Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. April 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1765 6. Wahlperiode 30.04.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und ANTWORT der Landesregierung Einer Pressemeldung der Lübecker Nachrichten vom 10.04.2013 zufolge, wurde bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ein Zulassungsantrag für die Verwendung von „Dipel ES“ als Biozid gestellt. 1. Kann das Vorhandensein eines Zulassungsantrags von „Dipel ES“ bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bestätigt werden? Ja, das Vorhandensein eines Zulassungsantrages kann von der Bundesanstalt für Arbeits- schutz und Arbeitsmedizin bestätigt werden. 2. Wann ist mit der Zulassung als Biozid zu rechnen? Die vorläufige Zulassung des Produktes „Dipel ES“ wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin am 22.04.2013 erteilt. Drucksache 6/1765 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Regionen Mecklenburg-Vorpommerns sind vom Befall durch den Eichenprozessionsspinner besonders betroffen? Vom Befall des Eichenprozessionsspinners ist besonders der Landkreis Ludwigslust-Parchim und hier insbesondere der Altkreis Ludwigslust betroffen. 4. Beabsichtigt das Land, vorbehaltlich der Zulassung von „Dipel ES“ als Biozid in eigener Verantwortung einzusetzen? Ja, das Land beabsichtigt, das Biozid in eigener Verantwortung einzusetzen. 5. Beabsichtigt das Land, in eigener Verantwortung andere Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zu ergreifen? Andere Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners werden im Einzelfall situationsabhängig entschieden. 6. Beabsichtigt das Land, die Kommunen und Gemeinden in Mecklen- burg-Vorpommern bei der Bekämpfung des Eichenprozessions- spinners finanziell oder logistisch zu unterstützen? Das Land unterstützt die Kommunen und Gemeinden bei der Bekämpfung des Eichenprozes- sionsspinners durch die Koordinierung und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen durch die zuständigen Fachbehörden. Die Kosten für die Bekämpfung per Luftfahrzeug müssen die Kommunen und Gemeinden grundsätzlich selbst tragen. Das Land trägt die Kosten für die Behandlung der Landesflächen.