Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1723 6. Wahlperiode 19.04.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Kosten der Doppik und ANTWORT der Landesregierung Bis zum Jahresanfang 2012 mussten alle Kreise und Kommunen ihre Haushaltsführung von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung umgestellt haben. Die Umstellung trug dazu bei, dass erhebliche Zusatz- kosten bei Kreisen und Kommunen angefallen sind. 1. Auf welche Summen belaufen sich die tatsächlichen Kosten bis 31.12.2012, die für die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik angefallen sind in den a) Landkreisen? b) ehemaligen und jetzigen kreisfreien Städten? c) Amtsbereichen? Dem Ministerium für Inneres und Sport liegen zu den Kosten, die für die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik in den Landkreisen, in den ehemaligen und jetzigen kreisfreien Städten sowie in den Ämtern bis zum 31.12.2012 entstanden sind, keine Angaben vor. Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung lässt eine entsprechende verbindliche Abfrage bei den Kommunen nicht zu, da ein rechtsaufsichtlicher Anlass, der die Ausübung des Informationsrechts nach § 80 der Kommunalverfassung rechtfertigen würde, hier nicht vorliegt. Drucksache 6/1723 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Umstellung zu begleiten bzw. zu unterstützen? Zur Umsetzung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts wurde durch die Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden (Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern, Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V.) eine Rahmenvereinbarung zur Bildung eines Gemeinschaftsprojektes abgeschlossen. Das Projekt hat Leitfäden und Praxishilfen erarbeitet, zur Klärung von grundsätzlichen Fragestellungen beigetragen und einen Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch koordiniert. Über das Gemeinschaftsprojekt wurde die kommunale Ebene in die Erarbeitung des Regelwerks eingebunden. Insgesamt fanden in der ersten Projektphase mit der Erarbeitung des Regelwerks 60 Sitzungen statt, 20 Gruppen (Arbeitsgruppen und Workshops) mit 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller kommu- nalen Ebenen und Interessengruppen waren beteiligt. In der zweiten, noch laufenden Projektphase steht die Beratung der Kommunen bei der Umsetzung der Reform vor Ort im Vordergrund. Hierfür werden regelmäßig Arbeitskreise und Workshops durchgeführt. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Gemeinschaftsprojekt führt dazu, dass schnell und zeitnah auf Probleme eingegangen und zum Beispiel über einen Frage-/Antworttext auf der Internetpräsentation des Gemein- schaftsprojektes grundsätzliche Fragen aus dem kommunalen Bereich geklärt werden können. Besondere Aufmerksamkeit legte die Landesregierung darauf, die kommunalen Mandats- träger mit der neuen Materie und mit den sich daraus ergebenden erweiterten finanz- wirtschaftlichen Steuerungsmöglichkeiten vertraut zu machen. So wurden die vom Gemeinschaftsprojekt veranlassten und vom kommunalen Studieninstitut durchgeführten Schulungen für die Mitglieder der Vertretung ergänzt durch eine vom Ministerium für Inneres und Sport in Form eines Nachschlagewerkes herausgegebenen Broschüre. 3. Wie hoch waren/sind die tatsächlichen Kosten für die begleiten- den/unterstützenden Maßnahmen im Einzelnen? Das Land hat die Umstellung auf die kommunale Doppik durch die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von 1.355.512,96 Euro begleitet. Im Wesentlichen wurden die Personalkosten für die in der Geschäftsstelle des Gemeinschaftsprojektes tätigen, von den Kommunen freigestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erstattet, externe Beratungen im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes und die Zuweisung an den Zweck- verband Kommunales Studieninstitut für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Workshops finanziert. Hierzu liegt noch nicht in allen Fällen eine Abrechnung vor, sodass es sich um vorläufige Angaben handelt. Darüber hinaus wurden für Prüfersoftware und ergänzende Hardwareausstattung für die Wahrnehmung der überörtlichen Prüfung durch die Landräte als untere staatliche Verwal- tungsbehörde im Rahmen der Anpassung an die Doppik 237.666,64 Euro bereitgestellt. Die Kosten für die in der Antwort zu Frage 2 genannte Broschüre beliefen sich auf 9.879,20 Euro.