Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1734 6. Wahlperiode 22.04.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Erstattung der Kosten gemäß § 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Frage bezieht sich auf die Frage 5 der Drucksache 6/1013. In welcher Höhe hat das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten für 2012 wegen erbrachter Leistungen aus dem Asylbewerberleistungs- gesetz gemäß § 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz die Kosten erstattet (bitte gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)? Gemäß § 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Verbindung mit § 5 der Zuwanderungs- zuständigkeitslandesverordnung erstattet das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (einschließlich Unterkunftskosten) für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, ehemalige Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Duldung und unerlaubt eingereiste Ausländerinnen und Ausländer nach § 15a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Die Angaben basieren auf den bisher vorliegenden monatlichen Abrechnungen der Landkreise und kreisfreien Städte gegenüber dem Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landesamt für innere Verwaltung für das Jahr 2012. Sie beinhalten auch Investitionen in den Gemeinschaftsunterkünften. Drucksache 6/1734 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Kommune 2012 (in Euro) Schwerin *) 255.887 Hansestadt Rostock 2.353.367 Ludwigslust - Parchim 2.907.630 Landkreis Rostock 1.842.653 Mecklenburgische Seenplatte 3.577.990 Nordwestmecklenburg 1.621.420 Vorpommern - Greifswald 2.445.332 Vorpommern - Rügen 942.486 SUMME 15.946.765 *) Im Dezember 2012 wurde in Schwerin eine neue Gemeinschaftsunterkunft eröffnet. Die diesbezügliche Abrechnung für den Monat Dezember liegt derzeit noch nicht vor.