Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1785 6. Wahlperiode 23.05.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Finanzierung Kulturportal Mecklenburg-Vorpommern (www.kulturportal-mv.de) und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Kosten sind dem Land seit Einführung des Kulturportals Mecklenburg-Vorpommern entstanden (bitte nach Jahren differenziert angeben)? a) Aus welchen Haushaltstiteln erfolgte die Finanzierung (bitte nach Summe und Jahr differenzieren)? b) In welchen Jahren und aus welchen Gründen erfolgte eine Finan- zierung oder Teilfinanzierung aus den Haushaltstiteln „Zuwendungen des Landes an öffentliche Träger für Kulturförderung“ bzw. „Zuwendungen des Landes an nicht öffentliche Träger für Kulturförderung“? Zu 1 und a) Die Fragen 1 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Das Kulturportal Mecklenburg-Vorpommern wurde 2001 durch die Firma MVweb GmbH & Co. KG eigenständig gegründet, entwickelt und im Internet betrieben. Das Land war nicht beteiligt und hat die Firma in den Jahren 2001 bis 2009 nicht finanziert. Aufgrund der gewachsenen Landesbedeutung hat sich das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur entschlossen, die gestiegenen Kosten für Aufgaben und Pflege des Portals im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit des Landes für die Kulturakteure in Mecklenburg- Vorpommern seit 2010 finanziell zu unterstützen. Das Kulturportal wurde durch die Kulturanalysen des Landes in 2004 und 2008 als besonderer Bedarf vieler Kulturakteure diskutiert. Die Folge war die Befassung mit diesem Thema auf mehreren Landeskulturkonferenzen und in Arbeitsgruppensitzungen unter großer Beteiligung von Kulturakteuren des Landes. Drucksache 6/1785 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Diese stellten die Erweiterung und Modernisierung des Kulturportals Mecklenburg- Vorpommern als Priorität und Landesaufgabe von hohem Rang dar. Die inzwischen durch die Firma Planet IC übernommene Firma MVweb GmbH & Co. KG erhielt 2010 aus dem Kapitel 0701 Titel 531.02 „Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums“ 8.330,00 Euro und 2011 16.898,00 Euro. Gemäß Doppelhaushalt 2012/2013 wird das Kulturportal im Rahmen des Kapitels 0718 aus dem neu eingerichteten Titel 533.01 „Ausgaben für das Kulturportal MecklenburgVorpommern “ finanziert. Für 2012 wurden Mittel in Höhe von 14.994,00 Euro ausgezahlt. Für das Jahr 2013 kann noch keine abschließende Summe angegeben werden. Zu b) Es erfolgte keine Finanzierung oder Teilfinanzierung der Firma MVweb GmbH & Co. KG aus den unter der Frage a) bezeichneten Haushaltstiteln. Die Landesregierung hat jedoch insoweit mit der oben genannten Firma zusammengearbeitet, indem Kulturvereine die Möglichkeit vermittelt wurde, sich auf der Website zu präsentieren, Seiten online selbst einzurichten und aktuelle Informationen zu veröffentlichen. Es konnte indirekt zu einer finanziellen Beteiligung des Landes kommen, wenn entstandene Kosten im Rahmen von Projekten Dritter auftraten, die eine Projektförderung erhielten. 2. Welche Einzelpersonen oder juristische Personen haben seit Einfüh- rung des Kulturportals Mecklenburg-Vorpommern in diesem Zusam- menhang Aufträge des Landes erhalten? Welchen Inhalt (Aufgaben, einschließlich Kosten, ggf. Laufzeiten) hatten diese Aufträge? Es haben keine Einzelpersonen Aufträge erhalten. Der Firma MVweb GmbH & Co. KG wurden Leistungen, für die Rechnungen gestellt wurden, vergütet. Als Leistungsbezeichnung wurde in den Rechnungen aufgeführt: Einstellen von Inhalten (Texte, Fotos, Dokumente, Links, Infoboxen) in das Kulturportal Mecklenburg-Vorpommern über das Redaktionssystem „COBAIOS“. Dazu gehört die ständige Aktualisierung, Überprüfung und Bedienung der Kontakt-Funktion (Antworten auf E-Mails) nach CAPTCHA-Grafik. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1785 3 3. Waren für Auftragsvergaben im Zusammenhang mit dem Kulturportal Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Ausschreibungen notwendig? a) Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese Ausschreibungen und wann sind diese erfolgt? b) Wenn nicht, nach welchen Kriterien wurden die Auftragnehmer ausgewählt? c) Wurden Angebote von weiteren Anbietern eingeholt? Zu 3, a), b) und c) Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Nein, es waren bisher keine öffentlichen Ausschreibungen notwendig, da es nicht um die Auswahl von Anbietern ging, sondern um die Mitnutzung des vorhandenen und einzigen landesweit wirkenden Online-Produktes „Kulturportal Mecklenburg-Vorpommern“. Für das Jahr 2014 ist die Schaffung eines eigenen Landeskulturportals der Landesregierung vorgesehen. Dazu ist ein Vergabeverfahren im Rahmen einer Freihändigen Vergabe entwickelt worden, das drei Stufen enthält: 1. Vergabe eines Pflichtenheftes, 2. Erstellung und Programmierung eines Kulturportals nach Pflichtenheft und 3. Regelmäßige Unterhaltung des neuen Kulturportals. In der 17. Kalenderwoche dieses Jahres ist der Zuschlag für die Erstellung eines Pflichten- heftes erteilt worden. Mit der entsprechenden Firma wird ein Vertrag geschlossen. 4. Welche Einzelpersonen oder juristische Personen haben seit Einfüh- rung des Kulturportals Mecklenburg-Vorpommern in diesem Zusam- menhang Zuwendungen des Landes aus Mitteln der Kulturförderung erhalten? a) Welchen Inhalt hatten die Projektanträge b) In welcher Höhe wurden Fördermittel beantragt und in welcher Höhe genehmigt? c) Sind Mehrwertsteuer-Beträge für Leistungen des Zuwendungs- empfängers förderfähig? Zu 4, a) und b) Die Fragen 4, a) und b) erden zusammenhängend beantwortet. Seit Einführung des Kulturportals Mecklenburg-Vorpommern haben in diesem Zusam- menhang weder Einzelpersonen noch juristische Personen Zuwendungen des Landes aus Mitteln der Kulturförderung erhalten. Drucksache 6/1785 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu c) In Bezug auf die Leistungen eines Zuwendungsempfängers sind Mehrwertsteuerbeträge nicht förderfähig. 5. Wurden bei Finanzierungen aus den Haushaltstiteln „Zuwendungen des Landes an öffentliche Träger für Kulturförderung“ bzw. „Zuwendungen des Landes an nicht öffentliche Träger für Kulturförderung“ die Vorgaben der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich“, insbesondere Punkt 3 (Zuwendungsempfänger) und Punkt 4 (Zuwendungsvoraussetzungen), beachtet? Unter welchen Voraussetzungen können gewinnorientierte Unterneh- men Mittel aus diesen Haushaltstiteln beantragen? Bei Finanzierungen aus den genannten Haushaltstiteln und Richtlinien wurden die Vorgaben beachtet. Gewinnorientierte Unternehmen können keine Mittel aus diesen Haushaltstiteln erhalten.