Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1732 6. Wahlperiode 22.04.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Qualifizierung von Schulsozialarbeitern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung unterstützt bereits seit 1999, mit Initiierung der „Landesinitiative Jugend- und Schulsozialarbeit“, die Förderung von Personalkostenzuschüssen für diese Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern. Schulsozialarbeit soll dabei so weiterentwickelt und neu profiliert werden, dass sie durch gezielte sozialpädagogische Hilfen das Leistungsvermögen derjenigen Schülerinnen und Schüler erhöht, deren Schulerfolg durch besondere Probleme gefährdet oder beeinträchtigt ist. Auf diese Weise sollen auch die Ausbildungsfähigkeit und die späteren Integrationschancen in den Arbeitsmarkt erhöht werden. Laut der Deutschen Presse-Agentur (Meldung vom 01.02.2013) hatte das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales vorübergehend für vier Landkreise und Schwerin die Auszahlung von EU-Mitteln gestoppt. Gründe sollen Abrechnungsfehler und Zweifel an der Qualifizierung ein- zelner Sozialarbeiter gewesen sein. 1. In welchem konkreten Umfang wurden Mängel bei der Qualifizierung von Schulsozialarbeitern festgestellt? a) Bei wie vielen Schulsozialarbeitern wurden Mängel hinsichtlich der Qualifizierung festgestellt (bitte nach Landkreisen und kreis- freien Städten aufschlüsseln und zur besseren Vergleichbarkeit die Gesamtzahl der in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Schulsozial- arbeiter aufführen)? b) Welcher Art waren die Mängel? c) Wann wurden die Mängel durch wen festgestellt? Drucksache 6/1732 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu 1 und a) Die Fragen 1 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Im Bereich Schulsozialarbeit wurden lediglich bei einer Personalstelle im ehemaligen Landkreis Bad Doberan fachliche Mängel festgestellt. Im Jahr 2010 wurden über das ESF (Europäischer Sozialfonds)-Programm B.1.2 insgesamt 252 Fachkräfte der Schulsozialarbeit unterstützt. Zu b) Im betreffenden Fall konnten keine ausreichenden Qualifizierungsnachweise vorgelegt werden, die eine entsprechende Fachlichkeit dokumentieren. Zu c) Diese Fehlerfeststellung wurde im Verlauf der Prüfung des Förderzeitraums 2008 bis 2010 durch die EU-Finanzkontrolle im Dezember 2012 getroffen. 2. Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen sollen die Mängel abgestellt werden? Die Mängel sind mit sofortiger Wirkung abgestellt worden. Die örtlichen Jugendämter dürfen über dieses ESF-Programm nur einschlägige Fachkräfte im Sinne von § 9 Absatz 1 Kinder- und Jugendförderungsgesetz M-V (KJfG M-V) finanziell unterstützen. 3. Welche Qualifizierungs-Nachweise müssen Schulsozialarbeiter bei- bringen? Schulsozialarbeiter müssen entsprechende Aus- und Weiterbildungsbildungszertifikate vorweisen können, die belegen, dass es sich um eine qualifizierte Fachkraft gemäß § 9 Absatz 1 KJfG M-V handelt. 4. Wer genau kontrolliert die Nachweise? Diese Qualifizierungsnachweise werden vor Einstellung der Fachkräfte vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kontrolliert. In Zweifelsfragen muss der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sich mit dem Land zuvor abstimmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1732 3 5. Wie erklärt sich die Landesregierung die Mängel bei der Qualifizie- rung einzelner Schulsozialarbeiter? Durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern werden im Rahmen der Umsetzung des ESF-Programms B.1.2 stichprobenweise Kontrollen der geförderten Fachkräfte vorgenommen. Auf der örtlichen Ebene erfolgt die Prüfung aller erforderlichen Unterlagen. Bei der betreffenden Personalstelle im ehemaligen Landkreis Bad Doberan gab es unter- schiedliche Auffassungen hinsichtlich der Anerkennung der Fachlichkeit.