Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1775 6. Wahlperiode 17.05.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Anonymisiertes Bewerbungsverfahren und ANTWORT der Landesregierung Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat ein deutschland- weites Pilotprojekt zu anonymisierten Bewerbungsverfahren durchge- führt, an dem sich im Zeitraum November 2010 bis Dezember 2011 fünf Unternehmen und drei öffentliche Arbeitgeber beteiligten. Dabei wurden Berichten zufolge 246 Stellen besetzt, auf die sich zuvor mehr als 8.550 Bewerberinnen und Bewerber anonymisiert beworben hatten. Das Pilotprojekt wurde als sehr erfolgreich eingestuft. Im Anschluss an das Projekt wurde unter anderem ein Leitfaden zum anonymisierten Bewerbungsverfahren herausgegeben, an dem sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens orientieren können. 1. Wie bewertet die Landesregierung das Pilotprojekt zur Einführung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für Mecklenburg-Vorpommern? Durch ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren mögen eventuelle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, des Alters, des Familienstandes, der Nationalität oder einer Behinderung im ersten Schritt der Bewerberauswahl verhindert werden können. Deshalb wurde das Pilotprojekt zu anonymisierten Bewerbungsverfahren mit Interesse verfolgt. Drucksache 6/1775 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Für die Einstellungsverfahren in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns ergeben sich keine zwingenden Schlussfolgerungen, da in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Artikels 33 Absatz 2 Grundgesetz die einzelnen Dienstposten/Stellen nach Eignung, Befähi- gung und fachlicher Leistung besetzt werden, womit auch bei nicht anonymisierten Besetzungsverfahren sichergestellt ist, dass keine Bewerberin/kein Bewerber etwa aus den in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz oder in § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz genannten Gründen benachteiligt wird. Darüber hinaus unterliegen alle Einstellungsverfahren der unein- geschränkten gerichtlichen Überprüfung im Hinblick auf die Einhaltung der vorgenannten Kriterien. 2. Wie viele Stellen konnten im Rahmen des Pilotprojektes, zum Beispiel durch die Beteiligung der Deutschen Post, in Mecklenburg- Vorpommern nach den Kriterien des anonymisierten Bewerbungs- verfahrens besetzt werden (bitte nach Art der Stelle auflisten)? Die Landesregierung war nicht am Modellprojekt beteiligt und kann daher keine Aussage zu eventuellen Stellenbesetzungen in diesem Zusammenhang treffen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Übertragbarkeit des Pilot- projektes zum anonymisierten Bewerbungsverfahren auf (weitere) Unternehmen sowie Behörden in Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung hält die Übertragbarkeit des anonymisierten Bewerbungsverfahrens auf Behörden des Landes grundsätzlich für möglich. Eine Aussage für Unternehmen kann hier nicht getroffen werden. Hinsichtlich der Zweckmäßigkeit einer Übertragung auf die Landesverwaltung siehe Antworten zu Fragen 1 und 4. 4. Welche Vorteile und positive personalstrukturelle Veränderungen sieht die Landesregierung durch eine mögliche Einführung des anony- misierten Bewerbungsverfahrens in der Landesverwaltung? Vorteile und positive personalstrukturelle Veränderungen sind derzeit nicht erkennbar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1775 3 5. Inwieweit sieht sich die Landesregierung in einer Vorbildfunktion, um, beispielsweise durch die Erprobung des anonymisierten Bewer- bungsverfahrens in Ministerien und Landesbehörden analog des Vor- habens im SPD/CDU-regierten Berlin, ein Zeichen gegen Diskrimi- nierung aufgrund des Alters, Geschlechtes oder der Herkunft zu setzen? Unter Beachtung der bisherigen Auswahlkriterien „Leistung, Eignung, Befähigung“ werden grundsätzlich alle Dienstposten/Stellen der Landesverwaltung unter dem Aspekt jeglichen Ausschlusses von Diskriminierung aufgrund Alter, Geschlecht oder Herkunft besetzt. Inwie- weit Unternehmen/Einrichtungen außerhalb der Landesverwaltung sich vom Verhalten der Landesregierung leiten lassen, ist nicht bestimmbar. 6. Welche Unternehmen und Behörden in Mecklenburg-Vorpommern führen ihre Bewerbungsverfahren bereits nach den Kriterien des anonymisierten Bewerbungsverfahrens durch (bitte einzeln auflisten)? Im Bereich der Landesverwaltung werden bisher keine anonymisierten Bewerbungsverfahren durchgeführt. Datenmaterial zu Unternehmen/Einrichtungen außerhalb der Landesverwaltung liegt zum Betreff nicht vor. 7. Welche konkreten Schritte sind für welchen Zeitraum seitens der Landesregierung bereits geplant, um das bisherige Bewerbungs- verfahren für öffentlich ausgeschriebene sowie intern zu vergebende Stellen in der Landesverwaltung auf das anonymisierte Bewerbungs- verfahren umzustellen? 8. Wenn bisher nichts geplant ist, warum nicht? Die Fragen 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. Das Pilotprojekt zum anonymisierten Bewerbungsverfahren wurde, wie zu Frage 1 dargelegt, mit Interesse verfolgt. Das staatliche Handeln ist gemäß Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz an die Grundrechte, unter anderem das Diskriminierungsverbot, gebunden. Konkrete Schritte zur Anonymisierung sind derzeit nicht geplant.