Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1802 6. Wahlperiode 13.05.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Egbert Liskow, Fraktion der CDU Erlöse aus dem Ankauf sogenannter „Steuer-CDs“ und ANTWORT der Landesregierung Im Zuge der Diskussion um den Ankauf sogenannter „Steuer-CDs“ ergeben sich Fragen hinsichtlich der Erlöse, die durch den Datenankauf ent- stehen bzw. entstanden sind. 1. Welche Summe hat die Landesregierung bisher insgesamt für Ankäufe oder die Beteiligung an Ankäufen sogenannter „Steuer-CDs“ aufgewendet ? Bisher hat sich Mecklenburg-Vorpommern in 6 Fällen an dem Ankauf von Steuerdaten mit einer Höhe von insgesamt 143.537,46 Euro beteiligt. 2. Wie hoch ist der gesamte bisherige Erlös aus Daten sogenannter „Steuer-CDs“ aus ausschließlich daraufhin eingeleiteten und bereits abgeschlossenen Verfahren? a) Inklusive zeitgleich (ein Monat vor bis ein Monat nach dem Ankauf) eingegangener Selbstanzeigen? b) Ohne zeitgleich (ein Monat vor bis ein Monat nach dem Ankauf) eingegangener Selbstanzeigen? Drucksache 6/1802 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie hoch ist der gesamte erwartete Erlös aus Daten sogenannter „Steuer CDs“ aus ausschließlich daraufhin eingeleiteten, aber noch nicht abgeschlossenen Verfahren? a) Inklusive zeitgleich (ein Monat vor bis ein Monat nach dem Ankauf) eingegangener Selbstanzeigen? b) Ohne zeitgleich (ein Monat vor bis ein Monat nach dem Ankauf) eingegangener Selbstanzeigen? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung kann die Höhe der Erlöse aus ausschließlich aufgrund der „Steuer-CDs“ eingeleiteten abgeschlossenen oder nicht abgeschlossenen Verfahren nicht beziffern. Die vorliegenden statistischen Erhebungen lassen eine Auswertung nach dem Grund der Verfahrenseröffnung nicht zu. Lediglich die Zahl der Selbstanzeigen mit Bezug zu ausländischen Kapitalerträgen, die in Mecklenburg-Vorpommern seit 2010 eingegangen sind, können aufgrund besonderer Anschreibungen beziffert werden. Es gingen 27 Selbstanzeigen mit Bezug zu ausländischen Kapitalerträgen ein, die zu geschätzten Mehrsteuern in Höhe von circa 1,5 Mio. Euro führten. Durch den CD-Ankauf von Rheinland-Pfalz sind dem Land bisher 8 Datensätze zugegangen, die sich gegenwärtig in der steuerlichen Auswertung befinden (vergleiche auch FM-Pressemitteilung Nr. 06-13). Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Länderfinanzausgleichs auch an den in anderen Bundesländern erzielten Mehreinnahmen partizipiert, welche aus den aufgrund der „Steuer CDs“ eingeleiteten Strafverfahren bzw. im Zusammenhang damit stehenden Selbstanzeigen resultieren. Medienberichten zufolge soll sich allein der Gesamterlös aus Selbstanzeigen im Milliardenbereich bewegen. 4. Wie viele Haftstrafen über welche jeweilige Haftdauer wurden im Zuge oben genannter bereits abgeschlossener Verfahren bereits ver- hängt, bzw. werden im Zuge oben genannter laufender Verfahren erwartet? Es erfolgen keine gesonderten Anschreibungen zu den Haftstrafen im Zusammenhang mit dem Abschluss oben genannter Verfahren.