Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1728 6. Wahlperiode 10.05.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Mittelbereitstellung für Planung und Bauüberwachung für den Bundesfernstraßenbau aus dem Landeshaushalt und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Kosten in Bezug auf die Umsetzung von Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen sind zwischen dem Bund und dem Land aufgeteilt. Der Bund trägt dabei die Bauinvestitionen und das Land die Kosten für die Planung sowie für die Bauüberwachung. Mit den Landesaufwen- dungen werden Neubau-, Um- und Ausbau- sowie Erhaltungsmaßnahmen an Bundesfern- straßen vorbereitet und durchgeführt. Dazu werden externe Ingenieur- und Planungsbüros mit der Erbringung der entsprechenden Leistungen beauftragt. 1. Für welche Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen sind Mittel in jeweils welcher Höhe für die Planung im Doppelhaushalt 2012/2013 eingestellt (bitte für jede Baumaßnahme gesondert auflisten)? 2. Für welche der in Frage 1 genannten Bauvorhaben wird wann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und abgeschlossen sein bzw. Baurecht erreicht? 3. Für welche Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen werden voraus- sichtlich Mittel für die Planung im Doppelhaushalt 2014/2015 einge- stellt werden? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/1728 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Jährlich betreut die Straßenbauverwaltung des Landes etwa 300 bis 400 Einzelmaßnahmen an Bundesfernstraßen. Zu diesen Maßnahmen gibt es auch hinsichtlich der dazugehörigen Ingenieurverträge (Planung und Baudurchführung) kein aufbereitetes Datenmaterial. Die nachfolgende Darstellung umfasst daher alle Neubaumaßnahmen und nur einzelne Beispiele für Maßnahmen mit investiven Baukosten von mehr als 1 Million Euro. Baumaßnahmen an Bundesfern- straßen Kosten für die Planung Kosten für die Bauüberwachung 2012 2013 2014 2015 2012 2013 2014 2015 (Angaben in Tausend Euro) (Einplanung) (Angaben in Tausend Euro) (Einplanung) Neubau von Bundesautobahnen A 14 VKE 6 925,0 1.364,0 x - - - - x A 14 VKE 7 2.030,0 2.848,0 x - - 966,0 x x A 19 Grünbrücke bei Wredenhagen 42,0 33,0 x x - 40,0 x x A 20 - Restab- wicklung (MV- Anteil 50 %) - - - - 452,0 578,0 x x Um- und Ausbau von Bundesautobahnen A 14 PWC „Plater Berg“ - - - - 45,0 24,0 x x A 14 PWC „Schweriner See“ 26,0 36,0 x x - - - - A 19 PWC „Kiether Berg“ 6,0 60,0 x - - - - - A 24 PWC „Wittenburger Land“ 10,0 24,0 - - - 95,0 x x A 24 PWC „Lewitz“ 30,0 71,0 x x - - - x A 24 PWC „Ruhner Berge“ 45,0 36,0 x x - - x x A 19 PWC „Bansower Forst“ 8,0 30,0 - - 36,0 83,0 x x Erhaltung von Bundesautobahnen A 19 Ersatzneubau der Brücke Stolpe 1,0 83,0 - - - - x - A 19 Ersatzneubau Petersdorfer Brücke 339,0 357,0 x x 0 71,0 x x Neubau von Bundesstraßen B 96 Neustrelitz - Neubrandenburg - Erweiterung 196,0 298,0 x x - - - - B 96 OU Neubrandenburg - 1.BA (inklusive B 104) 583,0 476,0 x x - 60,0 x x Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1728 3 Baumaßnahmen an Bundesfern- straßen Kosten für die Planung Kosten für die Bauüberwachung 2012 2013 2014 2015 2012 2013 2014 2015 (Angaben in Tausend Euro) (Einplanung) (Angaben in Tausend Euro) (Einplanung) B 96 OU Neubrandenburg - 2. BA 111,0 179,0 x x - - - - B 96 OU Stralsund - PWC 29,0 3,0 - - - - - - B 96n Altefähr - Samtens Ost - - - - 1.749,0 1.333,0 x x B 96n Strelasund- querung - Restabwicklung - - - - 102,0 130,0 x x B 96n AS Stralsund (A 20) - Teschenhagen - Restabwicklung und Entwässerung neu - - - - 67,0 174,0 x x B 104 OU Güstrow 15,0 32,0 - - - - - - B 104 OU Pasewalk 152,0 55,0 - x - - - - B 104/B 194 Neubranden-burg - A20 BÜ Sponholz - 4,0 - - - - - - B 104/B 192 Neubrandenburg - A 20 OU Warlin - 8,0 x - - - - - B 104/B 193 Neubrandenburg - A 20 OU Küssow - 2,0 - - - - - - B 105 OU Neubukow 94,0 42,0 - - - - - - B 105 OU Bad Doberan - - - - - - - - B 106 OU Nord Schwerin 30,0 40,0 - - - - - - B 109 OU Anklam - 1. BA 228,0 64,0 x - 98,0 96,0 x - B 109 OU Anklam - 1. BA, Brücke, Ausfahrrampe und Moorbrücke 18,0 - - - 68,0 44,0 x - B 109 OU Anklam - 1. BA, Brücke 2 LSW 2,0 1,0 - - 0 35,0 x - B 109 OU Levenhagen 17,0 1,0 - - - - - - Drucksache 6/1728 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Baumaßnahmen an Bundesfern- straßen Kosten für die Planung Kosten für die Bauüberwachung 2012 2013 2014 2015 2012 2013 2014 2015 (Angaben in Tausend Euro) (Einplanung) (Angaben in Tausend Euro) (Einplanung) B 110 OU Dargun 42,0 70,0 - - - - - - B 111 OU Wolgast 357,0 238,0 x x - - - - B 191 OU Plau 45,0 195,0 x - - - x x B 191/B 321 OU Parchim 80,0 - - - - - - - B 192 OU Waren - 1. BA (B 192 West - B 108 Nord) und 2. BA (B 108 Nord - B 192 Ost) 73,0 27,0 x - - - - - B 196 OU Bergen 80,0 90,0 x x - - - - B 198 OU Mirow - 2. BA Südumfahrung 79,0 122,0 x - - - - - B 198 OU Mirow - 1. BA Westumfahrung 132,0 87,0 x - - - - - B 321-BAB Zubringer - - - - - - - - B 321 OU Hagenow - - - - - - - - Um- und Ausbau von Bundesstraßen (Beispiele für Maßnahmen ab 1,0 Million Euro Baukosten) B 106 OD Zickhusen 43,0 31,0 - - - 45,0 x - B 110 OD Gnoien 82,0 36,0 - - - - - - B 111 OD Züssow und Radweg 30,0 10,0 - - - - - - Erhaltung von Bundesstraßen (Beispiele für Maßnahmen ab 1,0 Million Euro Baukosten) B 103 OD Güstrow, Rostocker Chaussee 140,0 112,0 - - - 90,0 x - B 108 Waren - Brücke über die DB AG 27,0 57,0 - - 184,0 79,0 - - B 191 AS Neustadt Glewe - Knoten L 081 4,0 2,0 - - - 9,0 - - Radwege B 105 Bentwisch - Altheide 21,0 34,0 x - - - - - B 106 Lübstorf - Zickhusen 20,0 18,0 - - - 16,0 - - Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1728 5 Abkürzungsverzeichnis A Bundesautobahn AS Anschlussstelle B Bundesstraße BA Bauabschnitt BÜ Bahnübergang L Landesstraße LSW Lärmschutzwand OD Ortsdurchfahrt OU Ortsumgehung PWC Parkplatz mit WC-Anlage VKE Verkehrseinheit 4. Für welche der in Frage 3 genannten Bauvorhaben wird voraussicht- lich wann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und abge- schlossen sein bzw. Baurecht erreicht? Planfeststellungsverfahren dauern in der Regel 12 bis 18 Monate. In Abhängigkeit vom konkreten Einzelvorhaben können sich jedoch auch längere Verfahrensdauern ergeben. Das Planfeststellungsverfahren kann bei Neubau- sowie bei Um- und Ausbaumaßnahmen zum Beispiel erst begonnen werden, wenn der Bund den entsprechenden Straßen- oder Brücken- bauentwurf genehmigt hat. Im Rahmen der Durchführung von Planfeststellungsverfahren können unter anderem durch Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange mitunter auch umfangreiche Umplanungen erforderlich werden. Baurecht besteht auch erst dann, wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar ist. So kann auch durch Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss eine zeitliche Verzögerung in nicht kalkulierbarer Weise eintreten. Belastbare Aussagen zu konkreten Terminen bezüglich der Einzelvorhaben sind aufgrund dieser Unwägbarkeiten nicht möglich. 5. Für welche Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen sind Mittel in welcher Höhe für die Bauüberwachung im Doppelhaushalt 2012/2013 eingestellt (bitte für jede Baumaßnahme gesondert auflisten)? 6. Für welche Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen werden voraussichtlich Mittel für die Bauüberwachung im Doppelhaushalt 2014/2015 eingestellt werden? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 3 verwiesen.