Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1790 6. Wahlperiode 13.05.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Suchtberatung und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie wurden die Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke (BBSD) in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten 10 Jahren finanziert (bitte auflisten für die einzelnen Einrichtungen und Finanzierungsquellen pro Jahr)? Die Landesmittel werden seit 2008 auf Antrag den Kommunen und nicht einzelnen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden bis zur Kreisgebietsreform die Beratungsstellen in 18 Kommunen und seither in 8 Kommunen gefördert (Angaben in Euro): 2009 2010 2011 2012 2013 1.750.000,00 1.750.000,00 1.750.000,00 1.750.000,00 1.800.000,00 1.800.000,00 Grundlage der Förderung ist die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke und -gefährdete (BBSD). Über diesen Zeitraum hinausgehend bis zum Jahr 2003 rückwirkend sind die Zahlen nicht im Einzelnen darstellbar. Drucksache 6/1790 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich die Nachfrage nach Beratung und Behandlung durch die BBSD in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten 10 Jahren ent- wickelt? Aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich die Anzahl der betreuten Klienten, ohne Einmalkontakte, in den letzten zehn Jahren. Seit 2007 ist die Zahl der betreuten Klienten rückläufig. 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 10.073 10.143 10.207 10.199 10.406 10.199 10.103 10.085 9.998 9.772 3. Konnten die BBSD in den letzten 10 Jahren den Bedarf an Rat- und Hilfesuchenden decken? Der Zugang zu den BBSD fußt auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die Zahl der Beratungs- stellen ist unverändert und die Zahl der Klienten war leicht rückläufig, sodass davon auszugehen ist, dass das Beratungsangebot ausreichend ist. 4. Ist bei der Finanzierung der BBSD die Bindung der Förderung des Landes an die Förderung der Kommunen angesichts der andauernd schlechten Haushaltslage in den Kommunen noch zeitgemäß? Nach § 21 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg- Vorpommern (ÖGDG M-V) sind die Kommunen zuständig für die Beratung Suchtkranker und von Sucht Bedrohter. Die Bindung der Förderung des Landes an die Förderung der Kommunen ist daher zeitgemäß und entspricht der geltenden Rechtslage. 5. Wie weit ist die Erarbeitung und die Umsetzung des Eckpunktepapiers für die kommunale Suchthilfeplanung? Die Verantwortung für die kommunale Suchthilfeplanung liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1790 3 Die Landesstelle für Suchtfragen M-V e. V. (LSMV) als Dachorganisation der Suchthilfe- träger des Landes M-V berät und begleitet die Kommunen bei den Suchthilfeplanungs- prozessen vor Ort. Die LSMV hat ein Eckpunktepapier entwickelt und dies in der Runde der Psychiatriekoordi- natoren und Sozialplaner zur Diskussion gestellt. Dieses Papier hat empfehlenden Charakter. Lediglich ein Landkreis und eine kreisfreie Stadt haben bislang eine kommunale Suchthilfe- planung entwickelt. 6. Inwieweit wurde die zum Jahresende 2011 endende Förderrichtlinie der Landesregierung durch eine neue Richtlinie ersetzt? a) Wenn das noch nicht erfolgt sein sollte, wann wird die neue Richt- linie vorliegen? b) Wie begründet die Landesregierung die Verzögerung? Die zum Jahresende 2011 endende Förderrichtlinie wurde noch nicht durch eine neue Richtlinie ersetzt. Zu 6 a) Die neue Richtlinie wird 2013 vorliegen. Zu 6 b) Die Verzögerung ist durch den umfassenden Abstimmungsprozess mit den Kommunen, dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof begründet.