Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1781 6. Wahlperiode 10.05.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Gewährung und Missbrauch von Prozesskostenhilfe und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch waren die Aufwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern für die Gewährung von Prozesskosten-, Verfahrens- kosten- und Beratungshilfe je Gerichtszweig in den jeweiligen Jahren von 2006 bis 2012 (bitte separat darstellen)? 2. Wie hoch waren die Rückflüsse für gewährte Prozesskosten-, Verfah- renskosten- und Beratungshilfe je Gerichtszweig und in den jeweili- gen Jahren von 2006 bis 2012 (bitte separat angeben)? 3. Welche Nettobelastung hat sich hierbei für die jeweiligen Haushalts- jahre von 2006 bis 2012 ergeben? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die nachfolgenden Tabellen 1, 1 a) und 1 b) wird verwiesen. Drucksache 6/1781 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Tabelle 1: Gesamtausgaben Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe in den Jahren 2006 bis 2012 Ausgaben in TEUR Kapitel 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 0902 Ordentliche Gerichte 12.942, 6 11.912, 9 11.223, 1 10.919, 4 10.495, 3 10.448, 5 10.311, 6 0906 Verwaltungs- gerichtsbarkeit 73,5 73,5 86,6 83,3 69,0 76,2 71,6 0907 Sozialgerichts- barkeit 193,4 304,3 469,2 548,7 717,7 537,5 869,1 0908 Finanzgerichts -barkeit 3,5 1,1 2,0 1,3 4,4 4,0 2,1 0909 Arbeitsgerichts -barkeit 1.182,4 1.223,6 1.359,2 1.495,1 1.440,4 1.413,8 1.448,5 Tabelle 1a: davon Ausgaben Beratungshilfe in den Jahren 2006 bis 2012 Ausgaben in TEUR Kapitel 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 0902 Ordentliche Gerichte 2.887,2 2.561,7 2.653,9 2.557,2 2.314,6 1.865,3 1.747,8 0906 Verwaltungs- gerichtsbarkeit 0 0 0 0 0 0 0 0907 Sozialgerichts- barkeit 0 0 0 0 0 0 0 0908 Finanzgerichts- barkeit 0 0 0 0 0 0 0 0909 Arbeitsgerichts- barkeit 0 0 0 0 0 0 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1781 3 Tabelle 1b: davon Ausgaben und Rückflüsse bei Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe in den Jahren 2006 bis 2012 einschließlich Saldo Ausgaben in TEUR Kapitel 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 0902 Ordentliche Gerichte 10.055,4 9.351,2 8.569,2 8.362,2 8.180,7 8.583,2 8.563,8 0906 Verwaltungs- gerichtsbarkeit 73,5 73,5 86,6 83,3 69,0 76,2 71,6 0907 Sozialgerichts- barkeit 193,4 304,3 469,2 548,7 717,7 537,5 869,1 0908 Finanzgerichts -barkeit 3,5 1,1 2,0 1,3 4,4 4,0 2,1 0909 Arbeitsgerichts -barkeit 1.182,4 1.223,6 1.359,2 1.495,1 1.440,4 1.413,8 1.448,5 Einnahmen in TEUR 0902 Ordentliche Gerichte 202,2 216,2 258,1 268,3 315,9 617,7 792,8 Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen bei der Prozess- kostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe in TEUR 0902 Ordentliche Gerichte 9.853,2 9.135,0 8.311,1 8.093,9 7.864,8 7.965,5 7.771,0 Die Rückflüsse bei Prozesskostenhilfe werden bei den Fachgerichtsbarkeiten noch nicht gesondert gebucht. Die Änderungen in der Buchungsweise waren wegen des Wechsels zu einem neuen IT-Fachverfahren (EUREKA-Fach) zurückgestellt worden. 4. In wie vielen Fällen wurde in den jeweiligen Jahren zwischen 2006 und 2012 eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe festgestellt? a) In wie vielen dieser Fälle wurde die Bewilligung wieder aufgeho- ben? b) Nach welchen Kriterien werden derartige missbräuchliche Inan- spruchnahmen erfasst? In den bundesweit einheitlichen statistischen Erhebungen über die Zahl der Bewilligungen oder Ablehnungen von Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe werden gerichtliche Entscheidungen über die Aufhebung von Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe und deren Grund nicht gesondert erfasst. Die Aufhebung einer Bewilligung von Beratungshilfe insbesondere wegen „missbräuchlicher Inanspruchnahme“ ist nach geltendem Recht nicht vorgesehen. Drucksache 6/1781 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu 4 a) und 4 b) Die Fragen 4 a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zur Ausgangsfragestellung wird Bezug genommen. 5. Welche Konsequenzen und Auswirkungen hätte der Beschluss des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (Bundestagsdrucksache 17/11472) für Menschen mit geringen Einkommen in Mecklenburg-Vorpommern und Transfer- leistungsbeziehende? a) Wie sähen die Konsequenzen und Auswirkungen bei Beibehalten der aktuellen Gerichtsstruktur aus? b) Wie sähen die Konsequenzen und Auswirkungen nach Umsetzung der geplanten Gerichtsstrukturreform aus? Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (Bundestagsdrucksache 17/11472) wird derzeit im Rechtsausschuss des Bundestages beraten. Es bleibt abzuwarten, inwieweit er vor Annahme durch den Bundestag Änderungen insbesondere aufgrund der Länderanträge im Bundesrat (vergleiche dazu Anlage 3 der Bundestagsdrucksache 17/11472) erfährt. Valide Aussagen über Konsequenzen und Auswirkungen für bestimmte Personengruppen im Falle einer Annahme des Gesetzentwurfs durch den Bundestag, der sodann abermals dem Bundesrat zur Befassung zuzuleiten sein wird, sind deshalb derzeit nicht möglich. Zu 5 a) und 5 b) Die Fragen 5 a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zur Ausgangsfragestellung wird Bezug genommen.