Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1717 6. Wahlperiode 19.04.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Reaktionszeiten der Polizeireviere und ANTWORT der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist ein dünn besiedeltes Flächenland und hat immer weniger Polizeikräfte zur Verfügung. Daher ist es wichtig, einen Überblick über die Reaktionszeiten der Polizei zu bekommen. 1. Wie lange ist die durchschnittliche Reaktionszeit der Polizei vom Not- ruf bis zum Eintreffen am Einsatzort (bitte nach Polizeirevieren aufschlüsseln)? Als Notrufe werden die Anrufe bezeichnet, die über die bundeseinheitliche Polizeinot- rufnummer „110“ in den Einsatzleitstellen der beiden Polizeipräsidien eingehen und bei denen einen Notlage zu erkennen ist, die sofortiges, keinen Aufschub duldendes polizeiliches Handeln erforderlich macht. Eine statistische Erfassung der Anruferzahlen sowie der Reaktionszeiten von Notrufeinsätzen im Sinne der oben genannten Definition erfolgt nicht. 2. Wie verhielt sich die Personal- und Fahrzeugausstattung in den Polizeirevieren, in Bezug auf Ist- und Sollzustand im Jahr 2012 (bitte jeweils nach Polizeirevieren aufschlüsseln)? Das „Soll“ beschreibt die in den Dienststellen vorhandenen Stellen, das „Ist“ die Anzahl der besetzten Stellen. Drucksache 6/1717 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zum 31. Dezember 2012 stellte sich die Personal- und Fahrzeugausstattung in den Polizeirevieren (PR) und Polizeihauptrevieren (PHR) wie folgt dar: Polizeirevier Planstellen Dienstfahrzeuge (Soll/Ist) Soll Ist PHR Schwerin 146 143 29/29 PHR Wismar 98 96 27/27 PR Gadebusch 44 44 9/9 PR Grevesmühlen 57 55 10/10 PHR Ludwigslust 67 66 15/15 PR Hagenow 45 44 12/12 PR Boizenburg 41 41 7/7 PHR Parchim 50 48 8/8 PR Sternberg 43 43 9/9 PR Plau am See 39 39 6/6 PHR Rostock Reutershagen 140 140 23/23 PR Rostock Dierkow 50 50 12/12 PR Rostock Lichtenhagen 85 83 14/14 PHR Güstrow 59 58 19/19 PR Bützow 46 43 12/12 PR Teterow 45 42 12/12 PHR Bad Doberan 67 66 18/18 PR Sanitz 51 48 14/14 PHR Stralsund 92 92 18/18 PR Grimmen 48 48 9/9 PR Barth 46 46 8/8 PR Ribnitz-Damgarten 45 45 11/11 PHR Bergen 51 51 12/12 PR Sassnitz 47 47 13/13 PHR Neubrandenburg 79 78 21/21 PHR Demmin 47 47 9/9 PR Malchin 44 44 8/8 PHR Waren 53 53 9/9 PR Röbel 42 42 7/7 PHR Neustrelitz 54 54 14/14 PR Friedland 36 36 9/9 PHR Anklam 69 69 17/17 PR Wolgast 46 46 8/8 PR Heringsdorf 45 45 8/8 PHR Greifswald 77 77 15/15 PHR Pasewalk 66 65 15/15 PR Ueckermünde 45 45 10/10 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1717 3 3. Gab es in den Jahren 2010 bis 2013 Notrufe, bei denen die Polizei nicht ausgerückt ist? Wenn ja, welche Gründe lagen vor? Bei einem Notruf rückt die Polizei immer aus. Erfahrungsgemäß sind jedoch eine nicht unerhebliche Zahl von Anrufen beim Polizeinotruf keine Notrufe im Sinne der Definition. Hier werden die Anrufer grundsätzlich durch die Kräfte in den Einsatzleitstellen beraten und in der Regel an ihr örtlich zuständiges Polizeirevier beziehungsweise bei polizeilicher Nichtzuständigkeit an eine andere Behörde oder Institution verwiesen.