Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1816 6. Wahlperiode 21.05.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Genehmigungsverfahren für das Gas- und Dampfturbinenkraftwerk III in Lubmin und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Gründe oder Erkenntnisse haben die zuständige Genehmi- gungsbehörde im Einzelnen dazu veranlasst, die veröffentlichten Erör- terungstermine zum Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) III zu verlegen? 2. Welche Fristen für die Bekanntgabe von Erörterungsterminen sind aus Sicht der Landesregierung angemessen beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen ist nach Auffassung der Landesregierung eine Zweiwochen-Frist angemessen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Genehmigungsbehörde hat, auch in Übereinstimmung mit § 17 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV (Neunte Verordnung zur Durch- führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes), den bekanntgemachten Erörterungstermin aus organisatorischen Gründen verlegt, da dies im Hinblick auf die zweckgerichtete Durch- führung erforderlich war. So hatte zum Beispiel die Verpflichtung eines Verhandlungsleiters mehr Zeit als erwartet in Anspruch genommen. Die öffentliche Bekanntmachung des neuen Erörterungstermins über das Internet erfolgte am 29. April 2013, also vier Wochen vor Beginn des Erörterungstermins. Die Bekanntmachungen im Amtlichen Anzeiger und in den örtlichen Tageszeitungen folgten am 13. beziehungsweise 15. Mai 2013. Die Rechtzeitigkeit der Bekanntmachung ist nach § 17 Absatz 1 Satz 2 der 9. BImSchV („frühestmöglicher Zeitpunkt“) als auch nach § 73 Absatz 6 Satz 2, 4 und 5 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes M-V („mindestens eine Woche vorher“) gewährleistet. Drucksache 6/1816 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Sind aufgrund von Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung oder aus sonstigen Gründen Antrags- unterlagen zum GuD III in Lubmin geändert oder ergänzt worden? a) Wenn ja, welche Änderungen oder Ergänzungen sind dies im Einzelnen? b) Wenn nicht, wie ist beabsichtigt, die im Rahmen der Öffentlich- keitsbeteiligung vorgebrachten Einwendungen und Vorschläge zu berücksichtigen? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die vom Vorhabenträger eingereichten Antragsunterlagen sind aufgrund von Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung oder aus sonstigen Gründen nicht geändert oder ergänzt worden. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Einwendungen und Vorschläge werden im Erörterungstermin dargelegt und besprochen. Die vorgebrachten Einwendungen sind für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen zu bewerten. 4. Mit welchen potenziellen Betreibern wurden nach Kenntnis der Landesregierung von den EWN bisher Gespräche mit welchen Ergeb- nissen geführt? Der Landesregierung liegen keine relevanten Informationen vor.