Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Dezember 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/180 6. Wahlperiode 21.12.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Rechtskräftige Verurteilungen von kommunalen Mandatsträgern der Partei der CDU und ANTWORT der Landesregierung In gewählte Kommunalvertreter setzen deren Wähler großes Vertrauen. Erschüttert wird dies dann, wenn Einzelne straffällig werden. 1. Wie viele kommunale Mandatsträger der Partei der CDU sind nach Kenntnis der Landesregierung in wie vielen Fällen rechtskräftig verurteilt worden? Wie viele von ihnen sind in der ehemaligen DDR rechtskräftig verurteilt worden? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über rechtskräftige Verurteilungen kommunaler Mandatsträger der Partei CDU vor. 2. Wie viele der rechtskräftigen Verurteilungen endeten jeweils mit einer Freiheitsstrafe, mit zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen, mit Geldstrafen sowie mit sonstigen Maßregeln? Welche rechtskräftigen Verurteilungen erfolgten davon in der ehemaligen DDR? Siehe Antwort zu Frage 1. Drucksache 6/180 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welchen Deliktbereichen waren die den Verurteilungen zugrunde liegenden Straftaten zuzuordnen (bitte nach einzelnen Vorschriften des Strafgesetzbuches aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie bewertet die Landesregierung eine gegebenenfalls auftretende Häufung von Verurteilungen von Mandatsträgern der Partei der CDU im Sinne der Frage 1 hinsichtlich einer demokratischen Eignung als mitgestaltender Teil kommunaler Verwaltung? Siehe Antwort zu Frage 1.