Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1735 6. Wahlperiode 06.05.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Jagd im Müritz-Nationalpark und ANTWORT der Landesregierung Ausgehend vom Entzug des FSC-Zertifikats für die Landeswälder in den Nationalparks 2006, für die ein wesentlicher Grund die unzureichenden jagdlichen Zustände waren, wurden durch das Landwirtschafts- und Umweltministerium eine neue Nationalpark-Jagdverordnung und neue verwaltungsinterne Erlasse erarbeitet. Das Nationalparkamt Müritz setzte die seit 2010 gültigen Vorgaben 2012 konsequent um, indem die Vorgabe „weniger Einzeljagd, mehr gemeinschaftliche Jagden“ vorangetrieben wurde. So wurde an einem einzigen Wochenende im November 2012 etwa die Hälfte des notwendigen Damwildabschusses im Teilgebiet Müritz erbracht. In der Zeitschrift „Unsere Jagd“ vom 30.01.2013 wurde unter dem Titel „Wenn Ökos hassen“ eine Darstellung einer am 13.12.2012 stattgefundenen Drückjagd im Revier Waldsee veröffentlicht. Mit dem Presseartikel wurden Vorwürfe geäußert, wonach bei diesem Jagdereignis nicht „waidgerecht “ gejagt worden sein soll. Der Hegeringleiter war für diese Jagd mit zwei weiteren Jägern eingeladen. Im Ergebnis führte eine durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg -Vorpommern veranlasste Untersuchung zur Abordnung des zuständigen Dezernenten aus dem Nationalparkamt Müritz an die Landesforstanstalt nach Malchin. Drucksache 6/1735 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Haben die für die Jagd am 13.12.2012 Verantwortlichen nach Auffas- sung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern gegen Gesetze, Erlasse und Verordnungen verstoßen und wenn ja, in welchen konkreten Punkten? Die Jagd vom 13.12.2012 war der „Aufhänger“ für den Artikel „Wenn Ökos hassen“. Im Artikel werden jedoch Vorkommnisse von mehreren Jagden vom Herbst 2012 im Nationalparkamt Müritz verarbeitet. Nach Auffassung der Landesregierung kam es bei der Durchführung von Jagden im Nationalparkamt Müritz zu Rechtsverstößen und Verstößen gegen Dienstanweisungen. Die Ermittlungen der zuständigen Behörden zu den konkreten Punkten sind noch nicht abgeschlossen. 2. Trifft es zu, dass sich eine Reihe von Vorwürfen, vor allem bezüglich des Tierschutzes, nach öffentlichen Aussagen des zuständigen Fachministers inzwischen als unwahr herausgestellt hat? Die Ermittlungen der zuständigen Behörden zu den konkreten Punkten sind noch nicht abgeschlossen. 3. In welchen Punkten entsprechen die im eingangs benannten Artikel der Zeitschrift „Unsere Jagd“ geäußerten Vorwürfe nach bisherigen Erkenntnissen nicht den Tatsachen? Es entspricht nicht den Tatsachen, dass circa 160 Schützen 360 Stück Wild erlegten, wobei lediglich 12 Nachsuchen angefallen sein sollen. Als haltlos haben sich auch Vorwürfe erwiesen, die in Unkenntnis der Rechtslage im Nationalparkgebiet erhoben wurden. Hierzu zählen beispielsweise die Jagdzeit für Rehböcke bis 31. Januar oder die ganzjährige Schonzeit für Raubwild. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1735 3 4. Falls nach Erkenntnis der Landesregierung im eingangs benannten Ar- tikel der Zeitschrift „Unsere Jagd“ falsche Anschuldigungen gegen Landesbedienstete geäußert wurden, a) wie beabsichtigt die Landesregierung, gegen die Urheber der fal- schen Anschuldigungen vorzugehen? b) beabsichtigt die Landesregierung ein presserechtliches Vorgehen gegen den Deutschen Landwirtschaftsverlag? c) wird eine Richtigstellung von der Zeitschrift verlangt? Ob die im eingangs benannten Artikel erhobenen Anschuldigungen gegen Landesbedienstete zu Recht oder Unrecht erhoben wurden, wird sich im Ausgang einzelner Verfahren erweisen. Für ein presserechtliches Vorgehen sieht das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz gegenwärtig keine Veranlassung. 5. Ist davon auszugehen, dass der zuständige Dezernent auf seinen Dienstposten zurückkehrt, wenn sich die Vorwürfe gegen ihn als nicht haltbar oder als unverhältnismäßig gering erweisen? Es sind die Ergebnisse der dienstrechtlichen Verfahren abzuwarten. Erst danach erfolgen weitere Entscheidungen. 6. Hält die Landesregierung die der Jagd im Nationalpark zugrunde liegenden Vorschriften „Nationalpark-Jagdverordnung“ und „Wildmanagementanweisung “ für weiterhin geeignet, den Rahmen für die dortige Jagdausübung vorzugeben oder sollen die Vorschriften verändert werden - wenn ja, in welchen Punkten? Die genannten Vorschriften werden weiterhin als geeignet für die Umsetzung der Nationalparkziele angesehen. 7. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung angesichts des fortwährenden Widerstandes der Jägerschaft, eine dem Schutzzweck der Nationalparks entsprechende Jagd zu etablieren? Eine umfassende Aufarbeitung der Vorfälle verbunden mit einer Verbesserung der Umsetzung des Wildmanagements im Nationalparkamt Müritz unter Einbeziehung der Jägerschaft soll dazu verhelfen, eine dem Schutzzweck der Nationalparke entsprechende Jagd zu etablieren. Drucksache 6/1735 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Großflächige Stöber- bzw. Drückjagden sind seit Jahren durch die Verbindung der Landesjagden mit Nachbarn, wie z. B. der Bundesforst , üblich. Wie positioniert sich die Landesregierung zu weiteren großflächigen Stöber- bzw. Drückjagden in den Nationalparks? Sieht sie darin weiterhin ein geeignetes Mittel, den zeitlichen Jagddruck in den Nationalparks so gering wie möglich zu halten? Eine großflächige, teilweise jagdbezirksübergreifende Bejagung in Form von AnsitzDrückjagden ist ein fest verankertes Ziel und weiterhin geeignetes Mittel des Wildmanagements im Nationalpark. Auch künftig soll in den Nationalparken überwiegend auf diese Weise gejagt werden, um den zeitlichen Jagddruck zu minimieren. Hierbei gilt es jedoch aus Gründen des Tierschutzes, räumliche und zeitliche Grenzen zu setzen. 9. Der Kreisjagdverband Mecklenburg-Strelitz/Neubrandenburg fordert, den Waschbären im Müritz-Nationalpark wieder bejagen zu lassen. a) Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung zu den Er- folgsaussichten der Jagd als potenziellem Mittel der Bestandsregulierung für den Waschbären? b) Beabsichtigt die Landesregierung, der Forderung eines Teils der Jägerschaft nach einer Ausweitung der Jagd auf den Waschbären im Nationalpark Müritz nachzukommen und wenn ja, welches ökologische Ziel verfolgt sie damit? Zu a) Zu den Erfolgsaussichten der Jagd auf Waschbären zur Bestandsregulierung liegen der Landesregierung unterschiedliche Erkenntnisse vor. Zu b) Die Landesregierung nimmt die Sorge betroffener Grundeigentümer vor Waschbärschäden an ihren Grundstücken ernst. Zur Lösung einzelner Waschbärprobleme sieht die NationalparkJagdverordnung bereits jetzt Ausnahmemöglichkeiten vor. Ob darüber hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind, ist in Abstimmung mit den Betroffenen und örtlichen Akteuren zu klären.