Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1761 6. Wahlperiode 07.05.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Innovationsstrategien für die maritime Wirtschaft und ANTWORT der Landesregierung Der Bundestagsabgeordnete Uwe Beckmeyer erklärte anlässlich der Unterrichtung der Bundesregierung über die Entwicklung und Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland am 22.03.2013 in einer Pressemitteilung: „Wir brauchen einen Kurswechsel in der maritimen Politik. Notwendig ist eine konsequente Innovationsstrategie, um die maritime Wirtschaft in der Krise zu unterstützen. Entscheidend wird es sein, den Modernisierungsprozess der Branche aktiv zu steuern. Eine strategische Industriepolitik für den maritimen Bereich muss vier zentrale Bausteine umfassen: Finanzierung von maritimen Projekten, zukunftsfähige Arbeit, Innovationsförderung und Stärkung der Infrastruktur - kurz: ein Zukunftspakt für die maritime Branche.“ 1. Wird die Auffassung des Abgeordneten Beckmeyer von der Landes- regierung geteilt (bitte Antwort begründen)? Die Landesregierung teilt diese Auffassung. Im Sinne der Lastenverteilung ist das Land verschiedentlich schon an den Bund wegen der Finanzierungsbeteiligung von maritimen Projekten herangetreten. Die hinreichende see- und landseitige Anbindung einschließlich der Hinterlandanbindungen ist eine Grundvoraussetzung für die Leistungsfähigkeit der Häfen des Landes. Deren weitere bedarfsgerechte Ertüchtigung ist notwendig, um im internationalen Standortwettbewerb zu bestehen. Hier ist in erster Linie der Bund als Baulastträger für die Bundesverkehrswege gefragt. Darüber hinaus ist auch die Infrastruktur in den Häfen an wachsende beziehungsweise sich ändernde Anforderungen der Kunden anzupassen. Drucksache 6/1761 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche konkrete Innovationsstrategie zur Unterstützung der mariti- men Wirtschaft verfolgt die Landesregierung und welche Instrumente kommen diesbezüglich zur Anwendung? Im Jahr 2010 wurde der Technologie- und Innovationskreis Wirtschaft - Wissenschaft (TIWW) ins Leben gerufen. Im TIWW sind alle Wirtschaftskammern und Hochschulen des Landes, relevante außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vertreter der Technologiezentren , das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung unter Federführung des Staatssekretärs im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus vertreten. Im Rahmen der Arbeit des TIWW wurden für Mecklenburg-Vorpommern sechs wirtschaftspolitisch relevante Zukunftsfelder benannt: Maschinenbau, Gesundheit, Informations- und Kommunikationstechnologie, Ernährung, Energie, Mobilität. Im TIWW werden derzeit für die genannten Zukunftsfelder Konzepte für die weitere Entwicklung erarbeitet. Diese Konzepte fließen in die von der EU für jede Region geforderte „Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung“ ein. Das Zukunftsfeld Maschinenbau ist in strukturbestimmende Bereiche unterteilt. Ein Bereich ist der maritime Anlagenbau/Schiffbau. Für den Maschinenbau/maritimen Anlagenbau stehen den Unternehmen in MecklenburgVorpommern umfangreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Der Schiffbau direkt unterliegt aufgrund sektoraler Beschränkungen seitens der EU auch bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen (FuEuI) besonderen Bedingungen. Das Innovationsförderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze “, das bei Projekten von hiesigen Werften jeweils hälftig vom Bund und MecklenburgVorpommern finanziert wird, leistet beim eingeleiteten Strukturwandel der Werften in Mecklenburg-Vorpommern eine entscheidende Unterstützung. Nach Einschätzung des Verbandes für Schiffbau und Meerestechnik ist die Innovationsförderung das entscheidende Förderinstrument zur Bewältigung der technologischen Diversifizierung des deutschen Schiffbaus auf wettbewerbsfähige neue Produkte und Verfahren. Die Landesregierung fördert weiterhin den Hafeninfrastrukturausbau mit Mitteln des Landes, des Bundes und der EU. Neben dem Kernbereich der Hafentätigkeit wird der Aspekt des Umwelt- und Klimaschutzes dabei zukünftig, etwa im Zusammenhang mit dem Einsatz schwefelarmer Treibstoffe, eine stärkere Rolle spielen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1761 3 3. Welche strategische Industriepolitik verfolgt die Landesregierung in den angesprochenen vier zentralen Bausteinen: Finanzierung von maritimen Projekten, zukunftsfähige Arbeit, Innovationsförderung und Stärkung der Infrastruktur und mit welchen Instrumenten wird diese untermauert? In welcher Höhe werden finanzielle Mittel bezüglich der unter Frage 3 genannten vier zentralen Bausteine bezogen auf die maritime Wirtschaft vom Land bereitgestellt (bitte alle Förderprogramme bzw. Unterstützungsmechanismen inklusive des Mittelabflusses der letzten 2 Jahre einzeln auflisten)? Laut dem Haushaltsgesetz 2012/2013 steht den Werften des Landes für Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen ein finanzieller Rahmen in Höhe von 1.000 Millionen Euro zur Verfügung. Nach der Insolvenz der P+S Werften GmbH (P+S) wurde zum Erhalt des Fachkräftepotenzials in der Region am 1. November 2012 eine Transfergesellschaft (TG) für bis zu 1.746 ehemalige Werftmitarbeiter bei einer 6-monatigen individuellen Verweildauer eingerichtet. Zur Finanzierung der TG und der 6-monatigen Ausbildungsvergütungen von 156 Auszubildenden wurde dem Insolvenzverwalter im November 2012 ein rückzahlbares Darlehen in Höhe von insgesamt 15,9 Millionen Euro gewährt, davon 14,9 Millionen Euro zur Finanzierung der Remanenzkosten und 1,0 Millionen Euro für die Ausbildungsvergütung. Aktuell sichert die Landesregierung, dass die Auszubildenden von P+S ihre Ausbildungen beenden können. Dafür werden bis zu 1 Million Euro bereitgestellt. Für die Verlängerung der Transfergesellschaft um weitere sechs Monate werden insgesamt 5,5 Millionen Euro bereitgestellt. Innerhalb des Innovationsförderprogrammes „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ wurden für die hälftige Förderung von 8 schiffbaulichen Innovationen der Werften in Mecklenburg-Vorpommern bislang Landesmittel in Höhe von 3,78 Millionen Euro bewilligt. Vier Projekte der insolventen P+S Werften GmbH werden nicht weitergeführt. Für die Jahre 2011 bis 2013 stehen Landesmittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sind übertragbar. Im Haushaltsentwurf für den Landesdoppelhaushalt 2014/2015 sind Mittel in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur von Häfen des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung (nunmehr: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung) vom 07.08.2007 (Amtsblatt M-V 2007, Seite 409) werden Zuschüsse gewährt. Im Jahre 2011 wurden über den Landeshaushalt hierfür rund 11,5 Millionen Euro bereitgestellt, wovon etwa 10,0 Millionen Euro abflossen, und im Jahre 2012 wurden über den Landeshaushalt hierfür rund 21,1 Millionen Euro bereitgestellt, wovon etwa 13,5 Millionen Euro zur Auszahlung gelangten.