Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1733 6. Wahlperiode 22.04.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Überwachung der Telekommunikation von Gentechnik-Gegnern und ANTWORT der Landesregierung Im Zusammenhang mit der Verwüstung von Versuchsfeldern für gen- technisch veränderte Getreide- und Kartoffelpflanzen im Juli 2011 ließ das Landeskriminalamt von Sachsen-Anhalt nach einem Bericht der Ost- see-Zeitung vom 30. März 2013 monatelang Telefone und Fax-Geräte überwachen, darunter Anschlüsse von Journalisten und Landtagsabgeord- neten aus Hessen und Sachsen-Anhalt, vom Bund für Umwelt- und Naturschutz in Schwerin, von Umweltaktivisten aus Groß-Lüsewitz und von der Staatsanwaltschaft Rostock. Der diesen Maßnahmen zugrunde liegende Tatverdacht erhärtete sich, so die Ostsee-Zeitung, jedoch nicht. 1. Wurde die Landesregierung über die oben genannten Überwachungs- maßnahmen informiert und, wenn ja, wann? Die Landesregierung wird über die durch Polizeibehörden anderer Bundesländer durch- geführten Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung grundsätzlich nicht informiert. 2. In welcher Form und in welchem Umfang leistete das Landes- kriminalamt von Mecklenburg-Vorpommern Amtshilfe bei den oben genannten Überwachungsmaßnahmen? Es wurde keine Amtshilfe geleistet. Drucksache 6/1733 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Maßnahmen haben die Ermittlungsbehörden von Mecklen- burg-Vorpommern aufgrund der Hinweise aus Sachsen-Anhalt ergriffen? Im Rahmen des Informationsaustausches wurde durch das Landeskriminalamt Sachsen- Anhalt ein Hinweis zu einem möglichen Tatverdächtigen übersandt. Der Tatverdacht gegen die in dem Hinweis benannte Person hat sich nicht erhärtet. 4. Waren auch Landtagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern oder ihre Mitarbeiter mittelbar oder unmittelbar von Überwachungs- maßnahmen betroffen? 5. Auf welcher Grundlage erfolgten die oben genannten Überwachungs- maßnahmen? a) Wer ordnete die Überwachung an? b) Welcher Straftaten im Sinne des § 100a Absatz 2 StPO wurden die jeweiligen Betroffenen verdächtigt (bitte einzeln auflisten)? c) Welche Tatsachen begründeten diesen Verdacht? Die Fragen 4, 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 6. Wurden die Betroffenen der oben genannten Überwachungsmaß- nahmen benachrichtigt? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nicht, warum nicht? Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Haben einzelne Betroffene in der Zwischenzeit Schritte zur gericht- lichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der oben genannten Über- wachungsmaßnahmen getroffen und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1733 3 8. Wie ist der derzeitige Stand der Ermittlungen zu der Verwüstung von Versuchsfeldern in Groß-Lüsewitz und Sagerheide? a) Hat sich insbesondere der im Verfassungsschutzbericht 2011 geäußerte Verdacht erhärtet, dass es sich bei der Verwüstung der Versuchsfelder um „Anti-Gentechnik-Aktivitäten“ handelte? b) Hat sich insbesondere der im Verfassungsschutzbericht 2011 geäußerte Verdacht erhärtet, dass zwischen der Verwüstung der Felder in Groß-Lüsewitz, Sagerheide und Üplingen (Sachsen- Anhalt) ein Zusammenhang besteht? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt, da die Täter nicht ermittelt werden konnten. Gleichwohl bleibt aufgrund der Angriffsziele, des vergleichbaren modus operandi sowie der zeitlichen Nähe der Tatbegehung die Einschätzung bestehen, dass zwischen den Taten ein Zusammenhang besteht. Der Inhalt eines Interviews mit „Anti-Gentechnik-Akivist_INNEN“ in der Szenezeitschrift „INTERIM“ Nummer 734, in dem sich die dortigen Anonymen zu den Taten bekennen, unterstreicht diese Einschätzung.