generellen und zusätzlichen Verschärfung von Umweltauflagen für bestehende und neuzubauenden Tierhaltungsanlagen, wie in diesem Beispiel der Schweinehaltung, künftig vorrangig kapitalstarke Investoren Neubauten in der Tierhaltung errichten werden? Aus Sicht der Landesregierung führt eine Anpassung der Umweltauflagen an den neusten Stand der Technik nicht automatisch dazu, dass der Neubau von Tierhaltungsanlagen nur noch kapitalstarken Investoren vorbehalten ist.