Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31 Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1763 6. Wahlperiode 03.06.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Kontrolle bei öffentlich vergebenen Aufträgen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele öffentliche Aufträge wurden seit Inkrafttreten des Vergabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), welches einen Mindestlohn von 8,50 Euro festschreibt, durch das Land sowie durch sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen sowie unter Beachtung der Vergabegesetzdurchführungslandesverordnung (VgGDLVO M-V) vom 22.05.2012 ausgeschrieben? Im maßgeblichen Zeitraum wurden zirka 20.000 Aufträge vergeben. 2. Wie viele Kontrollen wurden bisher durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Auftragnehmers den geforderten Mindestlohn von 8,50 Euro tatsächlich erhalten haben? Im Laufe der Vertragsverhandlungen werden die Angaben der Bieter auf ihre Plausibilität hin überprüft. Konkreten Anhaltspunkten oder Hinweisen von Wettbewerbern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Auftragnehmern auf die Nichteinhaltung der Mindestlohnvorgabe würde sofort durch Abforderung der entsprechenden Nachweise nachgegangen werden. Unabhängig davon werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Drucksache 6/1763 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Behörde ist für die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich? a) Wurde die entsprechende Behörde personell verändert, damit die neue Kontrollfunktion ausreichend wahrgenommen werden kann? b) Kann die praktische Kontrolle durch die Behörde in einem ausreichenden Maß durchgeführt bzw. gewährleistet werden? Für die Kontrollen sind die vergebenden Stellen zuständig. Zu 3 a) Für die Kontrollfunktion wurden keine personellen Veränderungen vorgenommen. Zu 3 b) Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Können dementsprechend nach heutigem Stand Vor- bzw. Nachteile bei der Umsetzung des Vergabegesetzes in Abhängigkeit der Kontrollqualität und der Kontrolldichte festgestellt werden? Relevante Vor- beziehungsweise Nachteile bei der Umsetzung des Vergabegesetzes in Abhängigkeit der Kontrollqualität und der Kontrolldichte konnten bisher nicht festgestellt werden. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Wie wird der Datenschutz im Zuge einer Kontrolle gewährleistet? Themenbezogene Bestimmungen im Vergabegesetz und das Datenschutzgesetz bilden eine geeignete gesetzliche Grundlage zur Gewährleistung des Datenschutzes. 6. Wie viele Verstöße wurden durch die bisher durchgeführten Kontrollen gegen die in § 9 festgelegten weiterführenden Anforderungen festgestellt und welche Folgen trug dies für den Auftragnehmer mit sich (bitte einzeln aufführen)? Bisher wurden keine Verstöße festgestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1763 3 7. Kommen die Vergabestellen des Landes ihrer Pflicht zur Information über Auftragssperren in die Datenbank der zentralen Informationsstelle nach? Der zentralen Informationsstelle nach § 10 Absatz 6 des Vergabegesetzes MecklenburgVorpommern wurden bisher keine Auftragssperren mitgeteilt. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.