Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1817 6. Wahlperiode 17.05.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Landeskulturrat Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Der im Rahmen der Landeskulturkonferenz vom 5. März 2012 einbe- rufene Landeskulturrat Mecklenburg-Vorpommern ist ein eigenständiges Gremium. Er trifft sich regelmäßig, um aktuelle kulturpolitische Themen und Fragestellungen zu erörtern. Darüber hinaus beraten die ehrenamtlich tätigen Mitglieder den Minister zu kulturellen Zielen und zu neuen Förderschwerpunkten des Landes, sprechen Empfehlungen aus und entwickeln konzeptionelle Ideen für einzelne Kulturbereiche. Die Preis- träger für den Kulturpreis und für den Förderpreis des Landes werden durch den Landeskulturrat vorgeschlagen. 1. Mit welcher inhaltlichen Zielsetzung, Leitlinie oder Leitbild für die Arbeit des Landeskulturrats, die über die Beschreibung in der Koali- tionsvereinbarung für die 6. Legislaturperiode Ziffer 231 hinaus reicht, ist dieses Gremium ausgestattet? Der Kulturrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern agiert nicht nur als Berater des Ministers für Bildung Wissenschaft und Kultur, sondern auch als Impulsgeber, als Dialog- partner für Politik, Bildung, Tourismus und Wirtschaft. Er entwickelt konzeptionelle Ideen für einzelne Kulturbereiche und gibt Empfehlungen zur Art und Weise der Kommunikation mit Künstlerinnen und Künstlern, mit Kulturschaffenden oder Akteurinnen und Akteuren des Kultur- und Kreativbereichs. Er initiiert und unterstützt die Gestaltung regelmäßiger Landeskulturkonferenzen und trägt dazu bei, den Dialog der Kulturschaffenden untereinander zu forcieren. Er baut nach Möglichkeit Kontakte zu regiona- len Kulturräten auf der Ebene der Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte auf und bindet diese in die Arbeit mit ein. Drucksache 6/1817 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie oft nimmt der Landeskulturrat seine Beratungstätigkeit beim Minister wahr und welche Personen üben diese aus? Die Beratungstätigkeit der Mitglieder des Kulturrates des Landes ist nicht an einen Zeitplan gebunden. Der Vorsitzende und die Mitglieder können sich jederzeit direkt an den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur wenden. Eine gemeinsame Beratung zu aktuellen Themen erfolgt in vier bis fünf Sitzungen pro Jahr. Die Beratungstätigkeit wird von allen Mitgliedern des Landeskulturrates ausgeübt. Die Mitgliederliste ist öffentlich einsehbar unter http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/bm/Themen/ Landeskulturrat/Mitglieder_des_Landeskulturrates/index.jsp. 3. Welche über die Sitzungsarbeit hinausgehenden Aufgaben und damit verbundenen ehrenamtlichen Arbeitszeiten werden durch welche Mit- glieder des Landeskulturrates geleistet? Der Vorsitzende des Kulturrates übernimmt in Zusammenarbeit mit den Stellvertreterinnen und Stellvertretern im Auftrag des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende weitere Aufgaben: - Kontaktaufnahme zum Städte- und Gemeindetag beziehungsweise Landkreistag in Sachen Kulturrat und Neustrukturierung der Kulturförderung, - Kontaktaufnahme zu den Landräten und Kulturbeigeordneten der Landkreise sowie den Oberbürgermeistern und Kultursenatoren der kreisfreien Städte mit dem Ziel der Gründung regionaler Kulturräte, - Teilnahme an Sitzungen regionaler Kulturräte, - Durchführung von Kulturdezernenten- und Kultursenatorenkonferenzen unter Teilnahme der Landesregierung, auch unter Mitwirkung der Vorsitzenden der kommunalen Kulturaus- schüsse, - Besuch von Kulturverbänden und regelmäßige Verbindung zu ausgewählten großen Landesverbänden, - unregelmäßige Verbindung zu kleinen Landesverbänden oder Vereinen, - Teilnahme an ausgewählten Kulturveranstaltungen, - Berichts- und Abstimmungsgespräche mit dem Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Diese Aufgaben sind durch die Tätigkeiten innerhalb der Sitzungszeiten nicht erschöpfend zu leisten. Alle Ratsmitglieder erfüllen über die Sitzungsarbeit hinausgehende Aufgaben in unterschiedlicher Form und haben sich dazu auf der Website des Kulturrates persönlich geäußert. Siehe dazu: (http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/ Regierungsportal/de/bm/Themen/Landeskulturrat/index.jsp). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1817 3 4. In welcher Höhe wurden an welche Mitglieder des Landeskulturrates Kosten für die Aufwendungen erstattet, die durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit entstanden sind? Die Kostenerstattung für Aufwendungen der Mitglieder des Landeskulturrates richtet sich nach der Anzahl der Sitzungstermine und Veranstaltungen. Sie sind im Haushaltsplan 2012/2013 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Kapitel 0701 Titel 537.01 „Bildungs- und Kulturdialog“ veranschlagt. Zur Finanzierung der Mitglieder des Kulturrates wurden Verträge erstellt. Der Vorsitzende des Kulturrates erhält monatlich 500,00 Euro, verbunden mit konkret beschriebenem Aufgabenfeld einschließlich Reise- auftrag. Die Stellvertreter und die auswärtigen Kulturratsmitglieder erhalten aufgaben- gebunden 200,00 Euro „Sitzungsgeld“, wobei die Aufforderung Vertragsbestandteil ist, die Erarbeitung von Schwerpunkten, Leitlinien, konzeptionellen Grundlagen, Empfehlungen oder Berichten für die Kulturpolitik in Mecklenburg-Vorpommern vorzunehmen. Reisekosten werden allen Mitgliedern des Landeskulturrates erstattet. Im Jahr 2012 wurden den Mitgliedern des Landeskulturrates in diesem Rahmen Aufwen- dungen in Höhe von 12.827,27 Euro erstattet. 5. Welchen Stellenwert haben die Empfehlungen für die kultur- politischen Entscheidungen des Ministers? 6. Wird der Landeskulturrat bei der Entwicklung der zukünftigen Kultur- förderung in Mecklenburg-Vorpommern einbezogen? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 5, 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Kulturrat des Landes wird bei der Entwicklung der zukünftigen Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern einbezogen. Ein Beispiel dafür ist die durch den Landeskulturrat inhaltlich angeregte, vorbereitete und durchgeführte Landeskulturkonferenz am 30.04.2013. Im Rahmen dieser Vorbereitungen hat der Vorsitzende des Landeskulturrates mit repräsen- tativen Mitgliedern der Gebietskörperschaften über die Neuordnung der Kulturförderung gesprochen und hält den Kontakt darüber mit diesen. Zusammen mit der Stellvertretung und einigen weiteren Mitgliedern werden laufend Telefonkonferenzen beziehungsweise weitere Beratungen dazu durchgeführt. In der nächsten Sitzung des Kulturrates des Landes wird im Zusammenwirken mit dem Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Auswertung der Landeskulturkonferenz erfolgen und es werden konkrete Hilfestellungen erarbeitet, wie die Neuordnung der Kultur- förderung reibungslos erfolgen kann. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird die Anregungen aufgreifen und die Neuordnung der Kulturförderung im engen Kontakt mit den Mitgliedern umsetzen. Drucksache 6/1817 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Welche Empfehlungen zu den kulturellen Zielen und Förder- schwerpunkten des Landes sind vom Landeskulturrat bereits ausge- sprochen worden? Der Landeskulturrat hat sich ausführlich mit den Modellen zur zukünftigen Theaterlandschaft im Land befasst und ein Votum abgegeben, das landesweite Beachtung erfuhr und von der Landesregierung aufgegriffen wurde. Darüber hinaus wurden weitere kulturpolitische Themen diskutiert und diesbezüglich Empfehlungen abgegeben. Unter anderem zur Uwe-Johnson Edition, Kunst am Bau, Bildung regionaler Kulturbeiräte in Landkreisen und kreisfreien Städten, zum Landeskulturpreis und Förderpreis. Zum Thema Rechtsformen von Museen wurde diskutiert und ein Hinweis an den Landkreis- tag weitervermittelt. Während der Landeskulturkonferenz am 30.04.2013 wurden die Arbeitsergebnisse und Empfehlungen des Jahres 2012 durch den Vorsitzenden der Öffentlichkeit vorgestellt.