Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1727 6. Wahlperiode 10.05.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Prüfungen im Rahmen der Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler waren im Schuljahr 2011/2012 in einer Ausbildung zur staatlichen anerkannten Erzieherin/zum staat- liche anerkannten Erzieher an a) staatlichen beruflichen Schulen (Fachschulen), b) staatlich anerkannten Ersatzschulen und c) privaten Weiterbildungsträgern? (Bitte jeweils bezogen auf die Bildungseinrichtung und die Jahrgangs- stufe angeben.) Entsprechend der Schulstatistik der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft 2011/2012 (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Stand: 05.10.2011) liegen der Landesregierung folgende Daten vor: Drucksache 6/1727 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu 1 a) Berufliche Schule Schülerinnen und Schüler Gesamt Jahrgangsstufen 1. 2. 3. 4. Berufliche Schule des Landkreises Vorpommern-Rügen in Stralsund 107 27 29 51 - Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für Wirtschaft, Handwerk und Industrie in Neubrandenburg 138 30 30 55 23 Berufliche Schule am Klinikum Südstadt und der Hansestadt Rostock 97 26 23 48 - Berufliche Schule des Landkreises Rostock für Handwerk, Industrie und Sozialpädagogik in Güstrow 94 49 24 21 - Berufliche Schule Schwerin für Gesundheit und Sozialwesen 196 50 50 77 19 Summe 632 182 156 252 42 Zu 1 b) berufliche Ersatzschulen in freier Trägerschaft Schülerinnen und Schüler Gesamt Jahrgangsstufen 1. 2. 3. 4. Berufsfachschule Greifswald gGmbH 98 28 49 21 Deutsches-Rotes-Kreuz-Bildungs- zentrum Teterow gGmbH 22 - - 22 - Internationaler Bund - gemeinnützige Gesellschaft für interdisziplinäre Studien mbH - Medizinische Akademie Rostock 66 24 22 20 - Pädagogisches Kolleg Rostock GmbH 122 59 63 - - Fachschule für Sozialpädagogik am Diakonischen Bildungszentrum Mecklenburg gGmbH in Schwerin 94 50 44 - - Ecolea - private berufliche Schule, SeminarCenterGruppe in Schwerin 37 37 - - - Seminar für Kirchlichen Dienst gGmbH Greifswald 81 59 22 - - 520 257 200 63 - Zu 1 c) Bei den privaten Weiterbildungsträgern handelt es sich nicht um Schülerinnen und Schüler einer Fachschule für Sozialwesen (berufliche Schulen und staatlich anerkannte Ersatz- schulen). Über die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vorbereitungskursen auf die Nichtschülerprüfung liegen keine Angaben vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1727 3 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 zum Abschluss ihrer Ausbildung an a) staatlichen beruflichen Schulen (Fachschulen) und b) staatlich anerkannten Ersatzschulen oder c) bei privaten Weiterbildungsträgern ihre Prüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich aner- kannten Erzieher nicht ablegen und welche Gründe sind dafür maß- gebend (bitte auf die jeweiligen Schulen bzw. Bildungsträger bezogen angeben)? Zu 2 a) Bei den staatlichen beruflichen Schulen konnten 13 Schülerinnen und Schüler die Abschluss- prüfung nicht ablegen. Mögliche Gründe könnten unter anderem sein: - Krankheit (Wiederholung möglich), - aus persönlichen Gründen keine Teilnahme an der Prüfung, - nicht ausreichende Vorleistungen gemäß Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen (Fachschulverordnung Sozialwesen): Wiederholung des Schuljahres möglich. Eine abschließende Erfassung der Gründe erfolgt über das Statistische Amt Mecklenburg- Vorpommern nicht. Zu 2 b) Bei den Schulen in freier Trägerschaft konnten zwei Schülerinnen und Schüler die Abschlussprüfung nicht ablegen. Mögliche Gründe könnten unter anderem sein: - Krankheit (Wiederholung möglich), - aus persönlichen Gründen keine Teilnahme an der Prüfung, - nicht ausreichende Vorleistungen gemäß Fachschulverordnung Sozialwesen: Wieder- holung des Schuljahres möglich. Eine Erfassung der Gründe erfolgt über das Statistische Amt nicht. Zu 2 c) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Vorbereitungskursen auf die Nichtschüler- prüfung an den privaten Weiterbildungsträgern müssen sich bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres zur Nichtschülerprüfung anmelden, nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen werden sie in das reguläre Prüfungsverfahren an den Fachschulen für Sozialwesen eingeordnet. Statistische Angaben über die Anzahl der nicht zur Prüfung zugelassenen Nichtschülerinnen und Nichtschüler werden nicht erfasst. Drucksache 6/1727 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Wie viele der unter Frage 2 genannten Schülerinnen und Schüler der Abgangsklassen wurden a) zur Prüfung angemeldet und haben b) die Prüfung erfolgreich bestanden? (Bitte nach der Systematik der Frage 2 angeben.) Zu 3 a) und 3 b) Die Fragen 3 a) und 3 b) werden zusammenhängend beantwortet. In der amtlichen Schulstatistik der beruflichen Schulen (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Stand: 08.10.2012) sind nachfolgende Absolventinnen und Absolventen beziehungsweise Abgängerinnen und Abgänger des Schuljahres 2011/2012 der Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, ausgewiesen: Absolventinnen und Absolventen beziehungsweise Abgängerinnen und Abgänger davon Prüfung erfolgreich absolviert Staatliche Fachschulen für Sozialwesen 264 251 Fachschulen für Sozialwesen in freier Trägerschaft 210 208 Eine Unterteilung der Daten nach den jeweiligen Schulen liegt nicht vor. 4. Wie lange warten die Nichtschülerinnen und Nichtschüler nach erfolg- ter Ausbildung auf die Prüfungstermine a) zur theoretischen Prüfung und b) zur praktischen Prüfung? (Bitte die Wartezeiten nach staatlichen Berufsschulen, staatlich aner- kannten Ersatzschulen und privaten Weiterbildungsträgern angeben.) Zu 4 a) und 4 b) Die Fragen 4 a) und 4 b) werden zusammenhängend beantwortet. Es liegen keine statistischen Angaben darüber vor, wann die Vorbereitungskurse jeweils enden. Nichtschülerprüfungen finden grundsätzlich gemäß § 31 Absatz 3 Fachschul- verordnung Sozialwesen im Rahmen der planmäßigen Prüfungen statt. Das Prüfungsverfahren findet von Dezember bis Anfang Juli statt. In Abhängigkeit von den laufenden Prüfungs- verfahren sind die Wartezeiten jedes Prüflings unterschiedlich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1727 5 5. Wie ist der Stand der Abarbeitung der in der Antwort zu Frage 1 ange- gebenen Fußnote auf Drucksache 6/987, wonach 110 Nichtschüler- prüfungen in das Schuljahr 2011/2012 verschoben werden mussten? Von den 110 Nichtschülerinnen und Nichtschülern konnten 55 die Prüfungen erfolgreich absolvieren. 36 Nichtschülerinnen und Nichtschüler haben sich nicht mehr zur ersten Wiederholungsprüfung angemeldet (vier aus Krankheitsgründen oder Schwangerschaft, in den anderen Fällen ist der Grund nicht bekannt). Die erste Wiederholungsprüfung wurde von 19 Nichtschülerinnen und Nichtschülern nicht bestanden, davon haben sich sechs der zweiten Wiederholungsprüfung gestellt und befinden sich gegenwärtig noch im Prüfungsverfahren, welches zum Schuljahresende im Rahmen der Regelausbildung an der Fachschule auch abgeschlossen sein soll. 6. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, Prüfungen für Erzieherinnen und Erzieher an den staatlich anerkannten Ersatz- schulen selbstständig durchzuführen und wie würde sich dadurch die Wartezeit für die Prüfungsteilnehmer positiv verändern? Staatlich anerkannte Ersatzschulen führen die Prüfungen grundsätzlich selbstständig durch, gemäß Fachschulverordnung Sozialwesen. 7. Welche Bezüge erhalten die Frauen und Männer in der Zeit, in der sie auf das Ablegen der Prüfungen warten? Die Frage lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten. Es sind vielfältige Konstellationen möglich, unter anderem Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, keine Bezüge, Bezahlung im Rahmen von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen beziehungsweise Nebentätigkeiten. 8. Wie hoch ist die Anzahl der Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Verhältnis zur Gesamtzahl der Nichtschülerinnen und Nichtschüler, die in der Wartezeit Arbeitslosengeld II beziehen? Der Landesregierung liegen keine Angaben über die Gesamtzahl der Nichtschülerinnen und Nichtschüler vor, die in der Wartezeit Arbeitslosengeld II beziehen. Drucksache 6/1727 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 9. Da für private Weiterbildungsträger die Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung nicht der staatlichen Schulaufsicht unterliegt (vergleiche Antwort auf Frage 8 in Drucksache 6/987), wer prüft in welcher Weise die Einhaltung der Qualitätsstandards der Ausbildung? Soweit die Vorbereitungskurse auf die Nichtschülerprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, unterliegen diese einer Zertifizierung gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Diese ersetzt die Anerkennungs- und Zulassungs- verordnung Weiterbildung als Verordnung. Inhalt der Verordnung ist die Festlegung der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. 10. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass es zwischen den Prüfungsergebnissen der verschiedenen Ausbildungseinrichtungen (berufliche Schulen, staatlich anerkannte Ersatzschulen und privaten Weiterbildungsträgern) zu signifikanten Unterschieden a) in den Leistungsbewertungen und b) den Prüfungsergebnissen kommt und falls ja, worin werden die Ursachen dafür gesehen? Zu 10 a) und 10 b) Die Fragen 10 a) und 10 b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Darüber hinaus werden keine statistischen Angaben über Leistungswertungen und konkrete Prüfungsergebnisse erhoben.