Die Finanzminiasterin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juni 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1782 6. Wahlperiode 05.06.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Bürgerhaus Hagenow und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bedingt durch die Unterbringung des Amtsgerichtes Hagenow an zwei Standorten in Hagenow wurden im Zeitraum 2008 bis 2010 Untersuchungen zur befristeten Unterbringung des Amtsgerichtes an einem Standort in Hagenow durchgeführt. 1. Wurde dem Land das alte Bürgerhaus in Hagenow zum Kauf angeboten ? Die Liegenschaft „ehemaliges Landratsamt“, Hagenstraße 23 in Hagenow (altes Bürgerhaus) wurde dem Land im Jahre 2010 im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins durch den (damaligen) Landkreis Ludwigslust zum Kauf angeboten. 2. Wenn ja, wie sah dieses Angebot konkret aus? Das Angebot wurde nur mündlich, ohne Benennung eines konkreten Kaufpreises unterbreitet. Drucksache 6/1782 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wurde geprüft, ob sich dieses Gebäude als Amtsgerichtsgebäude eig- nen würde? Ja, die Prüfung erfolgte durch den zuständigen Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern. 4. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung (bitte die Prüfung und ihre Ergebnisse detailliert erläutern)? Im Prüfergebnis wurde festgestellt, dass der Flächenbedarf des Amtsgerichtes im Gebäude des ehemaligen Landratsamtes (altes Bürgerhaus) nur zu circa 60% gedeckt worden wäre. Hierzu wären allerdings umfangreiche Umbauarbeiten zur Anpassung des Bestandes an den Bedarf des Amtsgerichtes notwendig gewesen. Der restliche Unterbringungsbedarf des Amtsgerichtes Hagenow hätte in den auf dem Grundstück vorhandenen Nebengebäuden nach deren Instandsetzung längerfristig nur über einen Abriss und Neubau der Baracke beziehungsweise über einen Anbau an das Gebäude des ehemaligen Landratsamtes gedeckt werden können. Der zur befristeten Unterbringung des Amtsgerichtes Hagenow notwendige Sanierungs-, Umbau- beziehungsweise Neubauaufwand wäre weder für den Landkreis Ludwigslust noch für das Land Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich darstellbar gewesen.